TEIL A ZWECK UND GEGENSTAND (Artikel 1-2)

Artikel 1
Zweck
1. Der Zweck von Teil B besteht darin, eine kohärente nationale Politik für den audiovisuellen und den kinematografischen Sektor sowie den Kreativ- und Kultursektor im Allgemeinen zu schaffen und zu unterstützen, um die zeitgenössische kulturelle Identität des Landes auf einheitliche Weise zu schützen, zu modernisieren und zu fördern, insbesondere durch den Einsatz neuer Technologien und innovativer Mittel, und die Kultur-, audiovisuellen und kreativen Sektoren und ihre Teilsektoren zu unterstützen, um sich kontinuierlich an die Entwicklungen anzupassen und einen umfassenderen Beitrag zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung des Landes zu leisten.
2. Der Zweck von Teil C besteht darin, den Förderrahmen für audiovisuelle Werke in Griechenland zu stärken und zu modernisieren, um ihn einerseits für Investoren freundlicher und zugänglicher zu machen und Auslegungsschwierigkeiten zu beheben, die aufgrund der Änderung der Finanzierungsquellen der Regelung und der für sie geltenden unterschiedlichen Vorschriften entstanden sind, und andererseits hochwertige inländische und bedeutende ausländische Investitionen anzuziehen.
3. Der Zweck von Teil D ist die Stärkung des kreativen Sektors der audiovisuellen Industrie in Griechenland mit dem Ziel, das nationale audiovisuelle Erbe zu erhalten, damit sein Reichtum Wachstumsperspektiven sowie kulturelles und pädagogisches Schaffen schafft.
4. Der Zweck von Teil V besteht darin, den Betrieb der Griechischen Kulturstiftung zu reorganisieren und zu modernisieren, um ihren reformierten Zwecken mit Schwerpunkt auf dem Buch und den griechischen Briefen sowie der Entwicklung und Förderung des Buches und der griechischen Briefe in Griechenland und im Ausland durch die Agentur dienen zu können.
5. Der Zweck von Teil F besteht darin, den kulturellen Charakter und den Auftrag des „Athens Epidaurus Festival“ zu wahren, das sich auf die Durchführung des jährlichen künstlerischen Programms, die Entwicklung von Bildungsprogrammen, Forschungsprogrammen, Verlagsarbeiten und ganz allgemein auf die Produktion von Kultur konzentriert, die ihrer Natur nach keine gewinnbringenden Tätigkeiten sind und nicht spezifisch für einen kommerziellen und gewinnbringenden Rahmen, der dem eines gewinnbringenden Handelsunternehmens (NP) ähnelt, sind und diesem nicht unterliegen können.
6. Der Zweck von Teil G besteht darin, a) die sofortige Aufnahme der Tätigkeit der juristischen Person des Privatrechts unter dem Namen "ACROPOL CULTURE AND CREATION CENTER" und dem unverwechselbaren Titel "ACROPOL ACROPOL", b) die organisatorischen Reformen und die Beseitigung von Verzerrungen bei der Tätigkeit der überwachten Organe des Kulturministeriums wie des Nationaltheaters, des Nationaltheaters von Nordgriechenland, des Konzertsaals von Thessaloniki und der staatlichen Orchester und c) die Stärkung des Urheberrechtsschutzes und die wirksamere Kontrolle der Organisationen der kollektiven Rechtewahrnehmung.

