Kategorie: Unkategorisiert
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Artikel 22 Genehmigung der Gesamtverwaltung der elektronischen Behördendienste Gesundheit und soziale Sicherheit M.A.E. – Ersetzung von Artikel 10 des fünften Gesetzes 3607/2007
Artikel 10 des fünften Artikels des Gesetzes 3607/2007 (Amtsblatt, Reihe I, Nr. 245) über die Befreiung der Mitglieder des Verwaltungsrats der IDIKA AE erhält folgende Fassung: "Artikel 10 Genehmigung der Gesamtleitung Durch Beschluss der Generalversammlung, der nach Genehmigung des Jahresabschlusses durch offene Abstimmung gefasst wird, kann die bei … eingegangene Gesamtleitung genehmigt werden.
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Artikel 21 Einberufung und Protokoll der Generalversammlung für elektronische Behördendienste Gesundheit und soziale Sicherheit (MAE) – Änderung von Artikel 9 des fünften Gesetzes 3607/2007
Artikel 9 des Artikels 5 des Gesetzes 3607/2007 (Amtsblatt, Reihe I, Nr. 245) über die Einberufung und das Protokoll der Generalversammlung der IDIKA S.A. nimmt folgende Änderungen vor: a) In Absatz 1 Buchstabe aa) Unterabsatz 1 werden die Worte "und innerhalb von sechs (6) Monaten nach Ende dieser Verwendung" gestrichen; ab) Unterabsatz 3 wird gestrichen; …
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Artikel 20 Zuständigkeiten der Generalversammlung für elektronische Behördendienste, Gesundheit und soziale Sicherheit (MAE) – Ersetzung von Artikel 8 des fünften Gesetzes 3607/2007
Artikel 8 des Artikels 5 des Gesetzes 3607/2007 (Amtsblatt, Reihe I, Nr. 245) über die Befugnisse der Generalversammlung der IDIKA AE erhält folgende Fassung: "Artikel 8 Zuständigkeiten der Generalversammlung a) Änderung der Satzung, ausgenommen: aa) die Änderung des Zwecks und die Auflösung der Gesellschaft, für die Rechtsvorschriften erforderlich sind, und ab) die Änderung …
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Artikel 19 E-Governance-Stellen für Gesundheit und soziale Sicherheit (MAE) – Änderung von Artikel 7 des fünften Gesetzes 3607/2007
In Artikel 7 über die Organe der Gesellschaft, Artikel 5 des Gesetzes 3607/2007 (Amtsblatt, Reihe I, Nr. 245) über die Satzung der IDIKA S.A. werden die Worte „, CEO – und Wirtschaftsprüfer“ durch die Worte „und den CEO“ ersetzt, und Artikel 7 lautet wie folgt: „Artikel 7 Organe des Unternehmens Organe des Unternehmens sind …
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Artikel 18 Stammkapital und E-Governance-Anteile von Health and Social Security S.A. – Änderung von Artikel 6 von Artikel 5 des Gesetzes 3607/2007
Art. 6 Abs. 2 des fünften Artikels des Gesetzes 3607/2007 (Amtsblatt, Reihe I, Nr. 245) über das Grundkapital und die Aktien der IDIKA S.A. ändert sich wie folgt: a) In Absatz 1 werden die Worte "Digital Governance und Gesundheit" angefügt, b) Absatz 2 wird ersetzt und nach Verbesserungen der Rechtsvorschriften lautet Artikel 6 wie folgt:…
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Artikel 17 Mittel und Einnahmen von M.A.E. „Gesundheit und soziale Sicherheit im Bereich der elektronischen Behördendienste“ – Ersetzung von Artikel 5 des fünften Gesetzes 3607/2007
Artikel 5 des Gesetzes 3607/2007 (Amtsblatt, Reihe I, Nr. 245) über die Ressourcen und Einnahmen der Gesellschaft IDIKA S.A. erhält folgende Fassung: „Artikel 5 Ressourcen – Einnahmen des Unternehmens a) Einnahmen aus Dienstleistungsgebühren oder Zuschüssen für Dienstleistungen, die dem Ministerium für digitale Governance, dem Gesundheitsministerium, dem Arbeitsministerium und … erbracht werden
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Artikel 16 Dauer der E-Government-M.A.E. Gesundheit und soziale Sicherheit – Ersetzung von Artikel 4 des fünften Gesetzes 3607/2007
Artikel 4 des fünften Artikels des Gesetzes 3607/2007 (Amtsblatt, Reihe I, Nr. 245) über die Dauer der IDIKA AE erhält folgende Fassung: Artikel 4 Dauer Die Dauer der Gesellschaft ist unbefristet.
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Artikel 15 Aktualisierung des Zwecks der E-Governance für Gesundheit und soziale Sicherheit (MAE) – Ersetzung von Artikel 3 des fünften Gesetzes 3607/2007
Artikel 3 des fünften Artikels des Gesetzes 3607/2007 (Amtsblatt, Reihe I, Nr. 245) im Sinne von IDIKA AE erhält folgende Fassung: "Artikel 3 Ziel a) Unterstützung hauptsächlich der Ministerien für digitales Regieren, Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit, sozialen Zusammenhalt und Familie sowie anderer Ministerien und öffentlicher Stellen in den Bereichen Informationssysteme, digitale Technologie, …
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Artikel 14 Vorsitz der E-Governance für Gesundheit und soziale Sicherheit (MAE) – Änderung von Artikel 2 des fünften Gesetzes 3607/2007
In Art. 5 Abs. 2 des Gesetzes 3607/2007 (Amtsblatt, Reihe I, Nr. 245) über den Sitz der Gesellschaft werden die Worte „der Hauptversammlung“ durch die Worte „des Verwaltungsrats“ ersetzt, und Art. 5 Abs. 2 lautet: „Artikel 2 Sitz der Gesellschaft ist die Gemeinde Athen. Mit Beschluss der Administrativen …
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Artikel 13 E-Governance-Satzung für Gesundheit und soziale Sicherheit (MAE) – Änderung von Artikel 1 des fünften Gesetzes 3607/2007
Artikel 1 des fünften Artikels des Gesetzes 3607/2007 (Amtsblatt, Reihe I, Nr. 245) über die Gründung und den Namen von IDIKA AE wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden aa) die Worte "mit diesem Statut" gestrichen, ab) die Worte "umbenannt in "ELEKTRONISCHE REGIERUNG DER GESUNDHEIT UND SOZIALEN SICHERHEIT SINGLE-MEMBER SA" werden mit dem unverwechselbaren Titel …
