Artikel 21 des fünften Artikels des Gesetzes 3607/2007 (Amtsblatt, Reihe I, Nr. 245) über den Jahresabschluss der IDIKA AE erhält folgende Fassung:
"Artikel 21
Jahresabschluss
- Der Jahresabschluss des Unternehmens wird im Sinne des Gesetzes 4308/2014 (A΄ 251) gemäß den von der Europäischen Union angenommenen internationalen Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 19. Juli 2002 über die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards (L 243) und den von der Europäischen Kommission gemäß den Artikeln 3 und 6 der oben genannten Verordnung erlassenen Verordnungen erstellt. Darüber hinaus erstellen die Muttergesellschaften einen konsolidierten Jahresabschluss gemäß den oben genannten Standards und werden gemäß dem Gesetz 4336/2015 (Amtsblatt, Reihe I, Nr. 94) und in Übereinstimmung mit anderen spezifischen Bestimmungen, die diese Angelegenheiten regeln, geprüft und genehmigt. Am Ende eines jeden Geschäftsjahres schließt der Verwaltungsrat den Jahresabschluss ab, erstellt ein detailliertes Inventar der Vermögenswerte der Gesellschaft und erstellt die Jahresbilanz, den Jahresabschluss und den Lagebericht gemäß den Bestimmungen der International Financial Reporting Standards bzw. des Gesetzes 4548/2018 (Staatsanzeiger, Reihe I, Nr. 104).
- Der Jahresabschluss muss Folgendes enthalten:
Bilanz und Bilanz;
b) die Ergebniserklärung,
die Darstellung der Veränderungen des Reinvermögens;
den Anhang und
e) die Kapitalflussrechnung.
Diese Aussagen bilden ein einziges Ganzes, werden gemäß dem Gesetz 4336/2015 geprüft und stellen eindeutig das wahre und faire Bild der Vermögensstruktur, der Finanzlage und der Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens dar.
- Damit die Generalversammlung eine gültige Entscheidung über die vom Verwaltungsrat genehmigte Bilanz treffen kann, muss sie unterzeichnet worden sein von:
a) dem Vorsitzenden des Verwaltungsrates,
b) der Geschäftsführer des Unternehmens und
c) der von der Wirtschaftskammer Griechenlands bescheinigte gesetzlich verantwortliche Buchhalter, der Inhaber einer erstklassigen Lizenz für die Erstellung der Jahresabschlüsse ist.
Wenn einer von ihnen sich über die rechtliche Art der Erstellung der Bilanz nicht einig ist, muss er seine Einwände an die Hauptversammlung der Gesellschaft richten.
- Der Jahresabschluss ist der ordentlichen Hauptversammlung zur Genehmigung vorzulegen und ist beizufügen von:
a) Geschäftsbericht des Verwaltungsrats, in dem alle Elemente so detailliert wie möglich aufgeführt sind, wie in Artikel 150 des Gesetzes 4548/2018 festgelegt, und
Bericht der Rechnungsprüfer.
- Der von der ordentlichen Hauptversammlung genehmigte Jahresabschluss, der Lagebericht und das Gutachten des Abschlussprüfers oder der Prüfungsgesellschaft werden gemäß Artikel 149 des Gesetzes 4548/2018 innerhalb von zwanzig (20) Tagen nach ihrer Genehmigung durch die ordentliche Hauptversammlung im Allgemeinen Handelsregister veröffentlicht.“

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