{"id":1941,"date":"2026-05-06T13:53:53","date_gmt":"2026-05-06T13:53:53","guid":{"rendered":"https:\/\/opengovai4d.ellak.gr\/?p=1941"},"modified":"2026-05-06T13:56:22","modified_gmt":"2026-05-06T13:56:22","slug":"%ce%bc%ce%b5%cf%81%ce%bf%cf%82-%ce%b5-%ce%bd%ce%bf%ce%bc%ce%b9%ce%ba%ce%bf-%cf%80%cf%81%ce%bf%cf%83%cf%89%cf%80%ce%bf-%ce%b9%ce%b4%ce%b9%cf%89%cf%84%ce%b9%ce%ba%ce%bf%cf%85-%ce%b4%ce%b9%ce%ba","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/opengovai4d.ellak.gr\/de\/%ce%bc%ce%b5%cf%81%ce%bf%cf%82-%ce%b5-%ce%bd%ce%bf%ce%bc%ce%b9%ce%ba%ce%bf-%cf%80%cf%81%ce%bf%cf%83%cf%89%cf%80%ce%bf-%ce%b9%ce%b4%ce%b9%cf%89%cf%84%ce%b9%ce%ba%ce%bf%cf%85-%ce%b4%ce%b9%ce%ba\/","title":{"rendered":"TEIL E PRIVATE RECHTSPERSON MIT DEM NAMEN \u201eHELLENISCHES BUCH UND KULTURSTIFTUNG\u201c (Artikel 46-60)"},"content":{"rendered":"<div class=\"wp-block-uagb-container uagb-block-7eee49dd alignfull uagb-is-root-container\"><div class=\"uagb-container-inner-blocks-wrap\">\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Artikel 46<br>Name \u2013 Aufsicht \u2013 Sitz \u2013 Vorrechte<br>1. Die gemeinn\u00fctzige juristische Person des Privatrechts unter dem Namen \"Hellenic Foundation for Culture\" wird abgeschafft und an ihrer Stelle wird eine juristische Person des Privatrechts unter dem Namen \"Hellenic Book and Culture Foundation\" mit dem unverwechselbaren Titel \"EL.I.VI.P\" gegr\u00fcndet. F\u00fcr die internationalen Beziehungen wird der Name in englischer Sprache als \u201eHellenic Foundation for Book and Culture\u201c und der unterscheidungskr\u00e4ftige Titel als \u201eHFBBC\u201c angegeben. Im Sinne dieses Gesetzes wird diese juristische Person des Privatrechts als \u201eAgentur\u201c bezeichnet.<br>2. Die Organisation hat ihren Sitz in Psychiko, Attika, unter der Aufsicht des Kulturministers und arbeitet im \u00f6ffentlichen Interesse. Die Agentur verf\u00fcgt \u00fcber administrative und finanzielle Autonomie und genie\u00dft verwaltungsrechtliche und gerichtliche Ausnahmen und Befreiungen sowie verfahrensrechtliche und materielle Vorrechte des Staates. F\u00fcr die Mehrwertsteuer (MwSt.) gilt das Mehrwertsteuergesetz (Gesetz 2859\/2000, Amtsblatt, Reihe I, Nr. 248).<br>3. Der Name \"Hellenic Book and Culture Foundation\" darf nicht als Name, Marke oder anderweitig von Dritten verwendet werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Artikel 47<br>Ziele der Agentur<br>1. Die Agentur verfolgt folgende Ziele:<br>die Umsetzung der nationalen Politik, wie sie in Artikel 1 des Gesetzes 2557\/1997 (GG I 271) zum Ausdruck kommt und vom Kulturministerium und den gemeinsam zust\u00e4ndigen Ministerien formuliert wurde, zur F\u00f6rderung griechischer Briefe in Griechenland und im Ausland und zur F\u00f6rderung des Buches als Bildungs-, Kultur- und Freizeitmedium;<br>Kultivierung von Lesepraktiken in allen Bev\u00f6lkerungsgruppen mit Schwerpunkt auf Kindern und Jugendlichen sowie schutzbed\u00fcrftigen Gruppen durch eigene Ma\u00dfnahmen sowie durch Zusammenarbeit mit gemeinsam zust\u00e4ndigen Ministerien oder durch Partnerschaften mit in- oder ausl\u00e4ndischen Einrichtungen;<br>die Entwicklung und St\u00e4rkung des Buchsektors in Griechenland durch eigene Ma\u00dfnahmen sowie durch Partnerschaften mit in- oder ausl\u00e4ndischen Einrichtungen;<br>die F\u00f6rderung, Verbreitung und F\u00f6rderung griechischer Briefe und Ver\u00f6ffentlichungen sowie des griechischen Buches als Mittel der Bildung und Unterhaltung und als Produkt der Kultur sowohl in Griechenland als auch im Ausland durch eigene Aktionen, Aktionen, Programme und Ausstellungen und durch Partnerschaften mit in- oder ausl\u00e4ndischen Einrichtungen;<br>die Durchf\u00fchrung von Ma\u00dfnahmen zur Koordinierung und Entwicklung von Synergien zwischen inl\u00e4ndischen Einrichtungen, die im griechischen Buchsektor t\u00e4tig sind, in Fragen, die das gesamte \u00d6kosystem und die Produktions-, Vertriebs- und Vermarktungskette des Buches betreffen, insbesondere Autoren, Illustratoren, \u00dcbersetzer, Verleger, Buchh\u00e4ndler, Bibliotheken;<br>die Verwaltung, den Betrieb und die Entwicklung der Datenbank der griechischen Buchproduktion \u201eBIBLIONET\u201c (www.biblionet.gr), die zumindest