Kategorie: Innenministerium
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Hallo Welt!
Artikel 12 – Nationale Kommission „NATURAL“ 1. Das reibungslose Funktionieren des Ausschusses NATURE 2000 gemäß Artikel 5 des gemeinsamen Ministerbeschlusses 33318/3028/28-12-1998, dessen Zuständigkeiten durch Artikel 17 des Gesetzes 2742/1999 ergänzt wurden, liegt in der Verantwortung und Verpflichtung des Ministers für Umwelt, Energie und Klimawandel. 2. Das Nationalkomitee NATURE ist das zentrale wissenschaftliche Beratungsgremium …
