Kategorie: Unkategorisiert
-
Allgemeine Bemerkungen
Raum für Kommentare im Zusammenhang mit dem Gesamtvorschlag oder Themen, die nicht in den einzelnen Artikeln behandelt werden.
-
TEIL I ZUSTÄNDIGKEIT (Artikel 97)
Artikel 97InkrafttretenDieses Gesetz tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Staatsanzeiger in Kraft, es sei denn, dies ist in den einzelnen Bestimmungen ausdrücklich vorgesehen.
-
TEIL- ODER DELEGIERTE, ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN UND ERNEUTE BESTIMMUNGEN (Artikel 86-96)
Artikel 86Ermöglichung der Bestimmungen von Teil B ΄1. Durch Beschluss der Generalversammlung der Gesellschaft "Hellenic Centre of Film, Audiovisual and Creation S.A." kann die Dauer der Gesellschaft über fünfzig (50) Jahre hinaus verlängert werden, wie in Artikel 3.2 Absatz 5 definiert. Auf Beschluss des Vorstandsvorsitzenden des Unternehmens kann die Übertragung auf die Leiter von … erfolgen.
-
TEIL G VERORDNUNGEN ZUR STÄRKUNG DER FUNKTIONIERUNG DER AGENTUREN DER ZEITKULTUR (Artikel 76-85)
KAPITEL A΄ VERORDNUNGEN FÜR VERORDNTE EINRICHTUNGEN DES KULTURMINISTERIUMS Artikel 76ACROPOL EXROS Verwaltungsrat – Änderung von Artikel 4 des Gesetzes 4708/2020In Artikel 4 des Gesetzes 4708/2020 (Staatsanzeiger, Reihe I, Nr. 140) im Verwaltungsrat einer juristischen Person des Privatrechts mit dem Titel „ACROPOL CULTURE AND CREATION CENTRE“ und dem unterscheidungskräftigen Titel „ACROPOL EXROS“ werden folgende Änderungen vorgenommen: a) nach …
-
TEIL F PRIVATE RECHTSPERSON MIT DEM NAMEN „ATHENS EPIDAVRO FESTIVAL“ (Artikel 61-75)
Artikel 61 Abschaffung der Société anonyme "Hellenic Festival S.A."1. Eine Société anonyme unter dem Namen "Hellenic Festival Société Anonyme" mit Sitz in Athen, die durch Artikel 1 des Gesetzes 2636/1998 (A ΄ 198) gegründet wurde und vom Kulturminister überwacht wird, wird aufgelöst, ohne in Liquidation gebracht zu werden, und aus dem Allgemeinen Handelsregister (G.E.MI.) von … entfernt.
-
TEIL E PRIVATE RECHTSPERSON MIT DEM NAMEN „HELLENISCHES BUCH UND KULTURSTIFTUNG“ (Artikel 46-60)
Artikel 46Name – Aufsicht – Hauptsitz – Vorrechte1. Die gemeinnützige juristische Person des Privatrechts unter dem Namen "Hellenic Foundation for Culture" wird abgeschafft und an ihrer Stelle wird eine juristische Person des Privatrechts unter dem Namen "Hellenic Book and Culture Foundation" mit dem unverwechselbaren Titel "EL.I.VI.P" gegründet. Für internationale Beziehungen ist der Name in englischer Sprache …
-
TEIL D SONSTIGE BESTIMMUNGEN ZUR STÄRKUNG DER AUDIOVISUELLEN INDUSTRIE IN GRIECHENLAND (42-45)
Artikel 42Nationales digitales Archiv audiovisueller Werke1. Das nationale digitale Archiv für audiovisuelle Werke wird in dem in Teil B genannten Unternehmen eingerichtet und betrieben und zielt darauf ab, a) die Sammlung, Bewahrung, Digitalisierung, Archivierung, Wartung, Verwaltung, Rettung, Restaurierung, Aufzeichnung, Dokumentation, Katalogisierung, Indexierung und Förderung von audiovisuellen und kinematografischen Dateien und Werken, Audio- und Musikdateien, Fotografien, Grafik, Videos, Online …
-
TEIL C AUDIOVISUELLES PROJEKT-UNTERSTÜTZUNGSPROGRAMM IN GRIECHENLAND: CASH REBATE GREECE (CRGR) (Artikel 22-41)
KAPITEL A ΄GENERALE BESTIMMUNGEN Artikel 22Allgemeine Grundsätze1. Das Förderprogramm für audiovisuelle Werke mit dem Titel „Cash Rebate Greece“ (im Folgenden „CRGR-Programm“) betrifft die Produktion audiovisueller Werke in Griechenland und umfasst drei (3) verschiedene Beihilferegelungen: CRGR-Film und TV (nachfolgend CRGR-FTV), b) CRGR-Animate (nachfolgend CRGR-Animate) und c) CRGR-Video Game Development (nachfolgend CRGR-VGD).2. …
-
TEIL B PRIVATE RECHTLICHE PERSON MIT DEM NAMEN "HELLENISCHES KINEMAZENTRUM, AUDIOVISUELLE MEDIEN UND CREATION S.A.-Kreatives Griechenland" STATUTEN DES UNTERNEHMENS (Artikel 3-21)
KAPITEL I EMPFEHLUNG - BETRIEBSORDNUNG - MISSION - VERANTWORTUNG Artikel 3Empfehlung - Geschäftsordnung1. Es wird eine juristische Person des Privatrechts in Form einer Aktiengesellschaft mit dem Namen "Hellenic Centre for Film, Audiovisual and Creation S.A.-Creative Greece S.A." und dem unverwechselbaren Titel "Creative Greece" gegründet. Der Name der Aktiengesellschaft in englischer Sprache lautet "National Film and Audiovisual Center S.A.-Creative Greece" (N.F.A.C.-Creative Greece). Informationen zu …
-
TEIL A ZWECK UND GEGENSTAND (Artikel 1-2)
Artikel 1Zweck1. Ziel von Teil B ist die Schaffung und Unterstützung einer kohärenten nationalen Politik für den audiovisuellen und den Filmsektor sowie den Kreativ- und Kultursektor im Allgemeinen mit dem Ziel, die zeitgenössische kulturelle Identität des Landes zu schützen, zu modernisieren und zu fördern, insbesondere durch den Einsatz neuer Technologien und innovativer Medien einerseits und … andererseits.
