Kategorie: Unkategorisiert
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Artikel 12 Stammkapital – Änderung von Artikel 3 des Gesetzes 3607/2007
Artikel 3 des Gesetzes 3607/2007 (Amtsblatt, Reihe I, Nr. 245) über das Grundkapital wird wie folgt geändert: a) in Absatz 1 Unterabsatz 1 werden die Worte "des Finanzministers" durch die Worte "der Minister für nationale Wirtschaft und Finanzen, Gesundheit und digitale Governance" ersetzt; b) in Absatz 2 Unterabsatz 1 werden die Worte "d. h. des griechischen Staates …" angefügt;
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Artikel 11 Namensänderung und Beaufsichtigung durch die Ministerien für digitale Governance und Gesundheit – Änderung von Artikel 1 des Gesetzes 3607/2007
Art. 1 des Gesetzes 3607/2007 (Amtsblatt, Reihe I, Nr. 245) über Zusammensetzung und Form wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird ersetzt, b) in Absatz 2, ba) werden die Worte "Electronic Governance of Social Security S.A." ersetzt durch die Worte "Electronic Governance of Health and Social Security S.A.", bb) die Worte "Law 3429/2005 (Government Gazette …
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Artikel 10 Gegenstand
Zweck dieses Gesetzes ist die Änderung des Gesetzes 3607/2007 (Amtsblatt, Reihe I, Nr. 245), insbesondere in Bezug auf den Namen, den Zweck und den Überwachungsrahmen der IDIKA S.A. und die Aktualisierung ihrer Satzung, um ihrer neuen Rolle und ihren Verantwortlichkeiten im Gesundheitssektor Rechnung zu tragen.
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KAPITEL II ÜBERWACHUNG DER IDIKA MAE DURCH DIE MINISTER FÜR DIGITALE REGIERUNG UND GESUNDHEIT – ÄNDERUNG DES NAMENS UND AKTUALISIERUNG DES ZWECKS DER IDIKA AE – ÄNDERUNG DER ARTIKEL ERSTES, DREI UND FÜNF DES RECHTS 3607/2007 Art. 9 Zweck
Der Zweck dieses Dokuments besteht darin, den Rechtsstatus von "E-Governance Social Security S.A." mit dem unverwechselbaren Titel I.DI.K.A. S.A. mit den Tätigkeitsbereichen und auf der Grundlage seiner Art, seines Zwecks und seiner Verantwortlichkeiten in Einklang zu bringen und den effektiven Betrieb des Unternehmens für die Umsetzung nationaler und europäischer digitaler …-Projekte sicherzustellen.
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Artikel 8 der Satzung
Artikel 8 der Satzung Die ursprüngliche Satzung der Gesellschaft wird ratifiziert, die wie folgt lautet: (REGULATORY CHAPTER A – RECHTSFORMULAR – NAME – AKTION – ZWECK – DAUER Art. 1 – Noµ µForm Die Aktiengesellschaft „Hellenic Artificial Intelligence Factory AE“ handelt im öffentlichen Interesse nach den Regeln der Privatwirtschaft und wird von … geregelt.
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Artikel 6 Vertragsschluss
2. Verträge, die von der Gesellschaft zum Zwecke der Nutzung ihrer Vermögenswerte, einschließlich des geistigen Eigentums, abgeschlossen werden, unterliegen der vorvertraglichen Kontrolle durch den Rechnungshof, wenn der Preis oder die Einnahmen aus der Nutzung den Betrag von fünfhunderttausend (500.000) Euro übersteigen.
