{"id":1945,"date":"2026-05-06T13:54:54","date_gmt":"2026-05-06T13:54:54","guid":{"rendered":"https:\/\/opengovai4d.ellak.gr\/?p=1945"},"modified":"2026-05-06T13:56:28","modified_gmt":"2026-05-06T13:56:28","slug":"%ce%bc%ce%b5%cf%81%ce%bf%cf%82-%ce%b6-%cf%81%cf%85%ce%b8%ce%bc%ce%b9%cf%83%ce%b5%ce%b9%cf%82-%ce%b3%ce%b9%ce%b1-%cf%84%ce%b7%ce%bd-%ce%b5%ce%bd%ce%b9%cf%83%cf%87%cf%85%cf%83%ce%b7-%cf%84","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/opengovai4d.ellak.gr\/de\/%ce%bc%ce%b5%cf%81%ce%bf%cf%82-%ce%b6-%cf%81%cf%85%ce%b8%ce%bc%ce%b9%cf%83%ce%b5%ce%b9%cf%82-%ce%b3%ce%b9%ce%b1-%cf%84%ce%b7%ce%bd-%ce%b5%ce%bd%ce%b9%cf%83%cf%87%cf%85%cf%83%ce%b7-%cf%84\/","title":{"rendered":"TEIL G VERORDNUNGEN ZUR ST\u00c4RKUNG DER FUNKTIONIERUNG DER AGENTUREN DER ZEITKULTUR (Artikel 76-85)"},"content":{"rendered":"<div class=\"wp-block-uagb-container uagb-block-b5210501 alignfull uagb-is-root-container\"><div class=\"uagb-container-inner-blocks-wrap\">\n<p class=\"wp-block-paragraph\">KAPITEL A \u0384<br>VERORDNUNGEN F\u00dcR REGULIERTE EINRICHTUNGEN DES KULTURMinisteriums<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Artikel 76<br>AKROPOL AKROS Verwaltungsrat \u2013 \u00c4nderung von Artikel 4 des Gesetzes 4708\/2020<br>Art. 4 des Gesetzes 4708\/2020 (Amtsblatt, Reihe I, Nr. 140) \u00fcber den Verwaltungsrat einer juristischen Person des Privatrechts mit dem Titel \u201eACROPOL CULTURE AND CREATION CENTRE\u201c mit dem unterscheidungskr\u00e4ftigen Titel \u201eACROPOL ACROPOL\u201c wird wie folgt ge\u00e4ndert: a) Im Titel werden die Worte \"Vorsitzender des Verwaltungsrats\" angef\u00fcgt, b) Absatz 1 wird ersetzt, c) in Absatz 2 werden die Worte \"kann erneuert werden\" durch die Worte \"mit der M\u00f6glichkeit einer gleichen Erneuerung einmal\" ersetzt, d) in Absatz 3 Buchstabe f) werden die Worte \"Minister f\u00fcr Kultur und Sport\" durch die Worte \"Beaufsichtigungsminister\" ersetzt, und nach dem Wort \"Verordnung\" werden die Worte \"Organisation und\" angef\u00fcgt, e) werden die Abs\u00e4tze 3a und 3b angef\u00fcgt, f) werden die Abs\u00e4tze 4 und 5 ersetzt, und Artikel 4 wird wie folgt ge\u00e4ndert:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u201eArtikel 4<br>Verwaltungsrat \u2013 Vorsitzender des Verwaltungsrats<br>1. Der Verwaltungsrat von AKROPOL AKROS wird durch Beschluss des im Staatsanzeiger ver\u00f6ffentlichten \u00dcberwachungsministers ernannt, besteht aus sieben Mitgliedern und besteht aus dem Pr\u00e4sidenten, dem Vizepr\u00e4sidenten und f\u00fcnf (5) Mitgliedern. Der Pr\u00e4sident und der Vizepr\u00e4sident des Verwaltungsrats werden gem\u00e4\u00df Teil A des Gesetzes 5062\/2023 (Staatsanzeiger, Reihe I, Nr. 183) \u00fcber die Auswahl der Verwaltungen \u00f6ffentlicher Stellen ausgew\u00e4hlt. Die \u00fcbrigen f\u00fcnf (5) Mitglieder des Verwaltungsrats werden wie folgt ausgew\u00e4hlt: a) vier (4) Mitglieder werden vom beaufsichtigenden Minister ausgew\u00e4hlt und sind Pers\u00f6nlichkeiten der k\u00fcnstlerischen, intellektuellen oder wissenschaftlichen Welt, Rechtsanw\u00e4lte, \u00d6konomen oder Personen mit Erfahrung im Zusammenhang mit den Zwecken des Organs oder der Erfahrung in der Leitung von Organisationen und b) ein (1) Mitglied wird von der Generalversammlung des Panhellenischen Arbeiterverbandes des Kulturministeriums ernannt und ist ein Mitarbeiter der Generaldirektion f\u00fcr zeitgen\u00f6ssische Kultur des Generalsekretariats f\u00fcr zeitgen\u00f6ssische Kultur des Kulturministeriums, der in einer verantwortlichen Position t\u00e4tig ist.<br>2. Die Amtszeit des Verwaltungsrats betr\u00e4gt vier Jahre, mit der M\u00f6glichkeit der gleichen Erneuerung einmal.