Dem Artikel 5 des Gesetzes 3607/2007 (Amtsblatt, Reihe I, Nr. 245) über die Satzung der IDIKA AE wird folgender Artikel 17A angefügt:
"Artikel 17a
Zuständigkeiten des Vizepräsidenten
Der stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrats (BoD) hat folgende Aufgaben:
a) die Vertretung des Präsidenten bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben im Falle seiner Abwesenheit oder Behinderung oder des Verlusts seines Status,
b) Ausübung ausschließlich exekutiver Befugnisse im Bereich der sozialen Sicherheit.

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