{"id":1943,"date":"2026-05-06T13:54:20","date_gmt":"2026-05-06T13:54:20","guid":{"rendered":"https:\/\/opengovai4d.ellak.gr\/?p=1943"},"modified":"2026-05-06T13:56:25","modified_gmt":"2026-05-06T13:56:25","slug":"%ce%bc%ce%b5%cf%81%ce%bf%cf%82-%cf%83%cf%84-%ce%bd%ce%bf%ce%bc%ce%b9%ce%ba%ce%bf-%cf%80%cf%81%ce%bf%cf%83%cf%89%cf%80%ce%bf-%ce%b9%ce%b4%ce%b9%cf%89%cf%84%ce%b9%ce%ba%ce%bf%cf%85-%ce%b4%ce%b9","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/opengovai4d.ellak.gr\/de\/%ce%bc%ce%b5%cf%81%ce%bf%cf%82-%cf%83%cf%84-%ce%bd%ce%bf%ce%bc%ce%b9%ce%ba%ce%bf-%cf%80%cf%81%ce%bf%cf%83%cf%89%cf%80%ce%bf-%ce%b9%ce%b4%ce%b9%cf%89%cf%84%ce%b9%ce%ba%ce%bf%cf%85-%ce%b4%ce%b9\/","title":{"rendered":"TEIL F PRIVATE RECHTSPERSON MIT DEM NAMEN \u201eATHENS EPIDAVRO FESTIVAL\u201c (Artikel 61-75)"},"content":{"rendered":"<div class=\"wp-block-uagb-container uagb-block-eddbaf27 alignfull uagb-is-root-container\"><div class=\"uagb-container-inner-blocks-wrap\">\n<p>Artikel 61<br>Abschaffung der soci\u00e9t\u00e9 anonyme \"Hellenic Festival S.A.\"<br>1. Eine Soci\u00e9t\u00e9 anonyme unter dem Namen \u201eHellenic Festival Soci\u00e9t\u00e9 Anonyme\u201c, die durch Artikel 1 des Gesetzes 2636\/1998 (A \u0384 198) in Athen gegr\u00fcndet wurde und vom Minister f\u00fcr Kultur \u00fcberwacht wird, wird aufgel\u00f6st, ohne in Liquidation gebracht zu werden, und aus dem Allgemeinen Handelsregister (GEMI) des Gesetzes 4635\/2019 (GG I 297) gestrichen. Die Amtszeit der Mitglieder des Verwaltungsrats der Gesellschaft endet unentgeltlich.<br>2. Anstelle von \"Hellenic Festival S.A.\" tritt als universeller Nachfolger ein, der automatisch alle seine Verm\u00f6genswerte und Verbindlichkeiten, alle Arten von Befugnissen, Befugnissen, Rechten, Verpflichtungen, Verpflichtungen und anderen Rechtsbeziehungen \u00fcbernimmt, die juristische Person des Privatrechts namens \"Athens Epidaurus Festival\", die durch Artikel 62 gegr\u00fcndet wird.<br>3. Die Namen \"Hellenic Festival S.A.\" und die etablierte juristische Person des Privatrechts \"Athens Epidaurus Festival\" d\u00fcrfen nicht als Name, Marke oder anderweitig von Dritten verwendet werden.<br>4. Bezieht sich das anwendbare Recht unter dem Namen \"Hellenic Festival Soci\u00e9t\u00e9 Anonyme\" auf die Soci\u00e9t\u00e9 anonyme, so bezeichnet es die juristische Person des Privatrechts unter dem Namen \"Athens Epidaurus Festival\".<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 62<br>Gr\u00fcndung der privaten juristischen Person \"Athens Epidaurus Festival\"<br>1. Eine gemeinn\u00fctzige juristische Person des Privatrechts, genannt \"Athens Epidaurus Festival\", wird in Athen gegr\u00fcndet, die finanzielle und administrative Autonomie genie\u00dft und auf einer 12-Stunden-Basis im \u00f6ffentlichen Interesse arbeitet. Sein Name auf Englisch wird als \"Athens Epidaurus Festival\" wiedergegeben. Im Sinne dieses Gesetzes wird diese juristische Person des Privatrechts als \u201eAgentur\u201c bezeichnet.<br>2. Die Organisation ist Teil des \u00f6ffentlichen Sektors im Sinne von Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a des Gesetzes 4270\/2014 (GG I 143) und wird vom Minister f\u00fcr Kultur \u00fcberwacht.<br>3. Die Agentur genie\u00dft alle verwaltungsrechtlichen und gerichtlichen Ausnahmen und Unzul\u00e4nglichkeiten sowie alle verfahrensrechtlichen und materiellen Vorrechte des Staates. F\u00fcr die Mehrwertsteuer gilt das Mehrwertsteuergesetz (Gesetz 2859\/2000, Regierungsanzeiger, Reihe I, Nr. 248).<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 63<br>Zweck<br>Die Agentur verfolgt folgende Ziele:<br>a) Produktion, Organisation, F\u00f6rderung und Verwertung von Musik-, Theater-, Tanz-, audiovisuellen und anderen k\u00fcnstlerischen Veranstaltungen, die zur kulturellen und touristischen Entwicklung beitragen.<br>b) Ver\u00f6ffentlichung und Verbreitung von Ver\u00f6ffentlichungen, B\u00fcchern, Gedichten, Produktion und Verbreitung audiovisueller Medien zu Fragen der F\u00f6rderung k\u00fcnstlerischer Veranstaltungen sowie Produktion und Verkauf von Kommunikationsobjekten und F\u00f6rderung des kulturellen und k\u00fcnstlerischen Charakters der Institution an ihren Veranstaltungsorten.<br>c) Organisation, Produktion, Betrieb und Nutzung von Bildungs-, Forschungs- und Bildungsprogrammen und -aktivit\u00e4ten, einschlie\u00dflich Museumsausstellungen, die zur Verbreitung und Entwicklung der kulturellen und touristischen Identit\u00e4t Griechenlands beitragen.<br>d) Betrieb und Nutzung von Lagern und speziellen Unterk\u00fcnften f\u00fcr kulturelle, p\u00e4dagogische, p\u00e4dagogische Programme und Aktionen, die zur kulturellen und k\u00fcnstlerischen Bildung beitragen.<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 64<br>Ressourcen \u2013 Einnahmen<br>Die Agentur verf\u00fcgt \u00fcber folgende Ressourcen:<br>a) die j\u00e4hrliche Finanzhilfe aus dem ordentlichen Haushalt des Kulturministeriums und des nationalen oder kofinanzierten Teils des Programms f\u00fcr \u00f6ffentliche Investitionen;<br>Finanzierung durch andere \u00f6ffentliche oder private Einrichtungen f\u00fcr spezifische Ma\u00dfnahmen oder Finanzierung von Programmen oder Finanzhilfen der Europ\u00e4ischen Union und internationaler Organisationen;<br>c) unentgeltliche Leistungen;<br>Einnahmen aus der Erbringung seiner Dienstleistungen f\u00fcr den Staat, juristische Personen des \u00f6ffentlichen oder privaten Rechts und Privatpersonen;<br>Einnahmen aus Zusch\u00fcssen jeglicher Art;<br>Einnahmen aus Vertr\u00e4gen \u00fcber die F\u00f6rderung ihres Zwecks, die Erbringung von Dienstleistungen, die Verwertung der von ihr hergestellten Produkte, Fahrkarten und den Verkauf;<br>Eink\u00fcnfte aus der Nutzung und Entwicklung von beweglichen und unbeweglichen Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nden;<br>Einnahmen aus der Organisation von Veranstaltungen und der Entwicklung von T\u00e4tigkeiten im Zusammenhang mit ihren Zwecken;<br>ein Prozentsatz von siebzehn Prozent (17)%) aus den Betr\u00e4gen, die der griechische Staat gem\u00e4\u00df Art. 2 Abs. 8 Buchst. c des Gesetzes 2206\/1994 (Amtsblatt, Reihe I, Nr. 62) aus seiner Beteiligung an den Bruttogewinnen der Kasinos Korfu und Parnitha zur Deckung seiner Betriebskosten hinterlegt hat. Der dem genannten Prozentsatz entsprechende Betrag wird aus dem Haushalt des beaufsichtigenden Ministeriums erstattet, indem entsprechende Mittel in den Haushalt der Agentur eingestellt werden.<br>j) Einnahmen aus jeder anderen rechtm\u00e4\u00dfigen Quelle, die zur Verfolgung der Zwecke der Organisation erzielt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 65<br>Verwaltungsstellen<br>Die Verwaltungsstellen der Agentur sind: a) dem Verwaltungsrat und b) dem Generaldirektor.