Artikel 2
Gegenstand
1. Gegenstand von Teil B ist die Einrichtung einer neuen, einheitlichen Einrichtung mit der Bezeichnung „Griechisches Zentrum für Film, Audiovisuelles und Schöpfung – EKOMED SA – Kreatives Griechenland“ und die Festlegung der Regeln für ihre Organisation und Arbeitsweise sowie der Modalitäten für die administrative und organisatorische Verschmelzung von zwei (2) bestehenden juristischen Personen zu der neuen einheitlichen Einrichtung, nämlich: a) die juristische Person des Privatrechts mit der Bezeichnung „Nationales Audiovisuelles Medien- und Kommunikationszentrum AE“, die gemäß den Artikeln 44 bis 51 des Gesetzes 4339/2015 (Amtsblatt, Reihe I, Nr. 133) gegründet wurde und tätig ist, und b) die juristische Person des Privatrechts mit der Bezeichnung „Griechisches Filmzentrum“, die gemäß den Artikeln 9 bis 20 des Gesetzes 3905/2010 (Amtsblatt, Reihe I, Nr. 219) gegründet wurde und tätig ist. Die Artikel 3 bis 21 bilden die Satzung der Gesellschaft.
2. Mit Teil C soll ein neues Unterstützungsprogramm mit der Bezeichnung Cash Rebate Greece-CRGR eingerichtet werden, das drei unterschiedliche Förderregelungen für audiovisuelle Werke im Hinblick auf ihre mittelfristige Tragfähigkeit sowie die Rationalisierung ihrer Vorschriften und Verfahren durch Vorschriften für die wirtschaftliche Haushaltsführung umfasst.
3. Ziel von Teil D ist die Schaffung neuer Strukturen zur Unterstützung der Kreativwirtschaft auf nationaler und regionaler Ebene sowie die Institutionalisierung von Maßnahmen zur Unterstützung der Extroversion des audiovisuellen Sektors und seiner Förderung auf nationaler und internationaler Ebene. Insbesondere werden folgende Strukturen und Programme eingerichtet: a) das nationale digitale Archiv audiovisueller Werke zur Erhaltung des nationalen audiovisuellen Erbes, b) das Kreativzentrum, eine Netzwerkstruktur für junge Kulturschaffende und Start-up-Unternehmen im Kultursektor mit den Bedürfnissen des Marktes, um bessere Aussichten für die Anziehung europäischer Programme zu schaffen und Programme für die audiovisuelle Aus- und Weiterbildung zu organisieren, c) die Beobachtungsstelle für den Kultur- und Kreativsektor, um statistische Daten für die Gestaltung geeigneter politischer Maßnahmen zu erhalten, d) das Programm zur Verbesserung der Außenwirkung des audiovisuellen Sektors, mit dem Hauptziel, einen rationalen Rahmen für die Finanzierung und Unterstützung der Teilnahme Griechenlands an internationalen und europäischen Festivals und Veranstaltungen sowie zur Unterstützung nationaler Festivals in der Region zu schaffen, und e) den institutionellen Rahmen für die Organisation und den Betrieb von Büros zur Erleichterung der audiovisuellen Produktion in Griechenland, Regionen und großen Kommunen.
4. Ziel des Teils ΄ ist die Erweiterung, die Modernisierung des Zwecks und die Umgestaltung des institutionellen Rahmens für die bestehende privatrechtliche juristische Person unter dem Namen "Hellenische Stiftung für Kultur" durch die Gründung einer neuen privatrechtlichen juristischen Person unter dem Namen "Hellenische Stiftung für Bücher und Kultur".
5. Ziel des Teils ST΄ ist die Formulierung des institutionellen Rahmens für die juristische Person des Privatrechts "Athens Epidaurus Festival". Insbesondere Fragen im Zusammenhang mit der Verwaltung, Organisation und Personalausstattung der privatrechtlichen juristischen Person, die als "Athens Epidaurus Festival" bezeichnet wird, werden vollständiger und wirksamer geregelt, insbesondere durch eine rationellere Verteilung der Zuständigkeiten zwischen ihren Leitungsorganen sowie die Struktur ihrer Dienste, so dass die Verfolgung ihrer Ziele so weit wie möglich gewährleistet ist.
6. Das Thema von Teil Z ΄ ist: a) die Bereitstellung der Position des Präsidenten und Vizepräsidenten in der privatrechtlichen juristischen Person namens "CENTER FOR CULTURE AND CREATION OF AKROPOL", die Bereitstellung ihrer Verantwortlichkeiten und die Neudefinition der Verantwortlichkeiten des Direktors der oben genannten juristischen Person, b) die Erhöhung der Altersgrenze für die Zulassung zu den Schauspielschulen des Nationaltheaters und des Staatstheaters von Nordgriechenland, die Gewährung der Nutzung der Räumlichkeiten des Konzertsaals von Thessaloniki für die vorübergehende Betreuung von Aktivitäten anderer Musikinstitutionen sowie operative Vorkehrungen für staatliche Orchester und c) die Bereitstellung des Rechts auf eine angemessene Vergütung der ausübenden Künstler, wenn der Tonträger in ein audiovisuelles Werk integriert ist, und die Festlegung von Rechnungslegungsstandards in den Jahresabschlüssen der Verwertungsgesellschaften.


Anmerkungen

10 Kommentare zu „TEIL A ZWECK UND GEGENSTAND (Artikel 1-2)“

  1. Bravo

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    Es wurden keine Exportstandorte gefunden.


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  2. Positionen des Verwaltungsrats der EDDA Alumni Association zum Gesetzentwurf "Kreatives Griechenland: Stärkung des kinematografischen, audiovisuellen und kreativen Sektors, Schaffung eines Gremiums für Bücher und andere Bestimmungen der zeitgenössischen Kultur.

    1. Artikel 19 sieht die Möglichkeit für Beschäftigte des Privatsektors vor, in der neuen Organisation verantwortungsvolle Positionen einzunehmen. Wir halten daran fest, dass mit dieser Bestimmung: a) das ständige und stabile Personal des öffentlichen Sektors wird diskreditiert, b) das institutionelle Gedächtnis und die Kontinuität der Organisation werden geschwächt, und c) es besteht die Gefahr des Phänomens der "Drehtüren", das durch die Fähigkeit der Führungskräfte entsteht, sich zwischen verantwortlichen Positionen des öffentlichen Sektors und privaten Unternehmen zu bewegen.
    Wir schlagen die Abschaffung dieser Bestimmung und die Besetzung von Verantwortungspositionen durch Beamte im Krisenprozess vor.