<br>3. Der Verwaltungsrat ist f\u00fcr alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Verwaltung, dem Betrieb sowie der Verwaltung des Eigentums von AKROPOL AKROS verantwortlich und trifft alle geeigneten Ma\u00dfnahmen und Entscheidungen zur Verwirklichung seiner Ziele. Der Verwaltungsrat umfasst insbesondere:<br>Genehmigung der j\u00e4hrlichen Planung der Ma\u00dfnahmen der Organisation, die dem Verwaltungsrat jedes Jahr vom Direktor vorgelegt wird;<br>b. eine Entscheidung \u00fcber den Abschluss eines Vertrags zu treffen, der f\u00fcr die Begr\u00fcndung von Rechten oder die \u00dcbernahme vertraglicher Verpflichtungen von AKROPOL AKROS erforderlich ist;<br>eine Entscheidung \u00fcber die Einstellung und Beendigung des Arbeitsvertrags von Mitarbeitern, assoziierten Mitarbeitern und Rechtsberatern des Unternehmens zu treffen;<br>die Annahme von Spenden, Beitr\u00e4gen oder Sponsoring;<br>e. Genehmigung des Jahreshaushalts, der Bilanz und des Berichts von AKROPOL AKROS sowie des j\u00e4hrlichen T\u00e4tigkeitsberichts;<br>f. dem beaufsichtigenden Minister den Entwurf einer Gesch\u00e4ftsordnung f\u00fcr die Organisation und Arbeitsweise des Gremiums zur Genehmigung vorzulegen;<br>g. die Genehmigung von F\u00f6rder- und F\u00f6rderprogrammen, die den Bed\u00fcrfnissen des zeitgen\u00f6ssischen griechischen k\u00fcnstlerischen Schaffens entsprechen, auf Empfehlung des Direktors;<br>h. die Genehmigung von Stipendienprogrammen f\u00fcr Mitglieder des k\u00fcnstlerischen und kreativen Sektors auf Empfehlung des Direktors.<br>3a. Der Pr\u00e4sident des Verwaltungsrats hat folgende Aufgaben:<br>a. leitet die Sitzungen des Verwaltungsrats und ist f\u00fcr die Erreichung der Ziele und das ordnungsgem\u00e4\u00dfe Funktionieren des Gremiums verantwortlich;<br>Entwurf der Tagesordnung f\u00fcr die Sitzungen des Verwaltungsrats und Organisation der Einladung der Mitglieder zu den Sitzungen;<br>c. die Umsetzung der f\u00fcr AKROPOL AKROS geltenden Rechtsvorschriften und der damit verbundenen Vertr\u00e4ge zu gew\u00e4hrleisten;<br>d. empfiehlt dem Verwaltungsrat die Fragen, die eine Gesetzgebung oder Regulierung erfordern, um die Organisation und den Betrieb von AKROPOL AKROS zu verbessern;<br>empfiehlt dem Verwaltungsrat die Einsetzung von Aussch\u00fcssen und Arbeitsgruppen durch externe Mitarbeiter f\u00fcr die Untersuchung und Bearbeitung von Angelegenheiten, die in die Zust\u00e4ndigkeit von AKROPOL AKROS fallen;<br>f. kann \u00fcber Angelegenheiten entscheiden, die in die Zust\u00e4ndigkeit des Verwaltungsrats fallen, wenn eine unmittelbare und offensichtliche Gefahr besteht oder die Interessen von AKROPOL EXROS durch die Verschiebung einer Entscheidung unmittelbar gesch\u00e4digt werden k\u00f6nnten, und ist verpflichtet, seine Entscheidung dem Verwaltungsrat in seiner n\u00e4chsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen;<br>g. die juristische Person gerichtlich und au\u00dfergerichtlich vertritt und diese Zust\u00e4ndigkeit einem Rechtsanwalt \u00fcbertragen kann;<br>h. jeden von AKROPOL AKROS geschlossenen Vertrag nach Zustimmung des Verwaltungsrats zu unterzeichnen,<br>i. jeden Vertrag und jedes andere relevante Dokument \u00fcber die Einstellung und Entlassung von Mitarbeitern und den Abschluss oder die Beendigung von Vertr\u00e4gen von assoziierten Unternehmen und Rechtsberatern des Unternehmens nach Zustimmung des Boards zu unterzeichnen;<br>j. die operativen Ausgaben im Rahmen des Jahreshaushalts zu genehmigen;<br>k. kann mit Zustimmung des Verwaltungsrats und bis zur Einrichtung des in Artikel 8 Absatz 1 Unterabsatz 2 genannten Juristischen Dienstes von Fall zu Fall Gerichtsverfahren, die die Arbeitsweise der juristischen Person betreffen, externen Rechtsanw\u00e4lten, nat\u00fcrlichen oder juristischen Personen zur Bearbeitung \u00fcbertragen.<br>3b. In einem Beschluss des Verwaltungsrats wird das Honorar festgelegt, das bei Inanspruchnahme der Dienste eines externen Rechtsanwalts, einer nat\u00fcrlichen oder juristischen Person zu entrichten ist und 30 000 EUR pro Jahr nicht \u00fcberschreiten darf. Kein Fall darf an einen externen Anwalt, eine nat\u00fcrliche oder juristische Person, deren Person direkt oder indirekt einen Interessenkonflikt hat, ausgelagert werden.