Kategorie: Unkategorisiert
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Artikel 38 Allgemeine Bestimmungen – Hinzufügung von Artikel 26 zu Artikel 5 des Gesetzes 3607/2007
Dem Artikel 5 des Gesetzes 3607/2007 (Amtsblatt, Reihe I, Nr. 245) über die Satzung der Gesellschaft wird folgender Artikel 26 angefügt: „Artikel 26 Allgemeine Bestimmungen Soweit in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist, findet das auf Aktiengesellschaften anzuwendende Recht Anwendung.“
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Artikel 37 Strategischer und operativer Plan für elektronische Behördendienste im Bereich Gesundheit und soziale Sicherheit (MAE) – Ersetzung von Artikel 24 des fünften Gesetzes 3607/2007
Artikel 24 des fünften Artikels des Gesetzes 3607/2007 (Amtsblatt, Reihe I, Nr. 245) über den Strategieplan von IDIKA AE erhält folgende Fassung: "Artikel 24Strategischer und operativer Plan1. Das Unternehmen bereitet seine strategischen und operativen Pläne auf der Grundlage einer gemeinsamen Empfehlung der Generaldirektionen für Finanzdienstleistungen … vor und legt sie der Hauptversammlung durch Beschluss des Verwaltungsrats zur Genehmigung vor.
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Artikel 36 Clearance of e-Governance for Health and Social Security (MAE) – Ersetzung von Artikel 23 des fünften Gesetzes 3607/2007
Artikel 23 des fünften Artikels des Gesetzes 3607/2007 (Amtsblatt, Reihe I, Nr. 245) über die Liquidation von IDIKA AE erhält folgende Fassung: „Artikel 23Abstand1. Außer im Falle eines Konkurses folgt auf die Auflösung der Gesellschaft die Liquidation durch die Bestellung von drei (3) Liquidatoren, die während der Liquidation alle für das Verfahren relevanten
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Artikel 35 Gründe für die M.A.E.-Lösung für elektronische Behördendienste im Bereich Gesundheit und soziale Sicherheit – Ersetzung von Artikel 22 des fünften Gesetzes 3607/2007
Artikel 22 des fünften Artikels des Gesetzes 3607/2007 (Amtsblatt, Reihe I, Nr. 245) aus Gründen der Auflösung der Gesellschaft erhält folgende Fassung: "Artikel 22 Gründe für die Auflösung der Gesellschaft a) durch Beschluss der Hauptversammlung mit erhöhter Beschlussfähigkeit und Mehrheit, b) durch Erklärung des Konkurses der Gesellschaft und c) im Falle der Ablehnung des Konkursantrags, …
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Artikel 34 Jahresabschluss von e-Governance Health and Social Security S.A. – Ersetzung von Artikel 21 des fünften Gesetzes 3607/2007
Artikel 21 des fünften Artikels des Gesetzes 3607/2007 (Amtsblatt, Reihe I, Nr. 245) über den Jahresabschluss der IDIKA AE erhält folgende Fassung: „Artikel 21 Jahresabschluss (a) Bilanz und Bilanz, (b) Gewinn- und Verlustrechnung, (c) Eigenkapitalveränderungen, (d) Anhang und (e) Kapitalflussrechnung. Diese Situationen …
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Artikel 33 Elektronische Rechnungsprüfer für Gesundheit und soziale Sicherheit (MAE) – Änderung von Artikel 20 des fünften Gesetzes 3607/2007
Artikel 20 des fünften Artikels des Gesetzes 3607/2007 (Amtsblatt, Reihe I, Nr. 245) über die Rechnungsprüfer der IDIKA AE wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 werden die Worte "Artikel 37 des Kodifizierten Gesetzes 2190/1920 in seiner damals geltenden Fassung" durch die Worte "gemäß Artikel 2 des Teils B ΄ des Gesetzes 4336/2015 (GG I 94) und …" ersetzt.
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Artikel 32 E-Governance-Ausschuss für Gesundheit und soziale Sicherheit – Aufnahme von Artikel 18B in Artikel 5 des Gesetzes 3607/2007
In Artikel 5 des Gesetzes 3607/2007 (Amtsblatt, Reihe I, Nr. 245) über die Satzung der Gesellschaft wird folgender neuer Artikel 18B angefügt: „Artikel 18B Vergütungsausschuss Die Gesellschaft verfügt über einen Vergütungsausschuss, dessen Mitglieder durch Beschluss der Hauptversammlung ernannt und entlassen werden. Der Vergütungsausschuss besteht aus drei (3) nicht geschäftsführenden Mitgliedern des Verwaltungsrats, …
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Artikel 31 Audit Committee for e-Governance Health and Social Security (MAE) – Ergänzung von Artikel 18A zu Artikel 5 des Gesetzes 3607/2007
In Artikel 5 des Gesetzes 3607/2007 (Amtsblatt, Reihe I, Nr. 245) über die Satzung der Gesellschaft wird folgender neuer Artikel 18A angefügt: "Artikel 18A Prüfungsausschuss a) Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und Abgabe von Empfehlungen oder Vorschlägen zur Gewährleistung seiner Integrität, b) Überwachung des wirksamen Funktionierens des internen Kontrollsystems und …
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Artikel 30 Zuständigkeiten des Geschäftsführers von eGovernance Health and Social Security M.A.E. – Änderung von Artikel 18 des fünften Gesetzes 3607/2007
Artikel 18 Absatz 2 des fünften Artikels des Gesetzes 3607/2007 (Amtsblatt, Reihe I, Nr. 245) über den Geschäftsführer und seine Verantwortlichkeiten wird wie folgt geändert: a) Unter Buchstabe b) Unterabsätze 3 und 4 werden gestrichen, b) unter Buchstabe g) werden die Worte "für die von … von Zeit zu Zeit ein Wettbewerbsentwurf erforderlich ist" gestrichen.
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Artikel 29 Zuständigkeiten des Vizepräsidenten des Verwaltungsrats für e-Governance Gesundheit und soziale Sicherheit – Ergänzung von Artikel 17A zu Artikel 5 des Gesetzes 3607/2007
Dem Artikel 5 des Gesetzes 3607/2007 (Amtsblatt, Reihe I, Nr. 245) über die Satzung der IDIKA AE wird folgender Artikel 17A angefügt: „Artikel 17A Aufgaben des Vizepräsidenten Der Vizepräsident des Verwaltungsrats hat folgende Aufgaben: a) Ersetzt den Präsidenten bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben im Falle von Abwesenheit oder Behinderung oder Verlust seines Status, b) Übungen …