    2. In Artikel 91 schlagen wir vor, die Beibehaltung der bestehenden Regelung für das gesamte vorhandene Personal vorzusehen. Insbesondere fordern wir die horizontale Gültigkeit seiner Abordnungen für drei Jahre mit einer Verlängerung um weitere drei Jahre, abweichend von den geltenden Bestimmungen, wie in der Aufforderung zur Interessenbekundung vorgesehen, für alle Beamten, um die Abordnung aller Beamten von Amts wegen, auch nach Ablauf der Übergangsbestimmungen, fortzusetzen.

    3.Wir stellen fest, dass die Regulierung wichtiger legislativer Fragen durch Ministerbeschlüsse auf der Grundlage von Ermächtigungsbestimmungen erfolgt, wodurch der parlamentarische Prozess und die öffentliche Konsultation umgangen werden. Diese Praxis widerspricht zwei der Grundprinzipien der guten Rechtsetzung, der Transparenz und der demokratischen Legitimität, wie sie von der
    Artikel 58 des Gesetzes über den Exekutivstaat (Gesetz 4622/2019 A)

    Der Verwaltungsrat der Alumni-Vereinigung der EDDA

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    📍 Artikel 19 Bestimmung für Beschäftigte des privaten Sektors streichen 3 Abb.
    🟢 schwächt ständiges öffentliches Personal
    🟢 schwächt das institutionelle Gedächtnis der Organisation
    🟢 Das Phänomen der Drehtüren entsteht
    📍 Beibehaltung des bestehenden Status der abgeordneten Beamten gemäß Artikel 91 für drei Jahre 0 Unternehmen

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  3. Nachdem wir unsere Ansichten sowohl dem Kulturministerium als auch den Parteien übermittelt haben, möchten wir Folgendes hinzufügen:

    1. Nach Art. 42 Abs. 2 verleiht die Überlassung einer Kopie des Werks der Verwaltungsgesellschaft des nationalen digitalen Speichers für audiovisuelle Werke keine anderen als die für die in Abs. 1 dieses Artikels genannten Zwecke erforderlichen Betriebsbefugnisse. Auf diese Weise wird versucht, die von der Gesellschaft erworbenen Rechte einzuschränken. Absatz 1 Buchstabe d umfasst jedoch auch die Nutzung des Archivs. Auf diese Weise wird Absatz 2 widerrufen und die Möglichkeiten der Gesellschaft unter Verstoß gegen die Bestimmungen des supralegislativen Urheberrechts erweitert, die die Auferlegung von Beschränkungen des Urheberrechts in einer Weise verbieten, die der normalen Verwertung des Werks zuwiderläuft und die berechtigten Interessen des Urhebers beeinträchtigt. Der Begriff „Betrieb“ ist daher aus Artikel 42 Absatz 1 Buchstabe d zu streichen.
    Es liegt auf der Hand, dass Investitionsvorhaben, die auf der Verletzung der Rechte von Arbeitnehmern oder Urhebern und ausübenden Künstlern eines audiovisuellen Werks beruhen, nicht finanziert werden sollten.
    Daher ist in Artikel 29 Absatz 2 hinzuzufügen, dass die erforderlichen Belege für den Antrag auf Aufnahme der Finanzierung einen Vertragsentwurf mit den künstlerischen Mitwirkenden und den Arbeitnehmern umfassen, aus dem sich ergibt, dass die Schutzbestimmungen des Arbeitsrechts und der Rechtsvorschriften zum Schutz der Rechte von Urhebern von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten eingehalten werden.
    Dementsprechend sollte den Bestimmungen der Artikel 36 und 37 hinzugefügt werden, dass der Verstoß gegen die arbeitsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen zum Schutz der Rechte von Urhebern von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten ein Grund für den Widerruf der Entscheidung ist, die Finanzierung aufzunehmen und den gezahlten Betrag zurückzufordern, wenn dieser Verstoß entweder nach einer Stichprobenkontrolle oder aufgrund einer Beschwerde festgestellt wird.

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    📍 Streichung des Wortes "Betrieb" aus Artikel 42 Absatz 1 Buchstabe d 1 Unternehmen
    🟢 Das Wort Verwertung widerspricht der Einschränkung der Rechte des Unternehmens
    📍 Ergänzung von Artikel 29 Absatz 2 der Verpflichtung zur Aufnahme eines Vertrags mit Künstlern in die Belege 1 Unternehmen
    🟢 stellt die Einhaltung von Arbeits- und Urheberrechten sicher, bevor Fördermittel gewährt werden
    📍 Ergänzung der Artikel 36 und 37 einer Bestimmung über den Entzug der Finanzierung im Falle eines Verstoßes gegen Schutzbestimmungen 1 Unternehmen
    🟢 Ermöglicht den Entzug der Finanzierung und die Rückerstattung des Betrags im Falle eines Verstoßes