<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 66<br>Gr\u00fcndung und Amtszeit des Verwaltungsrats<br>1. Das Board of Directors (BoD) der Organisation besteht aus sieben (7) Mitgliedern. Seine Mitglieder werden durch Beschluss des \u00fcberwachenden Ministers, der im Staatsanzeiger ver\u00f6ffentlicht wird, f\u00fcr eine verl\u00e4ngerbare Amtszeit von vier (4) Jahren ernannt. Mit demselben Beschluss werden der Pr\u00e4sident und der Vizepr\u00e4sident des Verwaltungsrats aus dem Kreis der Mitglieder ernannt. Wird der Beschluss dieses Beschlusses aus irgendeinem Grund nicht erlassen, so verl\u00e4ngert sich die Amtszeit der Mitglieder bis zur Ernennung der Mitglieder des neuen Verwaltungsrats und in jedem Fall um h\u00f6chstens drei (3) Monate.<br>2. Der Pr\u00e4sident und der Vizepr\u00e4sident des Verwaltungsrats werden nach den Verfahren ausgew\u00e4hlt, die in Teil A des Gesetzes 5062\/2023 (Staatsanzeiger, Reihe I, Nr. 183) \u00fcber die Auswahl von Verwaltungen im \u00f6ffentlichen Sektor festgelegt sind. Die \u00fcbrigen f\u00fcnf (5) Mitglieder des Verwaltungsrats werden vom beaufsichtigenden Minister ausgew\u00e4hlt.<br>3. Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind indikative Pers\u00f6nlichkeiten der k\u00fcnstlerischen, intellektuellen und wissenschaftlichen Welt, Rechtsanw\u00e4lte, \u00d6konomen oder Personen mit nachgewiesener Erfahrung, die f\u00fcr die Zwecke der Organisation relevant sind, oder umfassendere Erfahrungen in der Verwaltung von Organisationen und Organisationen.<br>4. Eine Person darf nicht ernannt werden oder Mitglied des Verwaltungsrats sein, wenn gem\u00e4\u00df dem Gesetzbuch \u00fcber die Rechtsstellung ziviler Zivilverwalter und Angestellter juristischer Personen des \u00f6ffentlichen Rechts (Gesetz 3528\/2007, Regierungsanzeiger, Reihe I, Nr. 26) und gem\u00e4\u00df Artikel 69 des Gesetzes 4622\/2019 (Regierungsanzeiger, Reihe I, Nr. 133) ein Ernennungshindernis oder ein Ausschlussgrund besteht.<br>5. Fehlt ein Mitglied des Verwaltungsrats an Sitzungen oder ist es aus irgendeinem Grund l\u00e4nger als drei (3) Monate verhindert, so verf\u00e4llt es automatisch und wird durch Beschluss des \u00fcberwachenden Ministers ersetzt.<br>6. Sind aus irgendeinem Grund eine (1) oder mehrere Positionen von Mitgliedern des Verwaltungsrats frei, so sind sie f\u00fcr die verbleibende Amtszeit des Verwaltungsrats zu besetzen.<br>7. Die Mitglieder des Verwaltungsrats d\u00fcrfen unter Androhung der Nichtigkeit des betreffenden Vertrags keinen Vertrag mit der Organisation schlie\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 67<br>Arbeitsweise des Verwaltungsrats<br>1. Der Verwaltungsrat tagt in physischer Anwesenheit der Mitglieder oder auf elektronischem Wege (Telekonferenz) auf Einladung des Pr\u00e4sidenten regelm\u00e4\u00dfig mindestens einmal im Monat und au\u00dferordentlich, wann immer dies f\u00fcr notwendig erachtet wird. Die Einberufung des Verwaltungsrats in eine au\u00dferordentliche Sitzung ist f\u00fcr den Vorsitzenden des Verwaltungsrats obligatorisch, wenn ein entsprechender Antrag von mindestens zwei (2) Mitgliedern des Verwaltungsrats gestellt wird. Der Antrag nach Unterabsatz 2 bezieht sich notwendigerweise auf die zu er\u00f6rternde Angelegenheit und ist dem Vorsitzenden des Verwaltungsrats schriftlich vorzulegen; dieser beruft den Verwaltungsrat innerhalb von drei (3) Arbeitstagen zu einer au\u00dferordentlichen Sitzung ein.