Öffentliche Online-Konsultation zum Gesetzentwurf mit dem Titel: „Kreatives Griechenland: Stärkung des Kino-, audiovisuellen und kreativen Sektors durch Einrichtung eines Gremiums für Bücher und andere Bestimmungen der zeitgenössischen Kultur“

Abschluss einer öffentlichen Konsultation zum Gesetzentwurf des Kulturministeriums mit dem Titel: „Kreatives Griechenland: Stärkung des Kino-, audiovisuellen und kreativen Sektors durch Einrichtung eines Gremiums für Bücher und andere Bestimmungen der zeitgenössischen Kultur“

Am Donnerstag, den 28. März 2024, um 12.00 Uhr fand die öffentliche Konsultation zum Gesetzentwurf des Kulturministeriums mit dem Titel: „Kreatives Griechenland: Stärkung des kinematografischen, audiovisuellen und kreativen Sektors, Schaffung eines Gremiums für Bücher und andere Bestimmungen der zeitgenössischen Kultur. Der stellvertretende Minister für Kultur, Christos Dimas, bedankt sich herzlich für die aktive und konstruktive Beteiligung aller Parteien und Bürger, deren Anmerkungen und Bemerkungen von den Dienststellen des Ministeriums bei der endgültigen Ausarbeitung des Gesetzentwurfs bewertet und berücksichtigt werden, der dem griechischen Parlament zur Erörterung und Annahme vorgelegt wird.

Der stellvertretende Kulturminister Christos Dimas

Öffentliche Online-Konsultation zum Gesetzentwurf mit dem Titel: „Kreatives Griechenland: Stärkung des Kino-, audiovisuellen und kreativen Sektors durch Einrichtung eines Gremiums für Bücher und andere Bestimmungen der zeitgenössischen Kultur“

Der stellvertretende Kulturminister Christos Dimas legt heute, am 15. März 2024, in einer öffentlichen Online-Konsultation den Gesetzentwurf mit dem Titel: „Kreatives Griechenland: Stärkung des kinematografischen, audiovisuellen und kreativen Sektors, Schaffung eines Gremiums für Bücher und andere Bestimmungen der zeitgenössischen Kultur.
Die vorgeschlagenen Bestimmungen des Gesetzentwurfs zielen darauf ab, eine kohärente nationale Politik für den audiovisuellen, den Buch-, den Kreativ- und den Kultursektor zu schaffen und zu unterstützen, insbesondere durch den Einsatz neuer Technologien und innovativer Instrumente. Schließlich werden die Angelegenheiten der beaufsichtigten Organisationen der zeitgenössischen Kultur geregelt.
Die Bestimmungen des Gesetzesentwurfs betreffen hauptsächlich die folgenden Fragen:
1. Eine einzige Einheit wird in Form einer Aktiengesellschaft unter dem Namen „Hellenic Centre for Film, Audiovisual and Creation S.A.“ und mit der unverwechselbaren Bezeichnung „Creative Greece“ gegründet, die im Wesentlichen zwei (2) bestehende juristische Personen zusammenführt, nämlich: die Public Limited Company unter dem Namen "National Centre for Audiovisual Media and Communication S.A." und die juristische Person des Privatrechts unter dem Namen "Hellenic Film Centre". Es wird erwartet, dass das neue Gremium einen wesentlichen Beitrag zur Unterstützung und Entwicklung des Film-, audiovisuellen, kreativen und breiteren Kultursektors leistet.
2. Es wird ein neues Förderprogramm für audiovisuelle Werke in Griechenland mit dem Namen Cash Rebate Greece (CRGR) eingerichtet, um es im Verhältnis zur bestehenden Regelung einerseits für Investoren freundlicher und zugänglicher zu machen und andererseits langfristig nachhaltig zu gestalten.
3. Es werden neue Strukturen geschaffen, um den Kreativsektor auf nationaler und regionaler Ebene zu unterstützen, und es werden Maßnahmen geschaffen, um den nach außen gerichteten Charakter des audiovisuellen Sektors und seine Förderung auf nationaler und internationaler Ebene zu unterstützen. Es wird insbesondere Folgendes geschaffen: a) das nationale digitale Archiv audiovisueller Werke zur Erhaltung des nationalen audiovisuellen Erbes, b) das Kreativzentrum, um europäische Programme für die audiovisuelle Aus- und Weiterbildung anzuziehen, c) das Programm zur Förderung der Extroversion des audiovisuellen Sektors, um einen rationalen Rahmen für die Finanzierung und Unterstützung der Teilnahme Griechenlands an internationalen und europäischen Festivals und Veranstaltungen sowie die Unterstützung nationaler Festivals in diesem Bereich zu schaffen, und d) die Büros zur Erleichterung der audiovisuellen Produktion in Griechenland, Regionen und großen Gemeinden.
4. Anstelle der bestehenden "Hellenic Foundation for Culture" wird eine neue privatrechtliche juristische Person mit dem Namen "Hellenic Book and Culture Foundation" gegründet. Es wird erwartet, dass diese juristische Person einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung und Förderung des Buches und der griechischen Briefe in Griechenland und im Ausland leistet.
5. Anstelle der bestehenden Aktiengesellschaft "Hellenic Festival S.A." wird eine neue juristische Person des Privatrechts mit dem Namen "Athens Epidaurus Festival" gegründet, da die Art der künstlerischen und kulturellen Aktivitäten der Organisation keinem kommerziellen und gewinnorientierten Rahmen ähnlich dem einer kommerziellen Gesellschaft ähnelt und nicht unterliegen kann.
6. Es werden administrative und operative Verbesserungen an den bestehenden beaufsichtigten Einrichtungen des Kulturministeriums, wie dem "ACROPOL CULTURE AND CREATION CENTRE", der "Thessaloniki Concert Hall Organisation", sowie staatlichen Theatern und staatlichen Orchestern vorgenommen.
Wir laden Sie ein, an der öffentlichen Online-Konsultation teilzunehmen, indem Sie Ihre Ansichten und Anmerkungen zu den vorgeschlagenen Regelungen darlegen. Die öffentliche Online-Konsultation zum Gesetzentwurf läuft bis Donnerstag, den 28. März 2024.

Staatssekretär für Kultur
Christos Dimas


Anmerkungen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert