Kategorie: Unkategorisiert
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Allgemeine Bemerkungen
Raum für Kommentare im Zusammenhang mit dem Gesamtvorschlag oder Themen, die nicht in den einzelnen Artikeln behandelt werden.
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KAPITEL C Inkrafttreten Artikel 41 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Staatsanzeiger in Kraft.
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Artikel 40 Aufgehobene Bestimmungen
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes wird durch Artikel 5 des Gesetzes 3607/2007 (Amtsblatt, Reihe I, Nr. 245) Folgendes aufgehoben: a) Artikel 19 Absatz 2 über die betriebliche Nutzung von IDIKA AE und b) Artikel 25 über den Einsatzplan von IDIKA AE.
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Artikel 39 Übergangsbestimmungen
1. Innerhalb von zwei (2) Monaten nach Veröffentlichung dieses Gesetzes wird eine außerordentliche Hauptversammlung der I.D.Y.K.A. M.A.E. einberufen, um ihre Satzung entsprechend anzupassen.2. Bis zur Annahme der in Artikel 11 Absatz 2 der Satzung genannten Beschlüsse über die Ernennung des CEO, des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des Verwaltungsrats und von …
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Artikel 38 Allgemeine Bestimmungen – Hinzufügung von Artikel 26 zu Artikel 5 des Gesetzes 3607/2007
Dem Artikel 5 des Gesetzes 3607/2007 (Amtsblatt, Reihe I, Nr. 245) über die Satzung der Gesellschaft wird folgender Artikel 26 angefügt: „Artikel 26 Allgemeine Bestimmungen Soweit in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist, findet das auf Aktiengesellschaften anzuwendende Recht Anwendung.“
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Artikel 37 Strategischer und operativer Plan für elektronische Behördendienste im Bereich Gesundheit und soziale Sicherheit (MAE) – Ersetzung von Artikel 24 des fünften Gesetzes 3607/2007
Artikel 24 des fünften Artikels des Gesetzes 3607/2007 (Amtsblatt, Reihe I, Nr. 245) über den Strategieplan von IDIKA AE erhält folgende Fassung: "Artikel 24Strategischer und operativer Plan1. Das Unternehmen bereitet seine strategischen und operativen Pläne auf der Grundlage einer gemeinsamen Empfehlung der Generaldirektionen für Finanzdienstleistungen … vor und legt sie der Hauptversammlung durch Beschluss des Verwaltungsrats zur Genehmigung vor.
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Artikel 36 Clearance of e-Governance for Health and Social Security (MAE) – Ersetzung von Artikel 23 des fünften Gesetzes 3607/2007
Artikel 23 des fünften Artikels des Gesetzes 3607/2007 (Amtsblatt, Reihe I, Nr. 245) über die Liquidation von IDIKA AE erhält folgende Fassung: „Artikel 23Abstand1. Außer im Falle eines Konkurses folgt auf die Auflösung der Gesellschaft die Liquidation durch die Bestellung von drei (3) Liquidatoren, die während der Liquidation alle für das Verfahren relevanten
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Artikel 35 Gründe für die M.A.E.-Lösung für elektronische Behördendienste im Bereich Gesundheit und soziale Sicherheit – Ersetzung von Artikel 22 des fünften Gesetzes 3607/2007
Artikel 22 des fünften Artikels des Gesetzes 3607/2007 (Amtsblatt, Reihe I, Nr. 245) aus Gründen der Auflösung der Gesellschaft erhält folgende Fassung: "Artikel 22 Gründe für die Auflösung der Gesellschaft a) durch Beschluss der Hauptversammlung mit erhöhter Beschlussfähigkeit und Mehrheit, b) durch Erklärung des Konkurses der Gesellschaft und c) im Falle der Ablehnung des Konkursantrags, …
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Artikel 34 Jahresabschluss von e-Governance Health and Social Security S.A. – Ersetzung von Artikel 21 des fünften Gesetzes 3607/2007
Artikel 21 des fünften Artikels des Gesetzes 3607/2007 (Amtsblatt, Reihe I, Nr. 245) über den Jahresabschluss der IDIKA AE erhält folgende Fassung: „Artikel 21 Jahresabschluss (a) Bilanz und Bilanz, (b) Gewinn- und Verlustrechnung, (c) Eigenkapitalveränderungen, (d) Anhang und (e) Kapitalflussrechnung. Diese Situationen …
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Artikel 33 Elektronische Rechnungsprüfer für Gesundheit und soziale Sicherheit (MAE) – Änderung von Artikel 20 des fünften Gesetzes 3607/2007
Artikel 20 des fünften Artikels des Gesetzes 3607/2007 (Amtsblatt, Reihe I, Nr. 245) über die Rechnungsprüfer der IDIKA AE wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 werden die Worte "Artikel 37 des Kodifizierten Gesetzes 2190/1920 in seiner damals geltenden Fassung" durch die Worte "gemäß Artikel 2 des Teils B ΄ des Gesetzes 4336/2015 (GG I 94) und …" ersetzt.