<br>2. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats oder, im Falle seiner Abwesenheit oder Behinderung, der Vizepr\u00e4sident bestimmt den Tag, die Uhrzeit, den Ort und die Art der Sitzung, bestimmt die Tagesordnungspunkte, ernennt die Berichterstatter und leitet die Diskussion w\u00e4hrend der Sitzung. Die Einladung wird ihren Mitgliedern mindestens zwei (2) Arbeitstage vor der Sitzung mitgeteilt. In der Einladung sind die Tagesordnungspunkte deutlich anzugeben, andernfalls k\u00f6nnen Beschl\u00fcsse nur gefasst werden, wenn alle Mitglieder des Verwaltungsrats anwesend sind und niemand Einw\u00e4nde gegen die Beschlussfassung erhebt.<br>3. Der Generaldirektor ist Berichterstatter f\u00fcr die Tagesordnungspunkte. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats kann als Berichterstatter ein Mitglied des Verwaltungsrats oder den Leiter einer Organisationseinheit oder ein anderes Mitglied des Personals der Organisation ernennen, wenn ihm dies aufgrund seines Amtes bekannt ist.<br>4. An den Sitzungen des Verwaltungsrats nimmt ein Sekret\u00e4r teil, der f\u00fcr die F\u00fchrung der Protokolle verantwortlich ist. Der Sekret\u00e4r ist Angestellter der Organisation und wird zusammen mit seinem Stellvertreter durch Beschluss des Vorstandsvorsitzenden ernannt.<br>5. Der Verwaltungsrat ist beschlussf\u00e4hig und tritt g\u00fcltig zusammen, wenn mindestens vier (4) Mitglieder anwesend sind. Die Beschl\u00fcsse des Verwaltungsrats werden mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst; bei Stimmengleichheit hat die Stellungnahme des Pr\u00e4sidenten Vorrang.<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 68<br>Aufgaben des Verwaltungsrats und des Vorsitzenden<br>1. Der Verwaltungsrat ist f\u00fcr die Entscheidung \u00fcber alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Verwaltung und dem Betrieb der Organisation, der Verwaltung ihres Eigentums und der Verfolgung ihrer Ziele verantwortlich.<br>Der Verwaltungsrat umfasst insbesondere:<br>Annahme des Jahreshaushaltsplans und des Jahresberichts der Agentur sowie des j\u00e4hrlichen T\u00e4tigkeitsberichts auf Empfehlung des Generaldirektors;<br>die Entscheidung \u00fcber den Abschluss eines Vertrags, der erforderlich ist, um Rechte zu begr\u00fcnden oder vertragliche Verpflichtungen der Agentur einzugehen;<br>die Entscheidung \u00fcber die Einstellung und Beendigung des Arbeitsvertrags des Generaldirektors, des Personals, der assoziierten Mitarbeiter und der Rechtsberater der Einrichtung;<br>die Annahme von Spenden, Beitr\u00e4gen und Sponsoring;<br>e) die Vorlage eines Entwurfs der internen Betriebsvorschriften der Organisation zur Genehmigung beim \u00fcberwachenden Minister;<br>f) die Genehmigung des k\u00fcnstlerischen Programms jeder Periode, die dem Verwaltungsrat vom K\u00fcnstlerischen Direktor vorgelegt wird,<br>g) die Genehmigung des Gesamt- und detaillierten Budgets der Produzenten des k\u00fcnstlerischen Programms, das dem Verwaltungsrat vom K\u00fcnstlerischen Direktor vorgelegt wird,<br>die Zuweisung von Personal an die Verwaltungseinheiten der Agentur.