<br>4. Der Vizepr\u00e4sident des Verwaltungsrats tritt an die Stelle des Pr\u00e4sidenten, wenn er daran gehindert oder abwesend ist. Der Pr\u00e4sident kann dem Vizepr\u00e4sidenten durch Beschluss eine oder mehrere seiner Befugnisse \u00fcbertragen.<br>5. In einem gemeinsamen Beschluss des beaufsichtigenden Ministers und des Ministers f\u00fcr Wirtschaft und Finanzen werden die Verg\u00fctung und alle sonstigen Vorteile des Pr\u00e4sidenten und des Vizepr\u00e4sidenten des Verwaltungsrats sowie die Verg\u00fctungen f\u00fcr die anderen Mitglieder des Verwaltungsrats festgelegt. Der Pr\u00e4sident und Vizepr\u00e4sident von AKROPOL AKROS kann eine Verg\u00fctung erhalten, die die Verg\u00fctung des Generalsekret\u00e4rs des Ministeriums im Sinne von Artikel 28 Absatz 1 des Gesetzes 4354\/2015 (GG I 176) nicht \u00fcbersteigt.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Artikel 77<br>Ernennung und Zust\u00e4ndigkeiten des Direktors AKROPOL AKROS \u2013 \u00c4nderung von Artikel 5 des Gesetzes 4708\/2020<br>Art. 5 des Gesetzes 4708\/2020 (Amtsblatt, Reihe I, Nr. 140) \u00fcber die Ernennung und die Aufgaben des Direktors der juristischen Person des Privatrechts mit dem Titel \u201eACROPOL CULTURE AND CREATION CENTRE\u201c mit dem unterscheidungskr\u00e4ftigen Titel \u201eACROPOL ACROPOL\u201c wird wie folgt ge\u00e4ndert: a) In Absatz 1 Buchstabe aa werden in Unterabsatz 1 die Worte \u201eMinister f\u00fcr Kultur und Sport\u201c durch die Worte \u201ebeaufsichtigender Minister\u201c ersetzt, ein Verweis auf Rechtsvorschriften wird hinzugef\u00fcgt und Unterabs\u00e4tze ab) vierter und f\u00fcnfter Unterabsatz hinzugef\u00fcgt, b) Absatz 2 wird ersetzt, c) in Absatz 3 Buchstabe ca) wird Buchstabe c) die Worte \u201eberufliche Erfahrung in Verwaltungsorganisationen\u201c durch die Worte \u201eArbeitserfahrung im \u00f6ffentlichen oder privaten Sektor und vorzugsweise in Verwaltungsorganisationen\u201c ersetzt, cb) Buchstabe d) wird ersetzt, d) in Absatz 4 Buchstabe da Buchstabe e) wird aufgehoben, db) in Buchstabe g) werden die Worte \u201ef\u00fcr deren Vorbereitung er vom Leiter der administrativen finanziellen Unterst\u00fctzung und Operationen und von einem (1) Rechtsberater unterst\u00fctzt wird\u201c gestrichen, und dc) Buchstaben k) und l) werden aufgehoben, und Artikel 5 wird wie folgt gefasst:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u201eArtikel 5<br>Ernennung und Zust\u00e4ndigkeiten des Direktors<br>1. Bei AKROPOL AKROS wird ein Direktorenposten eingerichtet. Durch Beschluss des beaufsichtigenden Ministers, der im Regierungsanzeiger ver\u00f6ffentlicht wird, wird ein Direktor nach einem \u00f6ffentlichen Aufruf zur Interessenbekundung f\u00fcr eine dreij\u00e4hrige Amtszeit gem\u00e4\u00df Artikel 51 des Gesetzes 4622\/2019 (GG I 133) ernannt. Die Stelle des Direktors ist vollzeitbesch\u00e4ftigt und ausschlie\u00dflich und kann einmalig ohne \u00f6ffentliche Einladung verl\u00e4ngert werden. Der Aufruf zur Interessenbekundung wird vom Verwaltungsrat auf der Diavgeia-Website und in zwei (2) weit verbreiteten Zeitungen ver\u00f6ffentlicht. In der entsprechenden Einladung k\u00f6nnen die Qualifikationen des Direktors sowie die Art und Weise der Auswahl des in die engere Wahl gezogenen Bewerbers angegeben werden.<br>2. Die Verg\u00fctung des Direktors wird durch gemeinsamen Beschluss des Aufsichtsministers und des Ministers f\u00fcr Wirtschaft und Finanzen festgelegt und darf die Verg\u00fctung des Generalsekret\u00e4rs des Ministeriums gem\u00e4\u00df Artikel 28 Absatz 1 des Gesetzes 4354\/2015 (GG I 176) bei der Auswahl einer Privatperson f\u00fcr die betreffende Stelle nicht \u00fcbersteigen. F\u00fcr die Stelle des Direktors kann auch ein Angestellter des \u00f6ffentlichen Sektors im Sinne von Art. 14 Abs. 1 des Gesetzes 4270\/2014 (Amtsblatt, Reihe I, Nr. \u0384 143), sofern er \u00fcber die in Abs. 3 genannten Qualifikationen verf\u00fcgt. In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass er f\u00fcr einen Zeitraum, der der Dauer seiner Amtszeit oder der Verl\u00e4ngerung seiner Amtszeit entspricht, automatisch auf diese Stelle abgeordnet wird. Die auf diesem Posten verbrachte Zeit gilt in jeder Hinsicht als tats\u00e4chlicher Dienst in seinem organischen Posten. Nach Ablauf seiner Amtszeit kehrt die eingestellte Person automatisch auf die Stelle zur\u00fcck, die sie vor ihrer Einstellung innehatte und die unbesetzt bleibt.<br>3. Der Direktor von AKROPOL AKROS muss \u00fcber Folgendes verf\u00fcgen:<br>alle inl\u00e4ndischen Hochschulabschl\u00fcsse oder gleichwertigen ausl\u00e4ndischen Qualifikationen gem\u00e4\u00df dem Pr\u00e4sidialdekret 85\/2022 (Regierungsanzeiger, Reihe I, Nr. 232);<br>b. Postgraduierten- oder Doktortitel in F\u00e4chern im Zusammenhang mit den Zielen von AKROPOL in Griechenland oder gleichwertige Qualifikationen im Ausland gem\u00e4\u00df Artikel 7 des Pr\u00e4sidialdekrets 85\/2022 (Regierungsanzeiger, Reihe I, Nr. 232).<br>c. Mindestens f\u00fcnf Jahre Berufserfahrung im \u00f6ffentlichen oder privaten Sektor.<br>d. Kenntnisse in mindestens einer (1) Fremdsprache eines EU-Mitgliedstaats auf ausgezeichnetem Niveau.<br>4. Der Direktor von AKROPOL AKROS hat folgende Aufgaben:<br>a. plant in Zusammenarbeit mit der Planungsabteilung die j\u00e4hrliche Programmplanung der Ma\u00dfnahmen von AKROPOL AKROS, die sie dem Verwaltungsrat zur Genehmigung vorlegt.<br>b. nimmt die ihm durch Beschluss des Verwaltungsrats \u00fcbertragenen Aufgaben wahr.<br>c. leitet alle Abteilungen der Organisation und leitet ihre Arbeit.<br>d. Ergreift die erforderlichen Ma\u00dfnahmen, um die Beschl\u00fcsse des Verwaltungsrats mit Unterst\u00fctzung der zust\u00e4ndigen Abteilungen des Gremiums umzusetzen.<br>e. [Aufgehoben]<br>f. Beraten Sie den Verwaltungsrat in allen mit dem Personal zusammenh\u00e4ngenden Angelegenheiten.<br>g. schl\u00e4gt dem Verwaltungsrat die internen Organisations- und Betriebsvorschriften vor.<br>h. empfiehlt dem Vorstand den Jahreshaushalt und ist f\u00fcr dessen Einhaltung verantwortlich.<br>i. dem Verwaltungsrat einen Jahresbericht \u00fcber seine T\u00e4tigkeit und einen Bericht \u00fcber seine Arbeit vorzulegen.<br>j. dem Verwaltungsrat Vorschl\u00e4ge und Empfehlungen f\u00fcr die Umsetzung der Ziele des Gremiums vorlegen.<br>k. [Aufgehoben]<br>l. [Aufgehoben]<br>m. \u00fcbt die Disziplinargewalt ersten Grades \u00fcber das gesamte Personal der Organisation aus.<br>n. Er ist verantwortlich f\u00fcr die Vorbereitung, Organisation und Durchf\u00fchrung aller Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit den zust\u00e4ndigen Abteilungen der Organisation.<br>o. Er ist verantwortlich f\u00fcr die Suche nach Ressourcen in Zusammenarbeit mit der Entwicklungsabteilung.<br>p. Es formuliert und erstellt Entw\u00fcrfe von Programmen, Zusch\u00fcssen und Finanzierungen, die den Bed\u00fcrfnissen des zeitgen\u00f6ssischen griechischen k\u00fcnstlerischen Schaffens entsprechen, um sie dem Verwaltungsrat zur Genehmigung zu empfehlen.<br>p. Formulierung und Ausarbeitung von Entw\u00fcrfen f\u00fcr Stipendienprogramme f\u00fcr Mitglieder der Kunst- und Kreativwirtschaft, um sie dem Verwaltungsrat zur Genehmigung zu empfehlen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Artikel 78<br>Personalausstattung von ACROPOL EXROS \u2013 \u00c4nderung von Artikel 7 Absatz 2 des Gesetzes 4708\/2020<br>Art. 7 Abs. 2 des Gesetzes 4708\/2020 (Amtsblatt, Reihe I, Nr. 140) \u00fcber die personelle Ausstattung einer juristischen Person des Privatrechts mit dem Titel \u201eACROPOL CULTURE AND CREATION CENTRE\u201c mit dem unterscheidungskr\u00e4ftigen Titel \u201eACROPOL ACROPOL\u201c \u00e4ndert Folgendes: a) In Unterabsatz 1 werden die Worte \"und infolge eines Genehmigungsbeschlusses des Ausschusses der PYS 33\/2006 auf begr\u00fcndete Empfehlung des Ministers f\u00fcr Kultur und Sport gem\u00e4\u00df den Bestimmungen des Gesetzes 2190\/1994 (GG I 28)\" gestrichen; b) in Unterabsatz 2 werden die Worte \"gem\u00e4\u00df den Bestimmungen des Gesetzes 2190\/1994\" gestrichen; c) wird ein Unterabsatz 3 angef\u00fcgt und Artikel 76 Absatz 2 wie folgt ge\u00e4ndert:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u201e2. Die oben genannten Stellen von AKROPOL AKROS werden durch Beschluss des Verwaltungsrats auf Empfehlung des Direktors besetzt. Zur Deckung dringender, saisonaler oder unvorhergesehener Bed\u00fcrfnisse k\u00f6nnen Bedienstete im Rahmen eines befristeten Arbeitsvertrags eingestellt werden. Die Einstellung von Stellen f\u00fcr Bedienstete im Rahmen eines unbefristeten privatrechtlichen Arbeitsvertrags und f\u00fcr Bedienstete im Rahmen eines befristeten privatrechtlichen Arbeitsvertrags zur Deckung des saisonalen, periodischen oder sonstigen vor\u00fcbergehenden oder vor\u00fcbergehenden Bedarfs ist in der j\u00e4hrlichen Personalplanung der \u00f6ffentlichen Verwaltung gem\u00e4\u00df Artikel 51 des Gesetzes 4622\/2019 (GG I 133) vorgesehen, f\u00e4llt in die Zust\u00e4ndigkeit des Obersten Ausschusses f\u00fcr Personalauswahl und erfolgt gem\u00e4\u00df den Bestimmungen des Gesetzes 4765\/2021 (GG I 6).\u201c<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Artikel 79<br>\u00dcbergangsbestimmungen AKROPOL AKROS \u2013 \u00c4nderung von Artikel 14 des Gesetzes 4708\/2020<br>Art. 14 des Gesetzes 4708\/2020 (Amtsblatt, Reihe I, Nr. 140) \u00fcber die \u00dcbergangsbestimmungen in Teil A dieses Gesetzes wird wie folgt ge\u00e4ndert: Die Abs\u00e4tze 1, 2 und 6 werden ersetzt, b) die Abs\u00e4tze 3, 4 und 5 werden aufgehoben, und Artikel 14 erh\u00e4lt folgende Fassung:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\"Artikel 14<br>\u00dcbergangsbestimmungen<br>1. Ein Beschluss des beaufsichtigenden Ministers ernennt den Interimsvorstand von AKROPOL AKROS bis zum Abschluss des in Teil A des Gesetzes 5062\/2023 (GG I 183) \u00fcber die Auswahl der Verwaltungen im \u00f6ffentlichen Sektor festgelegten Verfahrens, das alle in diesem Gesetz f\u00fcr den Verwaltungsrat von AKROPOL AKROS vorgesehenen Verantwortlichkeiten, Rechte und Pflichten gem\u00e4\u00df den in Artikel 10 des Gesetzes 5062\/2023 festgelegten Verfahren in Bezug auf den Pr\u00e4sidenten und den Vizepr\u00e4sidenten hat. Dieser Beschluss kann jederzeit frei ge\u00e4ndert werden, ohne dass f\u00fcr die ersetzten Mitglieder des Verwaltungsrats ein Anspruch auf Entsch\u00e4digung besteht.<br>2. Der Interimsdirektor von AKROPOL AKROS wird durch Beschluss des beaufsichtigenden Ministers ernannt, bis das in Artikel 5 Absatz 1 genannte Verfahren abgeschlossen ist.<br>3. [Aufgehoben]<br>4. [Aufgehoben]<br>5. [Aufgehoben]<br>6. Bis zur vollst\u00e4ndigen administrativen T\u00e4tigkeit von \"AKROPOL AKROS\" durch Ernennung eines Verwaltungsrats, eines Direktors und eines ernannten oder abgeordneten Personals von mindestens sechs (6) Personen ist die operative Stelle das Kulturministerium und die zust\u00e4ndige Dienststelle der operativen Stelle die Generaldirektion f\u00fcr zeitgen\u00f6ssische Kultur des Kulturministeriums.\"<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Artikel 80<br>Anhebung der Altersgrenze f\u00fcr die Zulassung zur Schauspielschule des Nationaltheaters und des Nationaltheaters von Nordgriechenland \u2013 \u00c4nderung von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe d des Pr\u00e4sidialdekrets 336\/1989<br>Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe d des Pr\u00e4sidialdekrets 336\/1989 (Amtsblatt, Reihe I, Nr. \u0384156) \u00fcber die Altersgrenze f\u00fcr die Zulassung zu den Aufnahmepr\u00fcfungen an der Schauspielschule des Nationaltheaters und des Staatstheaters von Nordgriechenland nimmt folgende \u00c4nderungen vor: Unterabsatz 2: aa) die Altersgrenze f\u00fcr Kandidaten f\u00fcr Schauspieler vom 25. auf das 27. Jahr angehoben wird; ab) das Wort \u201eJahr\u201c nach der Zahl \u201e35.\u201c angef\u00fcgt wird; b) ein dritter Unterabsatz angef\u00fcgt wird und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe d wie folgt lautet:<br>\u201ed. Die Bewerber f\u00fcr die Zulassung zu den Aufnahmepr\u00fcfungen m\u00fcssen bis zu dem in der Bekanntmachung angegebenen Datum einen Antrag bei der Schule einreichen, dem Folgendes beigef\u00fcgt ist:<br>aa) die erforderliche Qualifikation und<br>bb) Geburtsurkunde.<br>Die Altersgrenze f\u00fcr Nominierte betr\u00e4gt 27 Jahre f\u00fcr Schauspieler und 35 Jahre f\u00fcr Regisseure. Die Altersgrenze gem\u00e4\u00df Unterabsatz 2 wird chronologisch festgelegt und gilt f\u00fcr Bewerber, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember desselben Jahres geboren wurden, auf das sich die Bekanntmachung bezieht.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Artikel 81<br>Erf\u00fcllung der Aufgaben des Verwaltungsrats der privatrechtlichen juristischen Person \u201eThessaloniki Music Forum\u201c \u2013 \u00c4nderung von Art. 5 Buchst. A des Art. 76 des Gesetzes 2121\/1993<br>Am Ende von Art. 5 Teil A Buchst. c des Gesetzes 2121\/1993 (Amtsblatt, Reihe I, Nr. 25) zur Ratifizierung des Abkommens vom 1. Februar 1993 zwischen dem griechischen Staat und den in Thessaloniki bzw. Athen unter den Namen \u201eFRIENDS OF THESSALONIKI ASSOCIATION\u201c bzw. \u201eFRIENDS OF THE MUSIC ASSOCIATION\u201c gegr\u00fcndeten Vereinigungen, das im Rahmen des Vertrags \u201eEstablishment of a Public Benefit Organisation\u201c geschlossen wurde, werden die Abs. 7 und 8 angef\u00fcgt und Buchst. c lautet:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\"c) Festlegung der Bedingungen und Belohnungen f\u00fcr die Entsorgung der R\u00e4umlichkeiten des Herrenhauses gem\u00e4\u00df dem vorstehenden Absatz unter Ber\u00fccksichtigung und Abw\u00e4gung des allgemeinen finanziellen Bedarfs der Organisation f\u00fcr den Betrieb und die Instandhaltung des Herrenhauses und die Erf\u00fcllung ihrer allgemeinen Ziele einerseits und des Risikos einer Besch\u00e4digung des Geb\u00e4udes und seiner Einrichtungen durch die Entsorgung andererseits.<br>Die Megaron-Hallen werden jedes Jahr f\u00fcr 25 Auff\u00fchrungen des Nationalorchesters von Nordgriechenland oder des Athener Staatsorchesters oder eines anderen Staatsorchesters und f\u00fcr 10 Auff\u00fchrungen des Symphonieorchesters der Stadt Thessaloniki zur Verf\u00fcgung stehen.<br>F\u00fcr eine solche Nutzung werden der Stiftung nur die Betriebskosten erstattet, die den erbrachten Leistungen entsprechen.<br>Das Kulturministerium teilt der Stiftung bis zum 31. Juni jedes Jahres die gew\u00fcnschten Termine des Folgejahres mit, in denen die R\u00e4ume von den Staatsorchestern so genutzt werden, dass ihre einschl\u00e4gigen Veranstaltungen nach vorheriger Konsultation in das geplante Aktionsprogramm der THESSALONIKI GREAT MUSIC ORGANISATION aufgenommen werden. Gleiches gilt f\u00fcr das Symphonieorchester der Stadt Thessaloniki.<br>Dar\u00fcber hinaus ist es m\u00f6glich, allen nach Ermessen des Rates au\u00dfergew\u00f6hnlich wohlt\u00e4tige oder national vorteilhafte F\u00e4lle kostenlos einen Saal oder einen anderen Bereich des Herrenhauses zur Verf\u00fcgung zu stellen. In Ausnahmef\u00e4llen ist es auch m\u00f6glich, nach Ermessen des Verwaltungsrats die Nutzung der R\u00e4umlichkeiten des Konzertsaals von Thessaloniki f\u00fcr die vor\u00fcbergehende Wartung der Aktivit\u00e4ten von Musikinstitutionen, die vom Kulturministerium oder gleichwertigen Dienstleistungen dieses Ministeriums \u00fcberwacht werden, sowie von Dienstleistungen anderer Ministerien im Zusammenhang mit dem Betrieb der OMTH zu gew\u00e4hren. In diesen F\u00e4llen legt der Rat die individuellen Bedingungen, die Betriebskosten und jede Gegenleistung f\u00fcr die oben genannte Konzession fest.