Titel, Autorendaten, Verlagsdaten, Erscheinungsjahr, Originalsprache, Seitenzahl, Internationale Eindeutige Buchnummer (ISBN) und Preis umfasst, sowie im weiteren Sinne die Entwicklung, den Betrieb und die Koordinierung interoperabler Datenbanken von Systemen, Daten, Statistiken, digitalen und audiovisuellen Archiven und Katalogen im Zusammenhang mit dem Buch, der Buchkette und den Fachleuten der griechischen Buchindustrie und deren Nutzung zum Nutzen der Branche;<br>die Entwicklung der F\u00e4higkeiten von Fachleuten in der griechischen Buchindustrie,<br>Betrieb und Weiterentwicklung des Programms zur Vergabe von \u00dcbersetzungen in Fremdsprachen, von bereits in griechischer Sprache ver\u00f6ffentlichten Werken (GreekLit) und der Website www.GreekLit.gr;<br>die Koordinierung der gemeinsam zust\u00e4ndigen Ministerien in Bezug auf die Durchf\u00fchrung von Ma\u00dfnahmen in Bezug auf das Buch, den Verlagssektor, Bibliotheken und das breitere Brieffeld;<br>Pflege der Bekanntschaft und des Ansatzes der griechischen Kultur im Ausland, der breiteren Kenntnis des griechischen Beitrags zu Briefen, Wissenschaften und K\u00fcnsten sowie zum kulturellen Schaffen im Allgemeinen;<br>die Verbreitung und F\u00f6rderung der griechischen Sprache und die Pflege der Kultivierung der griechischen Sprache im Hellenismus der Diaspora,<br>St\u00e4rkung der kulturellen, p\u00e4dagogischen und wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit anderen L\u00e4ndern;<br>zur Pflege und Nutzung interkultureller und multikultureller Beziehungen beizutragen, mit dem Ziel, einen kreativen Dialog zwischen den V\u00f6lkern f\u00fcr ihr gegenseitiges Verst\u00e4ndnis und ihr kreatives und friedliches Zusammenleben zu entwickeln, und<br>jede andere Ma\u00dfnahme zur F\u00f6rderung, F\u00f6rderung und F\u00f6rderung griechischer Briefe und B\u00fccher sowie zur Unterst\u00fctzung von Fachleuten der griechischen Buchindustrie.<br>2. Um die in Absatz 1 genannten Ziele zu erreichen, setzt die Agentur alle geeigneten Mittel ein, insbesondere<br>arbeitet mit dem beaufsichtigenden Kulturministerium sowie mit den Ministerien f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten, nationale Wirtschaft und Finanzen, Bildung, religi\u00f6se Angelegenheiten, Sport und Inneres und mit \u00f6ffentlichen Stellen im Sinne von Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a des Gesetzes 4270\/2014 (GG I 143), Kulturorganisationen, Einrichtungen der Europ\u00e4ischen Union, internationalen Organisationen und anderen Einrichtungen in Griechenland oder im Ausland zusammen, die in Bereichen t\u00e4tig sind, die mit ihren Zielen in Zusammenhang stehen und zu ihrer F\u00f6rderung beitragen k\u00f6nnen;<br>Entwicklung der Beziehungen zu anderen Mitgliedstaaten der Europ\u00e4ischen Union sowie zu Drittl\u00e4ndern f\u00fcr die Zusammenarbeit in Buchfragen und Gew\u00e4hrleistung der aktiven Beteiligung des Landes an Programmen der Europ\u00e4ischen Union und internationalen Organisationen;<br>f\u00fchrt Ma\u00dfnahmen durch, koordiniert und f\u00f6rdert die Zusammenarbeit mit inl\u00e4ndischen oder ausl\u00e4ndischen Institutionen, die in Bereichen im Zusammenhang mit dem Buch und griechischen Briefen t\u00e4tig sind, einschlie\u00dflich Bibliotheken, Verlagen, Buchhandlungen, Autoren, \u00dcbersetzern, Redakteuren, Illustratoren und Lehrst\u00fchlen f\u00fcr moderne griechische Studien in Griechenland und im Ausland;<br>d) in Zusammenarbeit mit gemeinsam zust\u00e4ndigen Stellen Leserschaftsprogramme und -kampagnen zu formulieren und durchzuf\u00fchren, einschlie\u00dflich einschl\u00e4giger Programme f\u00fcr die Primar- und Sekundarbildung in Zusammenarbeit mit dem Ministerium f\u00fcr Bildung, Religionsangelegenheiten und Sport;<br>entwirft und bietet Mobilit\u00e4tsm\u00f6glichkeiten durch Residenzprogramme f\u00fcr Autoren, \u00dcbersetzer und andere Buchfachleute und unterst\u00fctzt andere Formen der Mobilit\u00e4t griechischer Buchfachleute im Ausland;<br>organisiert und nimmt an internationalen Buchmessen teil und f\u00f6rdert das griechische Buch mit allen geeigneten physischen oder digitalen Mitteln;<br>Konzeption und Durchf\u00fchrung von Finanzierungsprogrammen und Aufforderungen zur Einreichung von Vorschl\u00e4gen im