In Artikel 7 über die Organe der Gesellschaft, Artikel 5 des Gesetzes 3607/2007 (Amtsblatt, Reihe I, Nr. 245) über die Satzung der IDIKA S.A. werden die Worte „, CEO – und Wirtschaftsprüfer“ durch die Worte „und den CEO“ ersetzt, und Artikel 7 lautet wie folgt:
"Artikel 7
Organe des Unternehmens
Die Organe der Gesellschaft sind die Generalversammlung, die Leitungsorgane – Verwaltungsrat und der geschäftsführende Direktor.“

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