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  4. In Artikel 1.1 wird der Zweck der S/N beschrieben, der darin besteht, „eine kohärente nationale Politik für den audiovisuellen und den filmpolitischen Sektor sowie den Kreativ- und Kultursektor insgesamt zu schaffen und zu unterstützen“. Stattdessen sehen wir, dass es die Absicht ist, einen neuen Körper zu schaffen, der sein Handeln durch den Begriff der kreativen Kultur, der in diesem Gesetzentwurf nicht einmal definiert ist, auf das gesamte Spektrum der Kultur ausdehnen wird. Im Gegenteil, dieser Begriff wird im Gesetz 4708/2020 über das AKROPOL-Zentrum für Kultur und Schöpfung erwähnt und analysiert, dessen Ziel es ist, die kreative Kultur in Griechenland zu fördern und zu fördern. Es ist daher zu fragen, warum die ständige Bezugnahme auf die "kreative Kultur im Allgemeinen" (vor allem Artikel 1.3, 2.3, 4 usw.) mit solchem Nachdruck verfolgt wird, insbesondere wenn uns allen bekannt ist, dass die finanziellen Mittel für die Entwicklung und Förderung des Kinos und des audiovisuellen Sektors in unserem Land knapp sind. Indem also mehr Verantwortlichkeiten hinzugefügt und auf andere Bereiche ausgedehnt werden, wird ein überzentralisiertes Gremium geschaffen, das mit anderen Arten von Regimen im Einklang steht, so dass in der Praxis die weitere Unterfinanzierung des griechischen Kinos passieren wird.
    Wir fordern daher die Streichung aller Verweise auf die Stärkung der griechischen Kultur im Allgemeinen und die Beschränkung des neuen Gremiums auf die Stärkung des griechischen Kinos und des audiovisuellen Sektors.

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    📍 Alle Verweise auf die Verbesserung der allgemeinen griechischen Kultur löschen 2 B.C.
    🟢 Finanzielle Mittel für Kino und audiovisuelle Medien sind knapp
    🟢 Der Begriff "kreative Kultur" ist bereits durch das Gesetz 4708/2020 abgedeckt.
    📍 Beschränkung der neuen Einrichtung auf die Unterstützung des griechischen Kinos und des audiovisuellen Sektors 2 B.C.
    🟢 Die Ausweitung der Verantwortlichkeiten schafft eine überzentralisierte Körperschaft und Unterfinanzierung des Kinos
    🟢 Ständige Bezugnahme auf "kreative Kultur" ist aufgrund begrenzter Ressourcen sinnlos

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  5. Als griechische Filmakademie begrüßen wir die Gesetzesvorlage als ersten Schritt, um den ständigen Bedarf an einer einheitlichen heimischen Filmpolitik zu decken. Wir erkennen als grundlegende Schwäche dieses Gesetzesentwurfs die Mehrdeutigkeit bei der Verteilung des Finanzbudgets des neuen Organs zwischen seinen einzelnen Säulen und insbesondere zwischen selektiven und automatischen Programmen an. Wir sind auch der Ansicht, dass eine Reihe einzelner Absätze und Prognosen des neuen Gremiums Änderungen und/oder Verbesserungen erfordern.

    Wir sind der Ansicht, dass das Ministerium, bevor es den Gesetzentwurf dem Parlament zur Annahme vorlegt, mit den Verbänden und Gremien der audiovisuellen Industrie zusammenarbeiten und die Vorschläge und Kommentare von SAPOE und SEPEK, die der Konsultation vorgelegt wurden, ernst nehmen sollte.

    Wir weisen kurz auf einige Artikel hin, die wir als besonders wichtig für den Kontext erachtet haben, in den der Staat die neue Einheit aufnehmen will, die darauf abzielt, die Produktion audiovisueller Werke in Griechenland zu verbessern, die Beschäftigung zu erhöhen, das Land als Ziel für die Durchführung von Investitionsprojekten in der audiovisuellen Industrie zu fördern und letztlich seine wirtschaftliche Entwicklung im Allgemeinen zu fördern.

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    📍 Klärung der Budgetverteilung zwischen selektiven und automatischen Programmen 1 Unternehmen
    🟢 Unklare Verteilung ist eine Schlüsselschwäche des Gesetzentwurfs
    📍 Überprüfung und Verbesserung spezifischer Absätze und Bestimmungen des neuen Gremiums 1 Unternehmen
    🟢 Bestehende Artikel benötigen Änderungen und/oder Verbesserungen
    📍 Zusammenarbeit des Ministeriums mit Verbänden und Einrichtungen vor der Vorlage des Gesetzes 1 Unternehmen
    🟢 Unter Berücksichtigung der SAPOE- und ESPEK-Vorschläge wird die Gesetzesvorlage gestärkt.