<br>2. Der Pr\u00e4sident des Verwaltungsrats oder, im Falle seiner Abwesenheit oder Behinderung, der Vizepr\u00e4sident, der den Pr\u00e4sidenten ersetzt, hat folgende Aufgaben:<br>a) den Verwaltungsrat einzuberufen, dessen Sitzungen zu leiten und die Umsetzung seiner Beschl\u00fcsse sicherzustellen;<br>die Organisation in gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Verfahren vor einer Beh\u00f6rde und Einzelpersonen zu vertreten;<br>c) Protokolle \u00fcber die Zusammenarbeit mit Dritten und Vereinbarungen zu unterzeichnen, die sich auf die Politik und die strategischen Ziele der Organisation beziehen.<br>3. Der Verwaltungsrat kann durch Beschluss eine Entscheidung zur \u00dcbertragung von Befugnissen oder Vertretungsbefugnissen und Unterschriften an den Vorsitzenden des Verwaltungsrats sowie an die Leiter der Organisationseinheiten auf allen Ebenen erlassen.<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 69<br>Generaldirektor<br>1. Innerhalb der Agentur wird eine Stelle als Generaldirektor eingerichtet. Durch Beschluss des \u00fcberwachenden Ministers wird der Generaldirektor auf Vorschlag des Verwaltungsrats der Organisation, der im Regierungsblatt ver\u00f6ffentlicht wird, gem\u00e4\u00df Artikel 51 des Gesetzes 4622\/2019 (GG I 133) f\u00fcr eine Amtszeit von drei (3) Jahren ernannt, die ohne \u00f6ffentliche Einladung verl\u00e4ngert werden kann.<br>2. Die Ernennung des Generaldirektors erfolgt nach einem Aufruf zur Interessenbekundung, der vom Verwaltungsrat auf der Diavgeia-Website und in zwei (2) weit verbreiteten Zeitungen ver\u00f6ffentlicht wurde. Der Generaldirektor verf\u00fcgt \u00fcber einen Abschluss einer Hochschuleinrichtung mit Schwerpunkt auf Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften oder Betriebswirtschaftslehre oder Kulturmanagement und einen Doktor- oder Postgraduiertenabschluss in denselben Disziplinen. Es ist auch notwendig, Berufserfahrung in einer verantwortungsvollen Position sowie ausgezeichnete Kenntnisse in mindestens einer Fremdsprache, vorzugsweise Englisch, zu haben. Insbesondere Erfahrung in der \u00f6ffentlichen Verwaltung und im Kulturmanagement wird gesch\u00e4tzt. Diese Qualifikationen k\u00f6nnen in der entsprechenden Einladung angegeben werden und m\u00fcssen gem\u00e4\u00df dem Pr\u00e4sidialdekret 85\/2022 (Regierungsanzeiger, Reihe I, Nr. 232) nachgewiesen werden.<br>3. Wird die Stelle des Generaldirektors vom Personal der Einrichtung besetzt, so wird die Besoldung der Stelle des Generaldirektors nicht beibehalten, nachdem der oben genannte Bedienstete diese Stelle in irgendeiner Weise verlassen hat. F\u00fcr die Stelle des Generaldirektors kann auch ein Besch\u00e4ftigter des \u00f6ffentlichen Sektors im Sinne von 1 von Artikel 14 des Gesetzes 4270\/2014 (\u0391\u0384 143), wenn es \u00fcber die oben genannten Qualifikationen verf\u00fcgt. In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass er f\u00fcr einen Zeitraum, der der Dauer seiner Amtszeit oder der Verl\u00e4ngerung seiner Amtszeit entspricht, automatisch auf diese Stelle abgeordnet wird. Die auf diesem Posten verbrachte Zeit gilt in jeder Hinsicht als tats\u00e4chlicher Dienst in seinem organischen Posten. Nach Ablauf seiner Amtszeit kehrt die eingestellte Person automatisch auf die Stelle zur\u00fcck, die sie vor ihrer Einstellung innehatte und die unbesetzt bleibt.