Zusammenhang mit der St\u00e4rkung eines Teils oder der gesamten Buchkette;<br>entwirft, organisiert und implementiert Bildungs- und Schulungsprogramme sowie Schulungsprogramme f\u00fcr Schriftsteller, \u00dcbersetzer, Mitarbeiter von Verlagen, Buchh\u00e4ndlern und andere Fachleute der griechischen Buchindustrie;<br>f\u00fchrt Forschungen und Studien zu Buchproduktion, Lesepraktiken und -verhalten, Buchproduktion, -vertrieb und -vertrieb, den statistischen und wirtschaftlichen Daten der Buchindustrie und allen anderen Fragen im Zusammenhang mit der Buchkette durch und ver\u00f6ffentlicht diese;<br>unterst\u00fctzt oder finanziert Kultur- und Bildungsaktivit\u00e4ten, entwickelt Stipendien- und Austauschprogramme und organisiert Programme f\u00fcr den Unterricht der griechischen Sprache und die Verbreitung der griechischen Kultur;<br>produziert und verwaltet kulturelle Werke und audiovisuelles Material, die die Verwirklichung seiner Ziele f\u00f6rdern;<br>Ver\u00f6ffentlichung von Sammelb\u00e4nden, gedruckten und nichtstatistischen Daten von bibliologischem Interesse;<br>organisiert eine Bibliothek bibliologischer Art und ein elektronisches Netzwerk, das die Nationalbibliothek, \u00f6ffentliche und kommunale Bibliotheken, Informationsnetze mit entsprechendem Material, Verlage und Buchhandlungen verbindet;<br>Schaffung eines audiovisuellen Autorenarchivs f\u00fcr die Sammlung und Klassifizierung von gedrucktem und elektronischem audiovisuellem Material, das bereits existiert und verstreut ist, sowie von neuem Material, um eine Bank von audiovisuellem Material griechischer Autoren zu schaffen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Artikel 48<br>Mittel \u2013 Einnahmen<br>Die Agentur verf\u00fcgt \u00fcber folgende Ressourcen:<br>a) die j\u00e4hrliche Finanzhilfe aus dem ordentlichen Haushalt des Kulturministeriums und des nationalen oder kofinanzierten Teils des Programms f\u00fcr \u00f6ffentliche Investitionen;<br>Finanzierung durch andere \u00f6ffentliche oder private Einrichtungen f\u00fcr spezifische Ma\u00dfnahmen oder Finanzierung durch die Europ\u00e4ische Union und internationale Organisationen;<br>c) unentgeltliche Leistungen;<br>Einnahmen aus der Erbringung seiner Dienstleistungen f\u00fcr den Staat, juristische Personen des \u00f6ffentlichen oder privaten Rechts und Privatpersonen;<br>Einnahmen aus Zusch\u00fcssen jeglicher Art;<br>Einnahmen aus Vertr\u00e4gen \u00fcber die F\u00f6rderung ihres Zwecks, die Erbringung von Dienstleistungen, die Verwertung der von ihr hergestellten Produkte, Fahrkarten und den Verkauf;<br>g) Eink\u00fcnfte aus der Nutzung und Nutzung von beweglichen und unbeweglichen Verm\u00f6genswerten wie der Vermietung und dem Betrieb eines Ladengesch\u00e4fts, einer Bar und anderer R\u00e4umlichkeiten;<br>Einnahmen aus der Organisation von Veranstaltungen und der Entwicklung von T\u00e4tigkeiten im Zusammenhang mit ihren Zwecken;<br>Einnahmen aus dem Verkauf k\u00fcnstlerischer Erzeugnisse, aus der Verwaltung und F\u00f6rderung von Erzeugern und aus der \u00dcberwachung von Erzeugern im Ausland;<br>Einnahmen aus anderen rechtm\u00e4\u00dfigen Quellen, die zur Verfolgung der Zwecke des Unternehmens get\u00e4tigt werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Artikel 49<br>Verwaltungsstellen<br>Die Verwaltungsstellen der Agentur sind: a) dem Verwaltungsrat und b) dem Vorsitzenden des Verwaltungsrats.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Artikel 50<br>Gr\u00fcndung und Amtszeit des Verwaltungsrats<br>1. Das Board of Directors (BoD) der Organisation besteht aus elf (11) Mitgliedern. Seine Mitglieder werden durch Beschluss des \u00fcberwachenden Ministers, der im Staatsanzeiger ver\u00f6ffentlicht wird, f\u00fcr eine verl\u00e4ngerbare Amtszeit von vier (4) Jahren ernannt. Wird der Beschluss dieses Beschlusses aus irgendeinem Grund nicht erlassen, so verl\u00e4ngert sich die Amtszeit der Mitglieder bis zur Ernennung der Mitglieder des neuen Verwaltungsrats und in jedem Fall um h\u00f6chstens drei (3) Monate.<br>2.Der Pr\u00e4sident und der Vizepr\u00e4sident des Verwaltungsrats werden nach den Verfahren ausgew\u00e4hlt, die in Teil A des Gesetzes 5062\/2023 (Staatsanzeiger, Reihe I, Nr. 183) \u00fcber die Auswahl von Verwaltungen im \u00f6ffentlichen Sektor festgelegt sind.<br>Die \u00fcbrigen neun (9) Mitglieder des Verwaltungsrats werden wie folgt ausgew\u00e4hlt:<br>a) drei (3) Mitglieder werden vom beaufsichtigenden Minister unter Personen von anerkanntem Ansehen auf dem Gebiet der K\u00fcnste, der Briefe und der Wissenschaften, der Rechtsanw\u00e4lte und der Wirtschaftswissenschaftler ausgew\u00e4hlt;<br>b) ein (1) Mitglied vom Minister f\u00fcr Bildung, Religion und Sport ernannt wird,<br>c) ein (1) Mitglied wird vom Au\u00dfenminister ernannt;<br>d) ein (1) Mitglied von der Nationalbibliothek Griechenlands ernannt wird,<br>e) ein (1) Mitglied wird von den Berufsverb\u00e4nden der Verlage benannt,<br>ein (1) Mitglied wird von den Berufsverb\u00e4nden der Urheber und \u00dcbersetzer ernannt; und<br>g) ein (1) Mitglied wird von den Berufsverb\u00e4nden der Buchh\u00e4ndler angegeben.<br>4. Die in Absatz 2 Buchstaben b bis g genannten Mitglieder des Verwaltungsrats werden von den zust\u00e4ndigen Stellen innerhalb von sieben (7) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Einladung der zust\u00e4ndigen Stelle des Kulturministeriums benannt. Kommt der \u00dcberwachungsminister der Aufforderung nach Unterabsatz 1 nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist nach, so kann er Personen seiner Wahl zu Mitgliedern des Verwaltungsrats ernennen.<br>5. Fehlt ein Mitglied des Verwaltungsrats an Sitzungen oder ist es aus irgendeinem Grund l\u00e4nger als drei (3) Monate verhindert, so verf\u00e4llt es automatisch und wird durch Beschluss des \u00fcberwachenden Ministers ersetzt.<br>6. Sind aus irgendeinem Grund eine (1) oder mehrere Positionen von Mitgliedern des Verwaltungsrats frei, so sind sie f\u00fcr die verbleibende Amtszeit des Verwaltungsrats zu besetzen. Bis zu ihrer Besetzung tritt der Verwaltungsrat rechtm\u00e4\u00dfig zusammen und beschlie\u00dft g\u00fcltig, jedoch nicht l\u00e4nger als drei (3) Monate, sofern die Zahl seiner Mitglieder nicht unter f\u00fcnf (5) gesunken ist.<br>7. Die Amtszeit der Mitglieder des Verwaltungsrats wird durch Beschluss des beaufsichtigenden Ministers nach Ablauf der Amtszeit bis zur Ernennung neuer Mitglieder, jedoch nicht \u00fcber ein Viertel hinaus, verl\u00e4ngert.<br>8. Der Sekret\u00e4r des Verwaltungsrats und sein Stellvertreter werden aus dem Kreis der Mitarbeiter der Organisation ausgew\u00e4hlt und durch Beschluss des Vorsitzenden des Verwaltungsrats ernannt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Artikel 51<br>Aufgaben des Verwaltungsrats<br>1. Der Vorsitzende des Board of Directors (BoD) oder im Falle seiner Abwesenheit oder Behinderung der stellvertretende Vorsitzende vertritt die Organisation gerichtlich und au\u00dfergerichtlich, beruft den BoD ein, bereitet die Tagesordnung vor und leitet deren Sitzungen.<br>2. Der Verwaltungsrat ist f\u00fcr alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Verwaltung, Organisation und dem Betrieb sowie der Verwaltung des Eigentums der Organisation verantwortlich und trifft alle geeigneten Ma\u00dfnahmen und Entscheidungen zur Verwirklichung ihrer Ziele.<br>3. Zu den Aufgaben des Verwaltungsrats geh\u00f6ren insbesondere:<br>Genehmigung der gem\u00e4\u00df Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe c vorgelegten j\u00e4hrlichen Programmplanung f\u00fcr die Ma\u00dfnahmen der Agentur;<br>b) den Beschluss, Vertr\u00e4ge \u00fcber die programmatische kulturelle Entwicklung, Kooperationsvereinbarungen und alle Vertr\u00e4ge zu schlie\u00dfen, die erforderlich sind, um Rechte zu begr\u00fcnden oder vertragliche Verpflichtungen der Organisation einzugehen, sofern hier nichts anderes bestimmt ist;<br>die Annahme von Spenden, Erbschaften, Verm\u00e4chtnissen, Trusts oder Patenschaften;<br>Annahme des Jahreshaushaltsplans, der Bilanz, des Berichts und des j\u00e4hrlichen T\u00e4tigkeitsberichts der Agentur;<br>dem beaufsichtigenden Minister einen Entwurf der Gesch\u00e4ftsordnung der Agentur zur Annahme vorzulegen;<br>die Genehmigung von Stipendien-, Zuschuss-, Zuschuss-, Finanzierungs- oder Kofinanzierungsprogrammen zur Erreichung der Ziele der Organisation auf Empfehlung ihres Pr\u00e4sidenten;<br>g) den kontinuierlichen und ununterbrochenen Betrieb des GreekLit-\u00dcbersetzungsstipendienprogramms und die Sorge um dessen Verbesserung und Entwicklung;<br>die Genehmigung von Ma\u00dfnahmen und Programmen, die unter die Ziele der Agentur fallen und nicht unter die Buchstaben a bis g fallen;<br>die Disziplinarbeh\u00f6rde zweiter Instanz f\u00fcr das gesamte Personal der Agentur;<br>die Zuweisung von Personal an die Verwaltungseinheiten der Agentur.<br>4. Der Verwaltungsrat legt dem \u00fcberwachenden Minister \u00fcber seinen Vorsitzenden j\u00e4hrlich einen Bericht \u00fcber die T\u00e4tigkeiten und Ziele der Organisation vor.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Artikel 52<br>Einberufung und Arbeitsweise des Verwaltungsrats<br>1. Der Verwaltungsrat (BoD) der Organisation tritt auf Einladung seines Pr\u00e4sidenten regelm\u00e4\u00dfig mindestens einmal im Monat und au\u00dferordentlich jedes Mal, wenn dies f\u00fcr notwendig erachtet wird, in physischer Anwesenheit am Hauptsitz oder auf elektronischem Wege (Telekonferenz) zusammen. Die Einberufung des Verwaltungsrats in eine au\u00dferordentliche Sitzung ist f\u00fcr den Vorsitzenden des Verwaltungsrats obligatorisch, wenn ein entsprechender Antrag von mindestens f\u00fcnf (5) Mitgliedern des Verwaltungsrats gestellt wird. In dem in Unterabsatz 2 genannten Antrag ist die zu er\u00f6rternde Angelegenheit anzugeben. Der Antrag ist schriftlich an den Vorsitzenden des Verwaltungsrats zu richten, der den Verwaltungsrat innerhalb von drei (3) Arbeitstagen zu einer au\u00dferordentlichen Sitzung einberuft.<br>2. Der Pr\u00e4sident legt den Tag und die Uhrzeit der Sitzung fest und l\u00e4dt die Mitglieder ein. Die Einladung, die die Tagesordnung enth\u00e4lt, muss schriftlich erfolgen und vom Sekret\u00e4r des Verwaltungsrats den Mitgliedern des Verwaltungsrats 48 Stunden vor der Sitzung mitgeteilt werden. Eine solche Benachrichtigung kann auch auf elektronischem Wege, einschlie\u00dflich E-Mail, erfolgen.<br>3. Der Verwaltungsrat ist beschlussf\u00e4hig und tritt rechtm\u00e4\u00dfig zusammen, sofern der Pr\u00e4sident an der Sitzung teilnimmt oder im Falle seiner Abwesenheit oder Behinderung der Vizepr\u00e4sident und mindestens f\u00fcnf (5) Mitglieder. Es ist nicht gestattet, ein Mitglied des Verwaltungsrats in seinen Sitzungen zu vertreten.<br>4. In der Sitzung werden nur Tagesordnungspunkte er\u00f6rtert. In Ausnahmef\u00e4llen k\u00f6nnen Punkte, die nicht auf der Tagesordnung stehen, in der Sitzung er\u00f6rtert werden, wenn alle Mitglieder anwesend sind und zustimmen, sie zu er\u00f6rtern.<br>5. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats ist der Berichterstatter f\u00fcr die Tagesordnungspunkte, der den Vizepr\u00e4sidenten oder ein anderes Mitglied des Verwaltungsrats oder einen Leiter einer Organisationseinheit oder einen Mitarbeiter der Organisation zum Berichterstatter ernennen kann, wenn ihm dies aufgrund seiner Position bekannt ist. Schriftliche Beitr\u00e4ge und gegebenenfalls Begleitdokumente werden den Mitgliedern mindestens vierundzwanzig (24) Stunden vor der Sitzung elektronisch \u00fcbermittelt.<br>6. An den Sitzungen des Verwaltungsrats nehmen der Sekret\u00e4r oder sein Stellvertreter teil, der f\u00fcr die F\u00fchrung der Protokolle verantwortlich ist, sowie der Rechtsanwalt mit dem angestellten Mandat des Unabh\u00e4ngigen B\u00fcros des Juristischen Dienstes der Organisation.<br>7. Die Beschl\u00fcsse des Verwaltungsrats werden mit der absoluten Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Pr\u00e4sident. Die Beschl\u00fcsse werden in einem vom Kanzler erstellten und vom amtierenden Pr\u00e4sidenten beglaubigten Protokoll festgehalten.<br>8. Die Artikel 13 bis 15 der Verwaltungsverfahrensordnung (Gesetz 2690\/1999, Regierungsanzeiger, Reihe I, Nr. 45) gelten sinngem\u00e4\u00df f\u00fcr alle anderen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Sitzungen und Entscheidungen des Verwaltungsrats.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Artikel 53<br>Vorsitzender des Verwaltungsrats<br>1. Der Pr\u00e4sident des Verwaltungsrats (BoD) ist hauptamtlich und exklusiv t\u00e4tig und hat folgende Aufgaben:<br>a) den Vorsitz in den Sitzungen des Verwaltungsrats der Organisation zu f\u00fchren;<br>b) vertritt die Organisation vor Gericht und au\u00dfergerichtlich;<br>c) dem Verwaltungsrat die j\u00e4hrliche Planung der Ma\u00dfnahmen der Organisation, die sie in Zusammenarbeit mit den zust\u00e4ndigen Dienststellen plant, den j\u00e4hrlichen T\u00e4tigkeitsbericht und den Bericht \u00fcber ihre Arbeit sowie Vorschl\u00e4ge und Empfehlungen f\u00fcr die Umsetzung der Ziele der Organisation zur Genehmigung vorzulegen;<br>d) dem Verwaltungsrat Vorschl\u00e4ge, Vorschl\u00e4ge und Unterlagen vorzulegen, die f\u00fcr die Planung und Durchf\u00fchrung der Arbeit der Organisation erforderlich sind;<br>e) dem Verwaltungsrat die Gesch\u00e4ftsordnung f\u00fcr Organisation und Betrieb, den j\u00e4hrlichen Haushalt, f\u00fcr dessen Einhaltung er verantwortlich ist, alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Personal sowie Projekte, die aus nationalen oder kofinanzierten Mitteln finanziert werden, zu empfehlen,<br>die erforderlichen Ma\u00dfnahmen zu ergreifen und sicherzustellen, dass die Beschl\u00fcsse des Verwaltungsrats und die Gesamtarbeit der Organisation mit Unterst\u00fctzung ihrer zust\u00e4ndigen Dienststellen umgesetzt werden;<br>Leitung der Dienststellen der Agentur und Leitung ihrer Arbeit;<br>h) alle angefallenen Ausgaben zu unterzeichnen und alle von der Agentur gef\u00fchrten Bankkonten zu er\u00f6ffnen;<br>i) jeden vom Verwaltungsrat genehmigten Vertrag abschlie\u00dft, unterzeichnet und ausf\u00fchrt;<br>j) jeden Vertrag und jedes andere relevante Dokument \u00fcber die Einstellung und Entlassung von Mitarbeitern und den Abschluss oder die Beendigung von Vertr\u00e4gen von Mitarbeitern und Anw\u00e4lten der Organisation nach Zustimmung des Vorstands zu unterzeichnen.<br>disziplinarischer Leiter des gesamten Personals der Agentur sein;<br>f\u00fcr die Vorbereitung, Organisation und Durchf\u00fchrung aller Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit den zust\u00e4ndigen Dienststellen der Agentur verantwortlich sein;<br>f\u00fcr die Suche nach Ressourcen in Zusammenarbeit mit den zust\u00e4ndigen Dienststellen verantwortlich sein;<br>Ausarbeitung und Ausarbeitung von Entw\u00fcrfen f\u00fcr Programme, Finanzhilfen und Finanzierungen, die dem Verwaltungsrat zur Genehmigung empfohlen werden;<br>Unterzeichnung von Protokollen \u00fcber die Zusammenarbeit mit Dritten und von Vereinbarungen \u00fcber die Politik und die strategischen Ziele der Organisation nach Genehmigung durch den Vorstand;<br>Genehmigung und Annahme von Finanzierungen oder Anreizma\u00dfnahmen f\u00fcr Beg\u00fcnstigte von Programmen der Agentur und<br>jede andere ihm durch dieses oder andere Gesetze ausdr\u00fccklich \u00fcbertragene Befugnis auszu\u00fcben und die ihm durch Beschluss des Verwaltungsrats \u00fcbertragenen Befugnisse auszu\u00fcben.<br>2. Der Pr\u00e4sident der Stiftung kann durch Beschluss im Falle seiner Abwesenheit oder Behinderung seine gesamten oder einen Teil seiner Zust\u00e4ndigkeiten an den Vizepr\u00e4sidenten oder ein anderes Mitglied des Verwaltungsrats delegieren, wobei er die M\u00f6glichkeit hat, festzustellen, dass er die \u00fcbertragenen Zust\u00e4ndigkeiten gleichzeitig weiter aus\u00fcbt, sowie die oben genannten Organe zu erm\u00e4chtigen, auf Anordnung Handlungen oder andere Dokumente seiner Zust\u00e4ndigkeit zu unterzeichnen. Dieser Beschluss ist f\u00fcr alle oder einen Teil der \u00fcbertragenen Befugnisse frei widerruflich.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Artikel 54<br>Hindernisse und Inkompatibilit\u00e4ten der Mitglieder des Verwaltungsrats<br>1. Die Mitglieder des Verwaltungsrats d\u00fcrfen unter Androhung der Nichtigkeit des betreffenden Vertrags keinen Vertrag mit der Agentur schlie\u00dfen. Das gleiche Verbot gilt f\u00fcr Ehegatten oder Lebenspartner im Sinne des Gesetzes 4356\/2015 (Regierungsanzeiger, Serie I, Nr. 181) von Mitgliedern des Verwaltungsrats sowie f\u00fcr deren Angeh\u00f6rige, durch Blut bis zum dritten Grad und durch Eheschlie\u00dfung bis zum zweiten Grad.<br>2. Jeder Vertrag zwischen der Organisation und juristischen Personen, deren Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung direkt oder indirekt von den Mitgliedern des Verwaltungsrats kontrolliert wird, ist nichtig. Die in Unterabsatz 1 genannte Kontrolle ergibt sich aus Rechten, Vertr\u00e4gen oder anderen Mitteln, die einzeln oder zusammen unter Ber\u00fccksichtigung der tats\u00e4chlichen oder rechtlichen Erw\u00e4gungen die M\u00f6glichkeit er\u00f6ffnen, einen bestimmenden Einfluss auf die T\u00e4tigkeit eines Unternehmens auszu\u00fcben, insbesondere aus Eigentums- oder Nie\u00dfbrauchsrechte an dem gesamten oder einem Teil des Verm\u00f6gens des Unternehmens und b) Rechte oder Vertr\u00e4ge, die einen bestimmenden Einfluss auf die Entscheidungen der Organe eines Unternehmens haben. Die Kontrolle wird von der\/den Person(en) oder dem\/den Unternehmen erworben, die sie Inhaber dieser Rechte oder Beg\u00fcnstigte dieser Vertr\u00e4ge sind oder b) sie, ohne Inhaber dieser Rechte oder Beg\u00fcnstigte dieser Vertr\u00e4ge zu sein, berechtigt sind, die sich aus diesen Vertr\u00e4gen ergebenden Rechte auszu\u00fcben.<br>3. In jedem Fall gilt zus\u00e4tzlich Teil D Kapitel A des Gesetzes 4622\/2019 (GG I 133) \u00fcber Hindernisse, Unvereinbarkeiten und Regeln zur Vermeidung von Interessenkonflikten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Artikel 55<br>Personal \u2013 Personalfragen<br>1. Bei der Organisation werden zweiundzwanzig (22) Stellen des Privatrechts mit unbefristeter Dauer, Vollzeit- und Alleinbesch\u00e4ftigung, eine (1) Stelle als Rechtsanwalt mit festangestelltem Mandat und eine (1) Stelle als Rechtsberater eingerichtet.<br>2. Die Zuweisung von Stellen nach Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnis, Laufbahngruppe, Zweigniederlassung und Spezialisierung richtet sich nach der Gesch\u00e4ftsordnung der Agentur.<br>3. Die Stellenbesetzung erfolgt durch Beschluss des Verwaltungsrats auf Empfehlung des Pr\u00e4sidenten gem\u00e4\u00df dem Gesetz 4765\/2021 (Regierungsanzeiger, Reihe I, Nr. 6) und Artikel 51 des Gesetzes 4622\/2019 (Regierungsanzeiger, Reihe I, Nr. 133) \u00fcber die j\u00e4hrliche Einstellungsplanung. Zur Deckung dringender, saisonaler oder unvorhergesehener Bed\u00fcrfnisse k\u00f6nnen Bedienstete im Rahmen eines befristeten privatrechtlichen Arbeitsvertrags gem\u00e4\u00df dem Gesetz 4765\/2021 und Artikel 51 des Gesetzes 4622\/2019 \u00fcber die j\u00e4hrliche Einstellungsplanung eingestellt werden.<br>4. F\u00fcr die Durchf\u00fchrung von Programmen, die aus Unionsmitteln finanziert oder kofinanziert werden, kann die Agentur gem\u00e4\u00df Artikel 6 des Gesetzes 2527\/1997 (Amtsblatt, Reihe I, Nr. 206) Personal im Rahmen eines Projektleasingvertrags besch\u00e4ftigen.<br>5. Zur Deckung eines speziellen oder technischen Bedarfs kann das betreffende Projekt oder die betreffende Dienstleistung durch Beschluss des Verwaltungsrats auf Empfehlung des Leiters der Abteilung f\u00fcr Verwaltungs- und Finanzdienstleistungen gem\u00e4\u00df dem Gesetz 4412\/2016 (GG I 147) an einen Auftragnehmer oder Dienstleister vergeben werden.<br>6. Die Qualifikationen f\u00fcr die Einstellung von Personal im Rahmen eines privatrechtlichen Arbeitsverh\u00e4ltnisses werden gem\u00e4\u00df dem Pr\u00e4sidialdekret 85\/2022 (GG I 232) festgelegt.<br>7. Das Personal der Griechischen Kulturstiftung bleibt bei der Organisation mit demselben Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnis t\u00e4tig und nimmt auf Beschluss des Verwaltungsrats die in Absatz 1 genannten Positionen in Kategorien, Zweigen und Spezialisierungen ein, die ihren Qualifikationen entsprechen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Artikel 56<br>Verwaltungsstruktur<br>Die Agentur besteht aus einer (1) Direktion, drei (3) Abteilungen und einem (1) Unabh\u00e4ngigen B\u00fcro wie folgt:<br>A. Buchdirektion, die die folgenden zwei (2) Abteilungen und zwei (2) B\u00fcros umfasst: a. Abteilung f\u00fcr die F\u00f6rderung griechischer Briefe und Ver\u00f6ffentlichungen, b. Abteilung f\u00fcr Forschung, Ver\u00f6ffentlichungen und Kompetenzentwicklung, c. GreekLit Office, d. Booknet Office,<br>B. Abteilung f\u00fcr fremd- und griechischsprachige Zweigstellen,<br>C. Abteilung f\u00fcr Verwaltungs- und Finanzdienstleistungen,<br>D. Abteilung f\u00fcr Entwicklung und Kommunikation,<br>E. Unabh\u00e4ngiges B\u00fcro des Juristischen Dienstes.