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Artikel 82<br>Umwandlung von drei Stellen der dritten und f\u00fcnften Kategorie in den ersten Violinen in Violinen \u2013 \u00c4nderung von Artikel 1 Absatz 1 des Pr\u00e4sidialdekrets 315\/1992<br>Artikel 1 des Pr\u00e4sidialdekrets 315\/1992 (GG I 160) wird wie folgt ge\u00e4ndert: a) In der dritten Kategorie werden die Worte \"drei (3) Seitenviolinen (di shoulder) in den ersten Violinen (Top B)\" gestrichen und b) in der f\u00fcnften Kategorie werden die Worte \"dreizehn (13) in den ersten Violinen (tut)\" durch die Worte \"sechzehn (16) in den ersten Violinen (tut)\" ersetzt und die dritte und f\u00fcnfte Kategorie von Artikel 1 Absatz 1 werden wie folgt gebildet:<br>\u201eKategorie 3: Zwei (2) Seite (Versand) in den ersten Violinen. (Peak A), Zwei Ersten in zweiten Violinen.<br>Zwei (2) Erstauff\u00fchrungen in Bratschen.<br>Zwei (2) zuerst in Celli.<br>Zwei (2) zuerst in tiefen Saiten (Doppelbass).<br>Zwei (2) zuerst auf der Seite (Fl\u00f6te).<br>Zwei (2) zuerst in Oboen.<br>Zwei (2) zuerst in den Geraden (Klarinetten).<br>Zwei (2) zuerst in der Gravitation (Lebensmittel).<br>Zwei (2) zuerst in den H\u00f6rnern.<br>Zwei (2) zuerst auf den Trompeten.<br>Zwei (2) zuerst in den duktilen Trompeten (Trombonen).<br>Zwei (2) zuerst auf den Trommeln.<br>Ein (1) zuerst in der Harfe.<br>Eine (1) zuerst in der Tonschale (Klavier) und den Schl\u00fcsselinstrumenten.<br>Eine (1) zuerst in der schweren Trompete (Bastuba) und tiefe Trompete (Contra bastuba).\".<br>\u201eKategorie 5:<br>Sechzehn (16) in den ersten Violinen (Touti).<br>Dreizehn (13) in den zweiten Violinen (Touti).<br>Elf (11) in Bratschen (Touti).<br>Neun (9) in Celli (tut).<br>Sechs (6) in den tiefen Saiten (Doppelbass) (Touti).<br>Ein (1) in der zweiten bis vierten (2-4) seitlichen (Fl\u00f6te).<br>Eine (1) in der zweiten bis vierten (2-4) Oboe.<br>Eine (1) in der zweiten bis vierten (2-4) Gerade (Klarinette).<br>Ein (1) in der zweiten bis vierten (2-4) Gerste (Esser).<br>Vier (4) im zweiten, vierten, sechsten und achten H\u00f6rner (2,4,6,8).<br>Zwei (2) in der zweiten bis vierten (2-4) Trompete.<br>Eine (1) im zweiten und vierten (2-4) duktilen Eileiter (Trombone).<br>Zwei (2) \u00fcber Schlagzeug.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Artikel 83<br>\u00dcberf\u00fchrung von Mitarbeitern in das Athener Staatsorchester<br>Arbeitnehmer, die gem\u00e4\u00df dem Beschluss Nr. 26010\/21.1.2021 des Ministers f\u00fcr Kultur und Sport (Regierungsanzeiger, Reihe II, Nr. 318), der gem\u00e4\u00df Artikel 99 des Gesetzes 4812\/2021 (Regierungsanzeiger, Reihe I, Nr. 110) \u00fcber die \u00dcbertragung von Arbeitnehmern der Musik- und Bildungsorganisation Griechenlands auf beaufsichtigte Organe des Ministeriums f\u00fcr Kultur und Sport erlassen wurde, an juristische Personen des Privatrechts des Kulturministeriums \u00fcbertragen werden, k\u00f6nnen dem Athener Staatsorchester (KOA) \u00fcbertragen werden. Die \u00dcberstellung erfolgt auf Antrag der betroffenen Personen innerhalb einer strengen Frist von einem (1) Monat ab Inkrafttreten dieses Gesetzes und einem Genehmigungsbeschluss des Direktors der Organisation der sozialen Sicherheit, sofern eine Stelle einer gleichwertigen Kategorie, ein unbefristetes Privatrecht oder ein unbefristetes Personal frei ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">KAPITEL B \u0384<br>VERORDNUNGEN F\u00dcR GEISTIGE RECHTE UND KOLLEKTIVE MANAGEMENTORGANISATIONEN<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Artikel 84<br>Recht auf angemessene Verg\u00fctung \u2013 \u00c4nderung von Artikel 49 Absatz 1 des Gesetzes 2121\/1993<br>In Art. 49 Abs. 1 des Gesetzes 2121\/1993 (Amtsblatt, Reihe I, Nr. 25) \u00fcber den Anspruch auf eine angemessene Verg\u00fctung werden dem ersten Satz nach dem Wort \u201everwendet\u201c die