<br>4. Der Generaldirektor nimmt seine Aufgaben im Rahmen des Mandats des Verwaltungsrats und der ihm \u00fcbertragenen Zust\u00e4ndigkeiten wahr.<br>Der Generaldirektor hat insbesondere folgende Aufgaben:<br>a) leitet alle Organisationseinheiten der Organisation gem\u00e4\u00df den besonderen Bestimmungen \u00fcber die Zust\u00e4ndigkeiten des k\u00fcnstlerischen Leiters;<br>alle erforderlichen Ma\u00dfnahmen zu treffen, um die Beschl\u00fcsse des Verwaltungsrats im Rahmen der Bestimmungen dieses Gesetzes und der internen Betriebsvorschriften der Organisation umzusetzen,<br>f\u00fcr die Umsetzung der Personalverwaltungspolitik der Agentur verantwortlich sein und alle erforderlichen Ma\u00dfnahmen f\u00fcr die Aufwertung und den Einsatz ihres Personals ergreifen;<br>ist verantwortlich f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe und wirksame Organisation, Verwaltung und \u00dcberwachung der Aktivit\u00e4ten der Organisation sowie f\u00fcr die Umsetzung ihrer Politik, wie vom Verwaltungsrat festgelegt;<br>dem Verwaltungsrat die Vorschl\u00e4ge und Vorschl\u00e4ge zu unterbreiten, die f\u00fcr die Planung, Umsetzung der Ziele und Entwicklung der Organisation erforderlich sind, und dem Verwaltungsrat die in seine Zust\u00e4ndigkeit fallenden Tagesordnungspunkte zu empfehlen;<br>die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsf\u00fchrung zu gew\u00e4hrleisten, dem Verwaltungsrat den Jahreshaushalt des Gremiums zu empfehlen, nachdem der vom Leiter der Finanzdienstleistungsabteilung erstellte Entwurf des Haushaltsplans ber\u00fccksichtigt wurde, und dem Verwaltungsrat der Organisation auf Empfehlung der Finanzdirektion einen j\u00e4hrlichen T\u00e4tigkeitsbericht und einen Finanzbericht vorzulegen;<br>Bewertung des Personals im Einklang mit dem geltenden institutionellen Rahmen;<br>\u00fcberwacht die Effizienz und Wirksamkeit aller \u00f6kologischen\/biologischen Einheiten und sorgt f\u00fcr die kontinuierliche Verbesserung der Funktionsweise der \u00f6kologischen\/biologischen Einheiten, indem Vorschl\u00e4ge f\u00fcr eine organisatorische und operative Neugestaltung unterbreitet werden;<br>die erforderlichen Entscheidungen zu treffen und im Rahmen einer sonstigen Leitungs- oder Vertretungsbefugnis zu handeln, die ihm durch Beschluss des Verwaltungsrats \u00fcbertragen wird.<br>5. Zur Unterst\u00fctzung seiner Arbeit kann der Generaldirektor dem Verwaltungsrat einen Vorschlag f\u00fcr die Ernennung eines stellvertretenden Generaldirektors mit besonderen Aufgaben unterbreiten. F\u00fcr dieses Amt schl\u00e4gt der Generaldirektor dem Verwaltungsrat einen der amtierenden Leiter der Direktion der Organisation zur Auswahl vor. Der stellvertretende Generaldirektor wird durch Beschluss des Verwaltungsrats unter Angabe seiner spezifischen Aufgaben und ihrer Dauer ernannt, die in jedem Fall mit Beendigung des Vertrags des Generaldirektors enden.<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 70<br>K\u00fcnstlerische Leitung<br>1. Die Position des k\u00fcnstlerischen Leiters wird in der Organisation festgelegt. Durch Beschluss des beaufsichtigenden Ministers, der im Regierungsanzeiger ver\u00f6ffentlicht wird, wird der k\u00fcnstlerische Leiter f\u00fcr eine Amtszeit von drei (3) Jahren ernannt, die im Anschluss an einen \u00f6ffentlichen Aufruf zur Interessenbekundung gem\u00e4\u00df Artikel 51 des Gesetzes 4622\/2019 (GG I 133) \u00fcber die j\u00e4hrliche Einstellungsplanung verl\u00e4ngert werden kann.