5.1 Regierungsmitglieder
Die Regierungsmitglieder werden durch Beschluss des zuständigen Ministers ernannt. Ihre Amtszeit beträgt zwei Jahre und kann um weitere zwei Jahre verlängert werden. Die Erneuerung erfolgt schrittweise (50% alle zwei Jahre) zur Sicherung des institutionellen Gedächtnisses.
5.2 Nichtregierungsmitglieder
Nichtregierungsmitglieder erhalten eine offene Aufforderung zur Interessenbekundung. Die Bewertung wird von einem gemeinsamen vierköpfigen Ausschuss (zwei Regierungen, zwei Zivilgesellschaft) durchgeführt. Bewertungskriterien: Erfahrung in Fragen der offenen Governance, thematische Vertretung, Engagement für aktive Beteiligung. Der Prozess ist innerhalb von 30 Tagen abgeschlossen.
5.3 Präsenzpolitik
Jedes Mitglied verpflichtet sich zu einer Anwesenheit von mindestens 75% Plenarsitzungen und aktive Teilnahme an mindestens einer Arbeitsgruppe. Ein dauerhafter Ersatzmechanismus ist vorgesehen: Jedes Mitglied ernennt einen vollberechtigten Stellvertreter aus demselben Gremium.
5.4 Folgen der Abwesenheit
Die Nichteinhaltung des Mindestanwesenheitsgrads hat zur Folge, dass Plenardebatte, Möglichkeit, die Disqualifikation zu erklären, und Ersatz (Ernennung eines neuen Vertreters für Regierungsmitglieder, nächster Aufruf in der Rangliste für Nichtregierungsmitglieder).

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