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  6. Die Mehrheit der Fachleute auf diesem Gebiet ist verärgert über die Art und Weise, wie das Gesetz ausgearbeitet wurde.. es ist nicht nur unvollständig mit vielen Auslassungen und "Fehlern", sondern es regt die Phantasie von uns allen an, was die breiteren Pläne für die Zukunft der Kunst des Kinos im Allgemeinen sind. Leider hielt es der Gesetzgeber nicht für notwendig, die Verbände unseres Bereichs wie SAPOE, EEN, PAKT usw. zu konsultieren, sondern handelte unabhängig, da er die Art der Produktion audiovisueller künstlerischer Produktionen in ihrem gesamten Spektrum vollständig verstanden hat. Als Mitglied des EEN unterstütze ich seine Vorschläge sowie die von SAPOE und PAKT. Es ist wichtig, Organisationen und Verbänden zuzuhören, die aus erfahreneren und renommierteren Fachleuten auf diesem Gebiet bestehen. Das Gebäude einer einzigen Kultureinrichtung "Eimer", die alle von ihnen umfasst, ist sehr dysfunktional, ich bin für den EEN-Vorschlag: Wir fordern daher die Streichung aller Verweise auf die Stärkung der griechischen Kultur im Allgemeinen und die Beschränkung des neuen Gremiums auf die Stärkung des griechischen Kinos und des audiovisuellen Sektors.

    🤖 KI-Analyse:

    📍 Streichung von Verweisen auf die Verbesserung der griechischen Kultur und Beschränkung der Institution auf die Verbesserung des griechischen Kinos und der audiovisuellen Medien 3 Abb.
    🟢 Der Gesetzentwurf ist unvollständig, mit Auslassungen und Fehlern
    🟢 Der Gesetzgeber diskutierte nicht mit Branchenverbänden und ignorierte die Erfahrungen von Fachleuten
    🟢 Der Einzelträger "Eimer" ist dysfunktional

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  7. Die Mehrheit der Fachleute auf diesem Gebiet ist verärgert über die Art und Weise, wie das Gesetz ausgearbeitet wurde.. es ist nicht nur unvollständig mit vielen Auslassungen und "Fehlern", sondern es regt die Phantasie von uns allen an, was die breiteren Pläne für die Zukunft der Kunst des Kinos im Allgemeinen sind. Leider hielt es der Gesetzgeber nicht für notwendig, die Verbände unseres Gebiets wie SAPOE, EEN, PAKT, ESPEK usw. zu konsultieren, sondern handelte unabhängig, da er die Art der Produktion audiovisueller künstlerischer Produktionen in ihrem gesamten Spektrum vollständig verstanden hat. Als Mitglied des EEN unterstütze ich seine Vorschläge sowie die von SAPOE und ESPEK. Es ist wichtig, Organisationen und Verbänden zuzuhören, die aus erfahreneren und renommierteren Fachleuten auf diesem Gebiet bestehen. Das Gebäude einer einzigen kulturellen Institution "Eimer", die alle von ihnen umfasst, ist sehr dysfunktional, ich unterstütze den Vorschlag des EEN: Wir fordern daher die Streichung aller Verweise auf die Stärkung der griechischen Kultur im Allgemeinen und die Beschränkung des neuen Gremiums auf die Stärkung des griechischen Kinos und des audiovisuellen Sektors.

    🤖 KI-Analyse:

    📍 Streichung von Verweisen auf die Stärkung der allgemeinen griechischen Kultur 3 Abb.
    🟢 Das Gesetz ist unvollständig, enthält Auslassungen und Fehler
    🟢 Der Gesetzgeber hat die Berufsverbände nicht beraten
    🟢 Der Einzelträger "Eimer" ist hochdysfunktional
    📍 Beschränkung der neuen Einheit auf die Verbesserung des griechischen Kinos und der audiovisuellen Medien 3 Abb.
    🟢 Berufsverbände müssen gehört werden
    🟢 Der derzeitige Kontext spiegelt nicht die Art der audiovisuellen Produktion wider.
    🟢 Als Mitglied des EEN unterstütze ich die Vorschläge

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  8. Ich stimme dem Kommentar des EEN zu: „Artikel 1.1 dient der Beschreibung des Ziels der S/N, „eine kohärente nationale Politik für den audiovisuellen und den filmpolitischen Sektor sowie den Kreativ- und Kultursektor insgesamt zu schaffen und zu unterstützen“. Stattdessen sehen wir, dass es die Absicht ist, einen neuen Körper zu schaffen, der sein Handeln durch den Begriff der kreativen Kultur, der in diesem Gesetzentwurf nicht einmal definiert ist, auf das gesamte Spektrum der Kultur ausdehnen wird. …. so wird ein hyperzentralisierter Körper geschaffen, der mit anderen Arten von Regimen übereinstimmt, so dass praktisch die weitere Unterfinanzierung des griechischen Kinos passieren wird.
    Wir fordern daher, alle Verweise auf die Stärkung der griechischen Kultur im Allgemeinen zu streichen und die neue Einrichtung auf die Stärkung des griechischen Kinos und des audiovisuellen Sektors zu beschränken.“

    🤖 KI-Analyse:

