Ziel dieses Gesetzes ist die Entwicklung eines integrierten Ökosystems der künstlichen Intelligenz in Griechenland durch die Gründung einer privatrechtlichen juristischen Person unter dem Namen "Hellenic Artificial Intelligence Factory S.A.", die im öffentlichen Interesse tätig ist und darauf abzielt, innovative Technologien der künstlichen Intelligenz zu schaffen, zu unterstützen und zu nutzen sowie die Forschung, das Unternehmertum und die digitale Entwicklung im Land zu verbessern.
KAPITEL I GRIECHISCHE FAKTORIE DER KÜNSTLICHEN INTELLEKTUALITÄT Artikel 1 Zweck
Anmerkungen
6 Kommentare zu „KAPITEL I GRIECHISCHE FAKTORIE DER KÜNSTLICHEN INTELLEKTUALITÄT Artikel 1 Zweck“
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Bravoo richtig
🤖 KI-Analyse:Es wurden keine Exportstandorte gefunden.
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Fantastisch
🤖 KI-Analyse:Es wurden keine Exportstandorte gefunden.
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Zum Schutz der Bürger und Verbraucher ist es notwendig, eine obligatorische Kennzeichnung für jedes Produkt, jede Dienstleistung, jedes Video, jedes Medium usw. einzuführen, bei dem es sich um künstliche Intelligenz handelt.
Auf europäischer Ebene und nicht nur.🤖 KI-Analyse:📍 Einführung einer verpflichtenden Kennzeichnung von Produkten/Diensten der künstlichen Intelligenz 2 B.C.
🟢 Bürger-Verbraucherschutz🟢-Anwendung auf gesamteuropäischer Ebene -
Die Selbstverwaltung als Organisation für die kollektive Verwaltung des Urheberrechts von Musikschaffenden und Begünstigten im Allgemeinen begrüßt die Gründung von PHAROS in Griechenland. Die Entwicklung der künstlichen Intelligenz in Griechenland ist eine Einbahnstraße und eine wichtige Innovationsperspektive. Dies darf jedoch nicht auf Kosten der Urheber und ihrer Urheberrechte geschehen. In diesem Zusammenhang übermittelt die Selbstverwaltung die folgenden Kommentare zu den einschlägigen Artikeln mit dem Ziel, die Rechte der Urheber im Zeitalter der künstlichen Intelligenz institutionell zu schützen, wobei in jedem Fall als allgemeiner Grundsatz ausdrücklich darauf hingewiesen werden sollte, dass jede Nutzung die Einhaltung des einschlägigen Urheberrechts der einschlägigen internationalen Übereinkommen und des Unionsrechts sowie die Verpflichtung zur vollständigen Transparenz bei der Nutzung geschützter Werke gewährleisten muss.
🤖 KI-Analyse:📍 Aufnahme einer Klausel über Urheberrecht und Transparenz bei der Nutzung von KI 2 B.C.
🟢 Der Einsatz von KI darf keine Urheberrechte verletzen🟢 Volle Transparenz bei der gesetzeskonformen Nutzung geschützter Werke -
Artikel 1 – Zweck: Sofern öffentliche Mittel, Daten und Einrichtungen sowie Personal zur Verfügung stehen, ist die Gründung als privatrechtliche Einrichtung nicht gerechtfertigt, insbesondere eine S.A. (Aktionär). Vielmehr sollte es sich eindeutig um eine juristische Person des öffentlichen Rechts handeln, die dem einschlägigen Rechtsrahmen unterliegt.
🤖 KI-Analyse:📍 Klar definiert als juristische Person des öffentlichen Rechts, die dem Rechtsrahmen unterliegt 1 Unternehmen
🟢 Öffentliche Mittel, Daten, Einrichtungen und Personal rechtfertigen keine private Form -
Allgemeine Anmerkung (1): Der Gesetzentwurf sieht keine klare Verpflichtung zur Transparenz auf allen Ebenen der Tätigkeit der Stelle vor, insbesondere in Fragen der Offenheit von KI-Systemen (Algorithmen, Daten, Schulungsverfahren, Software).
Allgemeine Anmerkung (2): Es gibt keinen eindeutigen Verweis auf und keine Beschreibung des Datenmanagementplans. Dies ist eine der kritischsten Komponenten in der KI-Forschung, sowohl in Bezug auf ihre Quelle als auch in Bezug auf die Bereitstellung der Ergebnisse. In der Praxis sollte klar beschrieben werden, was, wer, wo, wann, wie und wie lange diese Daten verwaltet werden. Insbesondere im Falle von Strömen von öffentlichen Stellen oder Plattformen oder allgemeiner Quellen auf der Grundlage von Bürgerdaten sollte Folgendes eindeutig gemeinsam in Betracht gezogen werden: a) Zustimmung und Einhaltung der DSGVO, b) öffentlicher und offener Zugang (z. B. nicht patentiert) zu den von ihnen erzielten Ergebnissen, c) besondere Berücksichtigung des Staates, wenn sie von Einrichtungen oder Personen außerhalb des Staates für kommerzielle oder ähnliche Zwecke (kommerzielle Produkte oder Dienstleistungen, Patente usw.) verwendet werden sollen.
Allgemeine Anmerkung (3): Die Hellenic Informatics Association (EPE), die außerordentlich spezielle Einrichtung auf dem Gebiet der KI in Griechenland, als wissenschaftlicher und professioneller Verband von Absolventen der Informatik, wurde weder zu diesem Gesetzentwurf konsultiert noch wurde sie jemals durch eine öffentliche Aufforderung informiert. Die UVP befasst sich seit Jahren mit dem Thema KI auf institutioneller Ebene und hat bereits zwei wichtige Interventionsvorschläge in diese Richtung veröffentlicht:
[1] „UVP-Intervention zur künstlichen Intelligenz und zum Verbot autonomer Waffensysteme“ (18.12.2018) – https://www.epe.org.gr/ola-ta-arthra/psifisma-genikis-syneleysis-parembasi-tis-epe-gia-tin-techniti-noimosyni-kai-tin-apagoreysi-aytonomon-oplikon-systimaton
[2] Verhaltenskodex für Informatik (14.7.202016) – https://www.epe.org.gr/kodikas-deontologias🤖 KI-Analyse:📍 Hinzufügung einer Transparenzpflichtklausel auf allen Betriebsebenen des Unternehmens 1 Unternehmen
🟢 Das Fehlen einer eindeutigen Bedingung führt zu einem Mangel an Transparenz📍 Hinzufügung einer Verpflichtung zur Beschreibung eines Datenverwaltungsplans 1 Unternehmen
🟢 Data Management ist ein kritisches Element in der KI-Forschung📍 DSGVO-Zustimmung und -Compliance für Datenflüsse im öffentlichen Sektor erforderlich 1 Unternehmen
🟢 sorgt für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und den Schutz personenbezogener Daten📍 Bestimmung des offenen Zugangs der Öffentlichkeit zu den erstellten Ergebnissen (nicht ‑patentiert) 1 Unternehmen
🟢 Erleichtert Transparenz und Innovation📍 Definition eines spezifischen Preises für die kommerzielle Nutzung von Daten durch den Staat 1 Unternehmen
🟢 sichert fairen Ausgleich für die Nutzung öffentlicher Daten📍 Einbeziehung der Hellenic Information Technology Association (EIA) in den Konsultationsprozess 1 Unternehmen
🟢 LTD ist ein spezielles Gremium mit Erfahrung und bestehenden Vorschlägen

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