<br>2. Der K\u00fcnstlerische Leiter hat folgende Aufgaben:<br>a) das k\u00fcnstlerische Programm jeder Periode zu erstellen,<br>Festlegung des detaillierten Budgets f\u00fcr jede Produktion;<br>c) ist verantwortlich f\u00fcr die Organisation und Durchf\u00fchrung jeder k\u00fcnstlerischen Produktion der Organisation, \u00fcberwacht ihre Vorbereitung und k\u00fcmmert sich um die Arbeit jeder Kategorie von Mitarbeitern, die an ihrer Umsetzung beteiligt sind;<br>d) \u00fcberwacht und leitet alle B\u00fchnen, B\u00fchnen, Musik, Kost\u00fcme und alle anderen notwendigen Vorbereitungen, Tests und Auff\u00fchrungen jeder Produktion im Rahmen des vorgesehenen Budgets;<br>e) Bands oder K\u00fcnstler einzuladen, die Werkvertr\u00e4ge und deren Einladung zu unterzeichnen und die Besch\u00e4ftigungsbedingungen und deren Verg\u00fctung festzulegen;<br>entscheidet \u00fcber Auff\u00fchrungen, Auftritte auf Festivals oder anderen Veranstaltungen und Touren und entscheidet \u00fcber die Verteilung nach schriftlicher Empfehlung der Regisseure;<br>g) dem Verwaltungsrat der Organisation einen Jahresbericht \u00fcber ihre Arbeit zur Genehmigung vorzulegen.<br>3. Der K\u00fcnstlerische Direktor nimmt ohne Abstimmung an den Sitzungen des Verwaltungsrats teil.<br>4. Entscheidungen in Angelegenheiten, f\u00fcr die der K\u00fcnstlerische Direktor verantwortlich ist, liegen im Rahmen des Budgets, der Richtlinien und der Politik, die vom Verwaltungsrat festgelegt wurden.<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 71<br>Personal \u2013 Personalfragen<br>1. Siebenundsechzig (67) Stellen des Privatrechts mit unbefristeter Dauer, Vollzeit- und Alleinbesch\u00e4ftigung, zwei (2) Stellen eines Rechtsanwalts mit festangestelltem Mandat und eine (1) Stelle eines Rechtsberaters werden der Agentur empfohlen.<br>2. Die Zuweisung von Stellen nach Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnis, Laufbahngruppe, Zweigniederlassung und Spezialisierung richtet sich nach der Gesch\u00e4ftsordnung der Agentur.<br>3. Die Stellenbesetzung erfolgt durch Beschluss des Verwaltungsrats auf Empfehlung des Generaldirektors gem\u00e4\u00df dem Gesetz 4765\/2021 (Regierungsanzeiger, Reihe I, Nr. 6) und Artikel 51 des Gesetzes 4622\/2019 (Regierungsanzeiger, Reihe I, Nr. \u0384 133) \u00fcber die j\u00e4hrliche Einstellungsplanung.<br>4. Zur Deckung dringender, saisonaler oder unvorhergesehener Bed\u00fcrfnisse k\u00f6nnen Bedienstete im Rahmen eines befristeten privatrechtlichen Arbeitsvertrags gem\u00e4\u00df dem Gesetz 4765\/2021 eingestellt werden.<br>5. Um den Bedarf der Agentur zu decken, kann Personal vom Staat, von Einrichtungen im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes 4765\/2021 sowie von juristischen Personen des Privatrechts und von Einrichtungen, die vom Staat gem\u00e4\u00df den geltenden Bestimmungen beaufsichtigt werden, abgeordnet werden.<br>6. Um den besonderen oder technischen Bed\u00fcrfnissen gerecht zu werden, kann das betreffende Projekt oder die betreffende Dienstleistung auf Beschluss des Verwaltungsrats gem\u00e4\u00df dem Gesetz 4412\/2016 (GG I 147) an einen Auftragnehmer oder Dienstleister vergeben werden.