    📍 Alle Hinweise auf die Stärkung der allgemeinen griechischen Kultur löschen 2 B.C.
    🟢 Allgemeine Hilfe führt zu Überzentralisierung und Unterfinanzierung des Kinos
    🟢 Der Begriff "kreative Kultur" ist im Gesetzentwurf nicht definiert.
    📍 Beschränkung einer neuen Einrichtung zur Verbesserung des griechischen Kinos und der audiovisuellen Medien 2 B.C.
    🟢 Die Beschränkung des Schauspielers auf das Kino verhindert eine Unterfinanzierung und sorgt für eine Fokussierung in diesem Bereich
    🟢 vermeidet die Verbreitung in undefinierte Kulturfelder

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  9. Panhellenische Föderation des Spektakels - Hören
    Unser Verband vertritt Künstler und Mitarbeiter im audiovisuellen Bereich.
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Wir äußern unsere Bedenken in Bezug auf den Gesetzentwurf, der vom Kulturministerium zur öffentlichen Konsultation mit dem Titel „Kreatives Griechenland: Stärkung des Kino-, audiovisuellen und kreativen Sektors, Schaffung eines Gremiums für Bücher und andere Bestimmungen für die zeitgenössische Kultur".
    Der Gesetzentwurf wurde in Abwesenheit der kollektiven Körperschaften von Kino und Fernsehen gebildet, die mit zeitgenössischen Themen vertraut sind, da sie nachweislich über langjährige nationale und europäische Kenntnisse und Erfahrungen verfügen.
    Was wir von Anfang an beobachten, ist das griechische Filmzentrum, das Hauptorgan für die Ausübung der Filmpolitik und die wichtigste Institution, die das griechische Kino bis heute unterstützt, mit all seinen institutionalisierten Zielen, angesichts seiner bisherigen Aktionen, ist die regelmäßige und angemessene Finanzierung von Filmen nicht gewährleistet, und das einzige, was erhalten bleibt, ist der Titel. Der Gesetzentwurf fördert den Begriff der Kommerzialisierung der Filmkunst, während er es versäumt hat, neue Schöpfer zu fördern.
    Dem neu geschaffenen Gremium fehlen der Organisationsplan, die Operation, das Förderverfahren, der Haushalt und die einzelnen Förderprogramme, die in die Zuständigkeit der Generaldirektion Kino fallen und heimische Filmproduktionen betreffen. Das Verfahren der Vorauszahlungen sollte klargestellt werden, dass es nur für inländische Produktionen durchgeführt wird, bei denen ein erheblicher Bedarf besteht. Nirgendwo wird dies erwähnt, und daher ist uns der Gesamtbetrag der jährlichen Finanzhilfen der neuen Agentur nicht bekannt. Es wird nicht erwähnt, neue Finanzierungsmechanismen für Filmkunst zu schaffen oder zu finden, die primäre Bedeutung des Drehbuchs zu unterstützen und neue kreative Talente hervorzuheben.
    Insbesondere wird in Artikel 4 auf fünf Seiten der Auftrag und die Zuständigkeiten der neuen Agentur beschrieben. Was wir finden, ist, dass der Film als eine Produktion für Profit behandelt wird, die seinen Status als Kunstwerk sowie seine soziale und kulturelle Rolle ignoriert und erniedrigt.
    Die griechische Filmkunst, die im Gesetzentwurf immer nur als filmische Produktion bezeichnet wird, wird degradiert. Der Verweis auf die Förderung der audiovisuellen Produktion bedeutet, dass der neue Betreiber die TV-Serien privater Kanäle finanzieren und damit die politische Wahrnehmung von E.KO.ME fortsetzen wird. Diese Philosophie ist nicht unschuldig, denn sie zielt darauf ab, filmische Kunst mit Fernsehprogrammen gleichzusetzen, auf Kosten der Finanzierung eines autonomen Kinos, das das Kino als Kunst- und Sozialgut unterstützen wird.
    Die gesetzliche Verpflichtung für TV-Sender, 1,5 zu zahlen, wird schließlich begraben.% ihre jährlichen Einnahmen für die Produktion von Filmen. Im Gegenteil, die Eigentümer privater Fernsehsender, die sich jahrzehntelang nicht an das Aufführungsgesetz von 1,5 hielten.% Sie werden mit Millionen von Euro pro Jahr für griechische Serien belohnt. Der Staat, das heißt die Bürger, werden für die Serie privater Fernsehsender bezahlen.
    Darüber hinaus ist in einer Zeit, in der die Entwicklung der Filmproduktion einen wirklich neuen bahnbrechenden, flexiblen, demokratischen und sofort wirksamen modernen Rechtsrahmen benötigt, der Transparenz, faire und inklusive Ressourcenallokation für einen vielfältigen Ausdruck gewährleistet, der Gesetzentwurf mit seiner absoluten Zentralisierung durch einen ernannten Verwaltungsrat ein Schlag für die Meinungsfreiheit.
    Unsere allgemeine Auffassung in Bezug auf Fernsehserien ist, dass die förderfähigen Gesamtkosten unabhängig von der Anzahl der Episoden festgelegt werden sollten. Ziel dieser Finanzierung sollte es sein, qualitativ hochwertige Fernsehproduktionen zu fördern und zu schaffen, die einige Qualitätsstandards enthalten. Eine ähnliche Regelung wird für kurze Dokumentarfilme vorgeschlagen.
    Der größte Teil des Gesetzentwurfs (TEIL C), der aus 20 Artikeln besteht, beschreibt ein Programm zur Unterstützung audiovisueller Werke, die in Griechenland gedreht werden sollen: Cash Rebate Griechenland. Alle Artikel sind der detaillierten Beschreibung der Bedingungen für die Finanzierung ausländischer Filmfernseh- und Filmproduktionen gewidmet, die in Griechenland gedreht werden. Es sieht drei Finanzierungsmöglichkeiten vor, um ausländische Investitionen in das Land zu locken. Die drei verschiedenen Beihilferegelungen sind: 1) Cash Rebate Greece – Film and TV 2) Cash Rebate Greece Animate 3) Cash Rebate Greece – Original computer accounting games. Die jeweils vorgesehenen Finanzhilfebeträge sind für Filme, Fernsehprogramme und Animationsfilme bis zu 8 Mio. EUR pro Projekt und für Projekte von nationaler Bedeutung bis zu 10 Mio. EUR vorgesehen. Für die ursprünglichen Buchhaltungsspiele beträgt der Zuschussbetrag jeweils 1 Million Euro.
    Wie es offensichtlich wird, soll dieses Gesetz vor allem die Attraktivität ausländischer Produzenten für das Land erhöhen, für das Dutzende von Millionen Euro zur Verfügung stehen werden. Gleichzeitig wird die neue Organisation mit einigen zehn Millionen Euro die Produktionen privater Fernsehsender unterstützen. Die griechische Filmkunst wird wie in den letzten Jahrzehnten weiterhin vom Staat unterfinanziert und degradiert.
    Daher sollte die Frage des Barrabatts besser verstanden und angesprochen werden. Es gibt eine Verwirrung im Gesetzentwurf in Bezug auf den Begriff, den er eine Subvention zu dem Zeitpunkt nennt, wenn es als Steuerrückerstattung fungiert. Darüber hinaus wird in Bezug auf den Barrabatt nicht auf eine Verpflichtung der internationalen Produzenten, die Barrabatte erhalten, zur Zusammenarbeit mit griechischen Filmschaffenden verwiesen. Anreize sollten durch ein Register professioneller Techniker und Künstler und durch den Abschluss eines Tarifvertrags zum Schutz des technischen Personals geschaffen werden.
    Ein großes Problem, das im Gesetzentwurf besteht, betrifft die vielen Unklarheiten, die (scheinbar) durch Ministerialbeschlüsse oder gemeinsame Ministerialbeschlüsse geklärt werden. Der Gesetzentwurf sieht mehrere Ermächtigungen vor. Dies wird es ermöglichen, viele grundlegende Vorschriften des Gesetzes direkt durch die gemeinsamen Ministerialbeschlüsse zu ändern. Er sollte durch eine breit angelegte Konsultation der institutionellen Vertreter von Arbeitnehmern, Fachleuten und Kulturschaffenden des Sektors ersetzt werden, bevor die gemeinsamen Ministerbeschlüsse erlassen werden.
    Ein weiterer Mangel des Gesetzentwurfs betrifft die Regionalprogramme. Diese werden im Rahmen des Plans ohne weitere Erklärung gemeldet. Was werden diese Programme sein? Wie werden sie funktionieren? Unter welcher Verantwortung werden sie agieren?
    Wichtige Fußnote: Gemäß dem Gesetzentwurf prüft die geprüfte Stelle auch den Abschlussprüfer, da sowohl das Management als auch der Kontrollmechanismus durch Beschluss der Generalversammlung festgelegt und beendet werden. Es muss ein soziales Sicherheitsnetz geben, wie die Einbeziehung von Vertretern der Filmgemeinschaft in den Vorführprozess.

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    📍 Klarstellung, dass Fortschritte nur für inländische Produktionen mit echtem Bedarf gewährt werden 2 B.C.
    🟢 Unklarer Vorschusszahlungsprozess kann zu Ressourcenverschwendung führen
    🟢-Unterstützung sollte auf inländische Produktionen ausgerichtet sein
    📍 Hinzufügung eines Organigramms, einer Operation, eines Finanzierungsverfahrens, eines Budgets und eines Programms zur neuen Institution 2 B.C.
    🟢 Fehlende Elemente mindern Transparenz und Effizienz
    🟢 Ohne eine klare Definition kann die Organisation ihren Aufgaben nicht nachkommen
    📍 Schaffung neuer Fördermechanismen für Filmkunst, Drehbuchförderung und neue Talente 2 B.C.
    🟢 Design schafft keine Anreize für neue Schöpfer
    🟢 Unterstützung für das Drehbuch verbessert die Qualität der Filme
    📍 Anerkennung des Films als Kunstwerk, nicht nur als Profitproduktion 2 B.C.
    🟢 Gegenwärtige Behandlung verschlechtert ihre kulturelle Rolle
    🟢 Art muss einen gesellschaftlichen Wert haben, der über den Profit hinausgeht
    📍 verpflichtet Fernsehsender zur Zahlung von 1,5% Einnahmen aus der Filmproduktion 2 B.C.
    🟢 Nichteinhaltung des Gesetzes führt zu ungleichen Leistungen
    🟢 Öffentliche Gelder sollen Kino und nicht Privatserien unterstützen
    📍 Ermittlung der beihilfefähigen Kosten für Fernsehserien unabhängig von der Anzahl der Folgen mit Qualitätsstandards 2 B.C.
    🟢-Episodenmessung fördert Quote statt Qualität
    🟢 Qualitätsproduktion verbessert griechisches Fernsehen
    📍 Einrichtung ähnlicher Mittel für Kurzdokumentationen 2 B.C.
    🟢-Dokumentarfilm-Shorts brauchen Entwicklungshilfe
    🟢 Mangelnde Fördermittel schränken die Produktion ein
    📍 Klärung der Barvergütung als Steuerrückerstattung, Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit griechischen Fachkräften über ein Register und einen Tarifvertrag 2 B.C.
    🟢 Die Verwechslung zwischen einem Zuschuss und einer Steuerrückerstattung ist irreführend
    🟢 Schutz der Techniker durch Register und Tarifvertrag ist notwendig
    📍 Ersetzung gemeinsamer Ministerialbeschlüsse durch umfassende Konsultationen mit Vertretern von Gremien vor deren Annahme 2 B.C.
    🟢-Beschlüsse durch gemeinsame Ministerbeschlüsse umgehen Transparenz
    🟢 Mitarbeiterbeteiligung sorgt für faire Regulierung
    📍 Bereitstellung einer detaillierten Beschreibung der regionalen Programme, der Funktionsweise und der Zuständigkeiten 2 B.C.
    🟢 Unklare Verweise auf regionale Programme sorgen für Verwirrung
    🟢 Verantwortungsfindung verbessert die Durchführung von Programmen
    📍 Einbeziehung von Vertretern der Filmgemeinschaft in den Vorführprozess als soziales Sicherheitsnetz 2 B.C.
    🟢 Aktueller Kontrollmechanismus umfasst nicht die Industrie
    🟢 Partizipation gewährleistet Rechenschaftspflicht und Transparenz

