Kategorie: Unkategorisiert
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Artikel 32 E-Governance-Ausschuss für Gesundheit und soziale Sicherheit – Aufnahme von Artikel 18B in Artikel 5 des Gesetzes 3607/2007
In Artikel 5 des Gesetzes 3607/2007 (Amtsblatt, Reihe I, Nr. 245) über die Satzung der Gesellschaft wird folgender neuer Artikel 18B angefügt: „Artikel 18B Vergütungsausschuss Die Gesellschaft verfügt über einen Vergütungsausschuss, dessen Mitglieder durch Beschluss der Hauptversammlung ernannt und entlassen werden. Der Vergütungsausschuss besteht aus drei (3) nicht geschäftsführenden Mitgliedern des Verwaltungsrats, …
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Artikel 31 Audit Committee for e-Governance Health and Social Security (MAE) – Ergänzung von Artikel 18A zu Artikel 5 des Gesetzes 3607/2007
In Artikel 5 des Gesetzes 3607/2007 (Amtsblatt, Reihe I, Nr. 245) über die Satzung der Gesellschaft wird folgender neuer Artikel 18A angefügt: "Artikel 18A Prüfungsausschuss a) Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und Abgabe von Empfehlungen oder Vorschlägen zur Gewährleistung seiner Integrität, b) Überwachung des wirksamen Funktionierens des internen Kontrollsystems und …
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Artikel 30 Zuständigkeiten des Geschäftsführers von eGovernance Health and Social Security M.A.E. – Änderung von Artikel 18 des fünften Gesetzes 3607/2007
Artikel 18 Absatz 2 des fünften Artikels des Gesetzes 3607/2007 (Amtsblatt, Reihe I, Nr. 245) über den Geschäftsführer und seine Verantwortlichkeiten wird wie folgt geändert: a) Unter Buchstabe b) Unterabsätze 3 und 4 werden gestrichen, b) unter Buchstabe g) werden die Worte "für die von … von Zeit zu Zeit ein Wettbewerbsentwurf erforderlich ist" gestrichen.
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Artikel 29 Zuständigkeiten des Vizepräsidenten des Verwaltungsrats für e-Governance Gesundheit und soziale Sicherheit – Ergänzung von Artikel 17A zu Artikel 5 des Gesetzes 3607/2007
Dem Artikel 5 des Gesetzes 3607/2007 (Amtsblatt, Reihe I, Nr. 245) über die Satzung der IDIKA AE wird folgender Artikel 17A angefügt: „Artikel 17A Aufgaben des Vizepräsidenten Der Vizepräsident des Verwaltungsrats hat folgende Aufgaben: a) Ersetzt den Präsidenten bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben im Falle von Abwesenheit oder Behinderung oder Verlust seines Status, b) Übungen …
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Artikel 28 Zuständigkeiten des Vorsitzenden des Verwaltungsrats des Referats e-Governance-Gesundheits- und Sozialversicherungsmanagement – Änderung von Artikel 17 von Artikel 5 des Gesetzes 3607/2007
Artikel 17 des fünften Artikels des Gesetzes 3607/2007 (Amtsblatt, Reihe I, Nr. 245) über die Befugnisse des Präsidenten der IDIKA AE wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird Buchstabe c angefügt, b) wird Absatz 3 angefügt, und Artikel 17 erhält im Anschluss an legislative Verbesserungen folgenden Wortlaut: "Artikel 17 Aufgaben des Präsidenten a) beruft den Verwaltungsrat ein, bereitet … vor
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Artikel 27 Beschlussfassung und Protokoll des Verwaltungsrats von e-Governance Health and Social Security S.A. – Änderung von Artikel 16 des fünften Gesetzes 3607/2007
Artikel 16 des fünften Artikels des Gesetzes 3607/2007 (Amtsblatt, Reihe I, Nr. 245) über die Beschlussfassung und das Protokoll des Verwaltungsrats von IDIKA AE wird wie folgt geändert: a) in Absatz 1 Buchstabe aa) Unterabsatz 1 werden i) die Worte "sein Stellvertreter" durch das Wort "Vizepräsident" ersetzt, ii) die Worte "aber niemals die …-Nummer" hinzugefügt;
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Artikel 26 Einberufung des Verwaltungsrats für elektronische Behördendienste Gesundheit und soziale Sicherheit (MAE) – Ersetzung von Artikel 15 des fünften Gesetzes 3607/2007
Artikel 15 des fünften Artikels des Gesetzes 3607/2007 (Amtsblatt, Reihe I, Nr. 245) über die Einberufung des Verwaltungsrats der IDIKA AE erhält folgende Fassung: „Artikel 15 Einberufung des Verwaltungsrats
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Artikel 25 Zuständigkeiten der Mitglieder des Verwaltungsrats von e-Governance Health and Social Security M.A.E. – Ersetzung von Artikel 12 des fünften Gesetzes 3607/2007
Artikel 13 Absatz 2 über die Befugnisse des Verwaltungsrats, Artikel 5 des Gesetzes 3607/2007 (Amtsblatt, Reihe I, Nr. 245) über die Satzung der IDIKA S.A. nimmt folgende Änderungen vor: a) unter den Buchstaben a), aa) wird das Wort „regelmäßig“ durch das Wort „offen“ ersetzt, ab) wird das Wort „gültig“ durch das Wort „vorgesehen für“ ersetzt, b) in Punkt …
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Artikel 24 Haftung und Pflichten der Mitglieder des Verwaltungsrats von e-Governance Health and Social Security M.A.E. – Ersetzung von Artikel 12 des fünften Gesetzes 3607/2007
Artikel 12 des fünften Artikels des Gesetzes 3607/2007 (Amtsblatt, Reihe I, Nr. 245) über die Haftung und die Pflichten der Mitglieder des Verwaltungsrats der IDIKA AE erhält folgende Fassung: "Artikel 12 Haftung und Pflichten der Mitglieder des Verwaltungsrats a) für Schäden, die aufgrund einer Handlung oder Unterlassung entstanden sind, die eine Verletzung ihrer Pflichten gemäß … darstellt
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Artikel 23 E-Governance Board for Health and Social Security (MAE) – Ersetzung von Artikel 11 des fünften Gesetzes 3607/2007
Artikel 11 des fünften Artikels des Gesetzes 3607/2007 (Amtsblatt, Reihe I, Nr. 245) über die Zusammensetzung, die Amtszeit und die Abwesenheit von Mitgliedern des Verwaltungsrats der IDIKA AE erhält folgende Fassung: (Artikel 11 Zusammensetzung – Amtszeit des Verwaltungsrats – Abwesenheit von Mitgliedern des Verwaltungsrats a) Hochschulabschluss in einem Hochschul- oder Technologiebereich in Griechenland oder …