<br>7. Der Verwaltungsrat der Agentur kann durch Beschluss die Bearbeitung gerichtlicher und au\u00dfergerichtlicher F\u00e4lle in Griechenland oder im Ausland an Rechtsanw\u00e4lte delegieren, die nicht zum Hauptpersonal des Juristischen Dienstes der Agentur geh\u00f6ren und \u00fcber Fachwissen und Erfahrung in den ihnen zugewiesenen F\u00e4llen verf\u00fcgen.<br>8. Die Qualifikationen f\u00fcr die Einstellung von Personal im Rahmen eines privatrechtlichen Arbeitsverh\u00e4ltnisses werden gem\u00e4\u00df dem Pr\u00e4sidialdekret 85\/2022 (GG I 232) festgelegt.<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 72<br>K\u00fcnstlerisches, technisches oder Hilfspersonal<br>K\u00fcnstlerisches, technisches oder technisches Personal, ausgenommen Verwaltungspersonal, das f\u00fcr die Vorbereitung und Pr\u00e4sentation k\u00fcnstlerischer Produktionen, Werke oder Konzerte im Rahmen des genehmigten k\u00fcnstlerischen Programms der Agentur erforderlich ist, wird im Rahmen eines Werkvertrags oder eines privatrechtlichen befristeten Arbeitsvertrags eingestellt. Die oben genannten Rekrutierungen werden durch Beschluss des Verwaltungsrats ausschlie\u00dflich zur Erf\u00fcllung des Zwecks der ordnungsgem\u00e4\u00dfen Durchf\u00fchrung des genehmigten k\u00fcnstlerischen Programms durchgef\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 73<br>Verwendung durch das Management<br>1. Das Verwaltungsjahr der Agentur beginnt am 1. Januar eines jeden Jahres und endet am 31. Dezember desselben Jahres.<br>2. Die Agentur erstellt einen Jahresbericht einschlie\u00dflich ihres T\u00e4tigkeitsberichts, ihrer Bilanz, ihrer Gewinn- und Verlustrechnung und ihrer Cashflows, der dem beaufsichtigenden Minister vorgelegt wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 74<br>Pr\u00fcfung des Finanzmanagements<br>1. Die Jahresabschl\u00fcsse f\u00fcr jedes Gesch\u00e4ftsjahr der Agentur werden von Abschlusspr\u00fcfern gem\u00e4\u00df dem Gesetz 4449\/2017 (Amtsblatt, Reihe I, Nr. 7) gepr\u00fcft, die durch Beschluss des beaufsichtigenden Ministers ernannt werden. Die Verg\u00fctungen der Wirtschaftspr\u00fcfer gehen zulasten des Haushalts der Agentur.<br>2. Die Pr\u00fcfung der Jahresabschl\u00fcsse f\u00fcr jedes der in Absatz 1 genannten Haushaltsjahre ist bis zum 31. Juli des folgenden Jahres abzuschlie\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 75<br>Von der Agentur zu tragende Kosten<br>Die Agentur tr\u00e4gt die Kosten f\u00fcr die Instandhaltung, Reinigung und Dekoration sowie f\u00fcr die Bewachung der vom Kulturministerium kontrollierten arch\u00e4ologischen und anderen St\u00e4tten, und ihre Nutzung wird gem\u00e4\u00df den f\u00fcr sie geltenden Rechtsvorschriften f\u00fcr die Aus\u00fcbung ihrer T\u00e4tigkeiten gew\u00e4hrt.<\/p>\n<\/div><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u0386\u03c1\u03b8\u03c1\u03bf 61\u039a\u03b1\u03c4\u03ac\u03c1\u03b3\u03b7\u03c3\u03b7 \u03c4\u03b7\u03c2 \u03b1\u03bd\u03ce\u03bd\u03c5\u03bc\u03b7\u03c2 \u03b5\u03c4\u03b1\u03b9\u03c1\u03b5\u03af\u03b1\u03c2 \u00ab\u0395\u03bb\u03bb\u03b7\u03bd\u03b9\u03ba\u03cc \u03a6\u03b5\u03c3\u03c4\u03b9\u03b2\u03ac\u03bb \u0391.\u0395\u00bb1. 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