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  10. Zunächst begrüße ich die Zusammenlegung der beiden einschlägigen Gremien, die ich seit 2017 öffentlich unterstütze. Aber unsere Frage ist der Weg und die Einzelheiten des Fusionsplans, und ich befürchte, dass eine wichtige Gelegenheit für die kritische, für unser Land notwendige und machbare kreative Explosion des Kinos und seiner audiovisuellen Derivate in Gefahr ist.
    Titel: Ich denke, es ist eine offensichtliche Wahl für EKOME, das den Markennamen EKK und die Resonanz von EKOME beibehält. Der Zusatz „und Schaffung“ ist überflüssig. Der Begriff „Schöpfung“ ist nicht ausschließlich den Künsten und insbesondere dem Kino vorbehalten. Aus demselben Grund hat der unverwechselbare Titel „Kreatives Griechenland“, ähnlich wie „Kreatives Europa“, hier keinen Platz, kann aber durchaus als Dach für alle Programme des Kulturministeriums für zeitgenössische Kultur verwendet werden. Die internationale Präsenz der Organisation wird durch den unverwechselbaren Titel „GFC+“ besser unterstützt.

    Ich werde mit Kommentaren zu Parts B΄& G΄ zurückkommen.

    🤖 KI-Analyse:

    📍 Unterstützung für die Zusammenlegung der beiden verbundenen Gremien 1 Unternehmen
    🟢 Merger wird die kreative Explosion des Kinos ankurbeln
    📍 Verwendung des Namens EK.K.O.ME. mit dem Markennamen der CySEC 1 Unternehmen
    🟢 Behält den Markennamen CySEC und die Resonanz von EKOME bei
    📍 Entfernen von "and Creation" aus dem Namen 1 Unternehmen
    🟢 Das Konzept der "Schöpfung" ist nicht ausschließlich den Künsten vorbehalten.
    📍 Verwenden Sie "Kreatives Griechenland" nicht als Titel, sondern nur als Schirm 1 Unternehmen
    🟢 "Kreatives Griechenland" hat keinen Platz und kopiert "Kreatives Europa"
    📍 Übernahme des unverwechselbaren Titels "GFC+" für internationale Präsenz 1 Unternehmen
    🟢 wird die internationale Präsenz der Organisation stärken

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