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Artikel 57<br>Anh\u00e4nge<br>Die Agentur kann Niederlassungen im Ausland sowie lokale Aussch\u00fcsse zur Unterst\u00fctzung ihrer T\u00e4tigkeiten einrichten. Die Anh\u00e4nge k\u00f6nnen die Rechtsform und den Charakter haben, die in der Rechtsform der Aufnahmel\u00e4nder vorgesehen sind. Direktoren der Zweigniederlassungen sind ernannte Griechen oder Ausl\u00e4nder, die \u00fcber Kenntnisse und Erfahrungen in Angelegenheiten verf\u00fcgen, die mit den Zielen der Organisation zusammenh\u00e4ngen. Die Position des Direktors kann auch von Bildungsberatern oder Bildungsattach\u00e9s wahrgenommen werden. Die Anh\u00e4nge der Organisation arbeiten mit den griechischen diplomatischen Beh\u00f6rden ihres Niederlassungsortes zusammen, die ihnen die erforderliche Unterst\u00fctzung gew\u00e4hren.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Artikel 58<br>\u00dcbersetzungsstipendienprogramm (GriechischLit)<br>1. Die Agentur subventioniert im Einklang mit den Vorschriften \u00fcber staatliche Beihilfen die \u00dcbersetzung von in griechischer Sprache verfassten Sprachwerken, die bereits ver\u00f6ffentlicht wurden, in Fremdsprachen gem\u00e4\u00df den Bestimmungen der geltenden Verordnung \u00fcber die Zuschussregelung gem\u00e4\u00df Artikel 89 Absatz 5. Beg\u00fcnstigte des F\u00f6rderprogramms sind in- oder ausl\u00e4ndische juristische Personen des \u00f6ffentlichen und privaten Rechts, ob gewinnorientiert oder nicht, wie Universit\u00e4ten, Bildungseinrichtungen und Verlage.<br>2. Die Agentur bezuschusst die \u00dcbersetzung eines in griechischer Sprache verfassten Auszugs (Stichprobe) von bereits ver\u00f6ffentlichten Sprachwerken in Fremdsprachen gem\u00e4\u00df den Bestimmungen der geltenden Verordnung \u00fcber das Finanzhilfeprogramm gem\u00e4\u00df Artikel 89 Absatz 5. Beg\u00fcnstigte des Zuschussprogramms sind in- oder ausl\u00e4ndische juristische Personen des \u00f6ffentlichen und privaten Rechts, unabh\u00e4ngig davon, ob sie Gewinne erzielen oder nicht, wie Universit\u00e4ten, Bildungseinrichtungen und Verlage.<br>3. Eine bereits herausgegebene Spracharbeit im Sinne der Abs\u00e4tze 1 und 2 ist jede Spracharbeit, die eine Internationale Eindeutige Buchnummer (ISBN) hat und in Verkehr gebracht wurde.<br>4. Die Kosten der in den Abs\u00e4tzen 1 und 2 genannten Finanzhilfen werden aus den in Artikel 48 genannten Mitteln gedeckt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Artikel 59<br>Verwendung durch das Management<br>1. Das Verwaltungsjahr der Agentur beginnt am 1. Januar eines jeden Jahres und endet am 31. Dezember desselben Jahres.<br>2. Der Jahresabschluss wird vom Verwaltungsrat der Organisation in Zusammenarbeit mit der Abteilung f\u00fcr Verwaltungs- und Finanzdienstleistungen gem\u00e4\u00df den geltenden Rechnungslegungsstandards bis zum 10. Juli des folgenden Jahres erstellt.<br>3. F\u00fcr jedes Gesch\u00e4ftsjahr erstellt der Verwaltungsrat der Organisation einen T\u00e4tigkeitsbericht, der den in Absatz 2 genannten Jahresabschl\u00fcssen beizuf\u00fcgen ist.<br>4. Der Jahresabschluss und der T\u00e4tigkeitsbericht werden vom beaufsichtigenden Minister genehmigt. Sie sind ihm daher zusammen mit dem Bericht der Abschlusspr\u00fcfer gem\u00e4\u00df Artikel 60 bis zum 31. Juli des folgenden Jahres vorzulegen.<br>5. Nach der Genehmigung werden der Jahresabschluss und der T\u00e4tigkeitsbericht zusammen mit dem Bericht der Abschlusspr\u00fcfer gem\u00e4\u00df Artikel 60 mindestens f\u00fcnf (5) Jahre lang auf der Website der Agentur ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Artikel 60<br>Pr\u00fcfung des Finanzmanagements<br>1. Die Jahresabschl\u00fcsse jedes Gesch\u00e4ftsjahres der Organisation werden von Abschlusspr\u00fcfern gem\u00e4\u00df dem Gesetz 4449\/2017 (Amtsblatt, Reihe I, Nr. 7) gepr\u00fcft, die durch Beschluss des beaufsichtigenden Ministers ernannt werden. Die Verg\u00fctungen der Wirtschaftspr\u00fcfer gehen zulasten des Haushalts der Agentur.<br>2. Die Pr\u00fcfung der Jahresabschl\u00fcsse f\u00fcr jedes Haushaltsjahr ist bis zum 31. Juli des folgenden Jahres abzuschlie\u00dfen.<\/p>\n<\/div><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Artikel 46Name \u2013 Aufsicht \u2013 Hauptsitz \u2013 Vorrechte1. 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