Art. 6 Abs. 2 des fünften Artikels des Gesetzes 3607/2007 (Amtsblatt, Reihe I, Nr. 245) über das Grundkapital und die Aktien der IDIKA S.A. ändert sich wie folgt: a) In Absatz 1 werden die Worte "Digital Governance und Gesundheit" angefügt, b) Absatz 2 wird ersetzt und Artikel 6 erhält im Anschluss an legislative Verbesserungen folgenden Wortlaut:
„Artikel 6
Eigenkapital – Anteile
- Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt drei Millionen (3.000.000) Euro und ist in sechzigtausend (60.000) nominale, nicht übertragbare Aktien mit einem Nennwert von jeweils fünfzig (50) Euro unterteilt. Das Grundkapital wird vollständig vom griechischen Staat übernommen, der für die Ausübung seiner Beteiligungsrechte durch die Minister für Volkswirtschaft und Finanzen, Digital Governance und Gesundheit vertreten wird.
- Das ursprüngliche Grundkapital wurde vollständig vom griechischen Staat gezeichnet, der a) aus allen Vermögenswerten der IDIKA S.A., wie sie vom Institut für Chartered Valuers bewertet wurden, und b) aus einer einmaligen Bareinlage aus dem Konto zur Verbesserung der sozialen Sicherheit (L.V.KA.) des ehemaligen Ministeriums für Beschäftigung und Sozialschutz bestand, die dem Betrag entsprach, der der Differenz zwischen dem in Absatz 1 genannten Grundkapital und dem Wert des Vermögens der KYKY entsprach.
Mit Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 30. Januar 2009 wurde das Grundkapital um sieben Millionen (7.000.000) Euro erhöht, wobei jeweils einhundertvierzigtausend (140.000) nominale nicht übertragbare Aktien im Nennwert (50) Euro bar ausgezahlt und ausgegeben wurden.
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 30. Juni 2010 wurde die beschlossene Erhöhung des Grundkapitals der außerordentlichen Hauptversammlung vom 30. Januar 2009 um sieben Millionen (7.000.000) Euro aufgehoben und das Kapital auf drei Millionen (3.000.000) Euro, aufgeteilt in sechzigtausend (60.000) eingetragene, nicht übertragbare Aktien, mit einem Nennwert von jeweils fünfzig Euro (50) wiederhergestellt.
- Im Falle einer Erhöhung des Grundkapitals wird das neue Kapital vom Alleinaktionär gezeichnet.“

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