4.1 Ko-Vorsitz
Der Ko-Vorsitz besteht aus zwei Mitgliedern: ein Vertreter der Regierung und ein Vertreter der Zivilgesellschaft, die vom Plenum gewählt werden. Sie wechseln sich alle 12 Monate im Amt ab. Sie geben die strategische Richtung vor, nehmen die Agenda an, vertreten das Forum und regeln Meinungsverschiedenheiten.
4.2 Regierungskoordinator
Der Regierungskoordinator wird vom Ministerium für digitale Governance ernannt und nimmt von Amts wegen am Ko-Vorsitz teil. Es behält die Verantwortung für die Annahme der endgültigen Tagesordnung und die Möglichkeit, Fragen aufzuschieben, wenn eine Konsultation mit der politischen Führung erforderlich ist. Dieser Mechanismus stellt kein Vetorecht dar, sondern stellt sicher, dass das Forum die Regierung in sensiblen Fragen nicht überrascht.
4.3 Sekretariat
Das Sekretariat ist der operative Teil des Forums. Es besteht aus vier Mitgliedern (zwei Regierungen, zwei aus der Zivilgesellschaft). Sie steht unter der Aufsicht des Ko-Vorsitzes. Es bereitet Tagesordnungen vor, organisiert Sitzungen, führt Protokolle, unterstützt Arbeitsgruppen und verwaltet Kommunikationskanäle.
4.4 Arbeitsgruppen
Die Arbeitsgruppen werden vom Plenum auf der Grundlage thematischer Prioritäten eingesetzt. Jede Gruppe konzentriert sich auf einen Themenbereich (z. B. Transparenz des öffentlichen Auftragswesens, offene Daten, partizipative Haushaltsplanung). Die Komposition ist gemischt und offen: mindestens zwei Forumsmitglieder als Koordinatoren, an denen externe Sachverständige, Wissenschaftler, Technologen und Bürger beteiligt sind. Sie operieren weiterhin vierteljährlich nach der Annahme des nationalen Aktionsplans und schließen so die seit langem bestehende Lücke zwischen Planung und Umsetzung.
4.5 Schutzmaßnahmen und Gleichgewichte
- Die Beschlüsse des Forums sind beratender/erläuternder Natur.
- Das Ministerium für digitale Governance trägt die letztendliche Verantwortung für die Verpflichtungen, die es der OGP unterbreitet.
- Die Tagesordnung wird gemeinsam erstellt, aber vom Regierungskoordinator genehmigt.

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