Worte \u201eentweder unabh\u00e4ngig oder in ein audiovisuelles Werk integriert\u201c, am Ende des dritten Satzes die Worte \u201eauf Antrag von Organisationen f\u00fcr die kollektive Rechtewahrnehmung\u201c angef\u00fcgt, und Abs. 1 lautet:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u201e1. Wird ein rechtm\u00e4\u00dfig aufgezeichneter Tontr\u00e4ger unabh\u00e4ngig oder als Bestandteil eines audiovisuellen Werks f\u00fcr die Ausstrahlung mit beliebigen Mitteln wie elektromagnetischen Wellen, Satelliten, Kabeln oder f\u00fcr die \u00f6ffentliche Wiedergabe verwendet, so zahlt der Nutzer den aus\u00fcbenden K\u00fcnstlern, deren Darbietung auf dem materiellen Tr\u00e4ger aufgezeichnet wurde, und den Herstellern dieser Medien eine einzige angemessene Verg\u00fctung. Diese Verg\u00fctung muss an Organisationen zur kollektiven Rechtewahrnehmung gezahlt werden. Diese Organisationen sind verpflichtet, auf Antrag der Organisationen f\u00fcr die kollektive Rechtewahrnehmung Verhandlungen zu f\u00fchren, eine Verg\u00fctung zu vereinbaren, die entsprechenden Zahlungsanspr\u00fcche geltend zu machen und die entsprechende Verg\u00fctung von den Nutzern einzuziehen.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Artikel 85<br>Festlegung von Rechnungslegungsstandards in den Jahresabschl\u00fcssen der j\u00e4hrlichen Transparenzberichte von Organisationen f\u00fcr die kollektive Rechtewahrnehmung \u2013 \u00c4nderung von Artikel 30 Absatz 1 Buchstabe a des Gesetzes 4481\/2017<br>Am Ende von Artikel 30 Absatz 1 Buchstabe a des Gesetzes 4481\/2017 (Regierungsanzeiger, Reihe I, Nr. 100) \u00fcber die Abschl\u00fcsse, die in dem von der Organisation f\u00fcr die kollektive Rechtewahrnehmung erstellten und ver\u00f6ffentlichten j\u00e4hrlichen Transparenzbericht enthalten sind, werden die Worte \u201egem\u00e4\u00df den griechischen Rechnungslegungsstandards gem\u00e4\u00df dem Gesetz 4308\/2014 (Regierungsanzeiger, Reihe I, Nr. 251) oder den Internationalen Rechnungslegungsstandards\u201c angef\u00fcgt, und Artikel 30 Absatz 1 Buchstabe a erh\u00e4lt folgende Fassung:<br>\u201ea) Jahresabschl\u00fcsse einschlie\u00dflich einer Bilanz oder einer Erkl\u00e4rung \u00fcber Verm\u00f6genswerte und Verbindlichkeiten, einer Einnahmen- und Ausgabenrechnung f\u00fcr das Steuerjahr und einer Kapitalflussrechnung gem\u00e4\u00df den griechischen Rechnungslegungsstandards nach dem Gesetz 4308\/2014 (GG I 251) oder den International Financial Reporting Standards;\u201c<\/p>\n<\/div><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>KAPITEL A\u0384 VERORDNUNGEN F\u00dcR VERORDNTE EINRICHTUNGEN DES KULTURMINISTERIUMS Artikel 76ACROPOL EXROS Verwaltungsrat \u2013 \u00c4nderung von Artikel 4 des Gesetzes 4708\/2020In Artikel 4 des Gesetzes 4708\/2020 (Staatsanzeiger, Reihe I, Nr. 140) im Verwaltungsrat einer juristischen Person des Privatrechts mit dem Titel \u201eACROPOL CULTURE AND CREATION CENTRE\u201c und dem unterscheidungskr\u00e4ftigen Titel \u201eACROPOL EXROS\u201c werden folgende \u00c4nderungen vorgenommen: a) bis [\u2026]<\/p>","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_uag_custom_page_level_css":"","footnotes":""},"categories":[1],"tags":[71,73,72],"class_list":["post-1945","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-uncategorized","tag-71","tag-73","tag-72"],"uagb_featured_image_src":{"full":false,"thumbnail":false,"medium":false,"medium_large":false,"large":false,"1536x1536":false,"2048x2048":false,"etm-custom-language-flag":false,"gamipress-points":false,"gamipress-achievement":false,"gamipress-rank":false},"uagb_author_info":{"display_name":"admin","author_link":"https:\/\/opengovai4d.ellak.gr\/de\/author\/admin\/"},"uagb_comment_info":6,"uagb_excerpt":"\u039a\u0395\u03a6\u0391\u039b\u0391\u0399\u039f \u0391\u0384\u03a1\u03a5\u0398\u039c\u0399\u03a3\u0395\u0399\u03a3 \u0393\u0399\u0391 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