{"id":1939,"date":"2026-05-06T13:53:29","date_gmt":"2026-05-06T13:53:29","guid":{"rendered":"https:\/\/opengovai4d.ellak.gr\/?p=1939"},"modified":"2026-05-06T13:56:19","modified_gmt":"2026-05-06T13:56:19","slug":"%ce%bc%ce%b5%cf%81%ce%bf%cf%82-%ce%b4-%ce%bb%ce%bf%ce%b9%cf%80%ce%b5%cf%82-%ce%b4%ce%b9%ce%b1%cf%84%ce%b1%ce%be%ce%b5%ce%b9%cf%82-%ce%b3%ce%b9%ce%b1-%cf%84%ce%b7%ce%bd-%ce%b5%ce%bd%ce%b9","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/opengovai4d.ellak.gr\/de\/%ce%bc%ce%b5%cf%81%ce%bf%cf%82-%ce%b4-%ce%bb%ce%bf%ce%b9%cf%80%ce%b5%cf%82-%ce%b4%ce%b9%ce%b1%cf%84%ce%b1%ce%be%ce%b5%ce%b9%cf%82-%ce%b3%ce%b9%ce%b1-%cf%84%ce%b7%ce%bd-%ce%b5%ce%bd%ce%b9\/","title":{"rendered":"TEIL D SONSTIGE BESTIMMUNGEN ZUR ST\u00c4RKUNG DER AUDIOVISUELLEN INDUSTRIE IN GRIECHENLAND (42-45)"},"content":{"rendered":"<div class=\"wp-block-uagb-container uagb-block-7511a255 alignfull uagb-is-root-container\"><div class=\"uagb-container-inner-blocks-wrap\">\n<p>Artikel 42<br>National Digital Repository of Audiovisual Works<br>1. Das nationale digitale Archiv f\u00fcr audiovisuelle Werke wird in dem in Teil B genannten Unternehmen eingerichtet und betrieben und zielt darauf ab, a) Sammlung, Erhaltung, Digitalisierung, Archivierung, Pflege, Verwaltung, Speicherung, Wiederherstellung, Aufzeichnung, Dokumentation, Katalogisierung, Indexierung und Hervorhebung von audiovisuellen und kinematografischen Archiven und Werken, Audio- und Musikdateien, Fotografien, Grafik, Videos, Online-Produktionen, Animationen, digitalen Kreationen und digitalen Spielen, Ver\u00f6ffentlichungen aller Art und Gegenst\u00e4nde im Zusammenhang mit dem nationalen audiovisuellen Erbe und Ged\u00e4chtnis zum Zwecke seines Schutzes und seiner Erhaltung, b) Koordinierung der Ma\u00dfnahmen \u00f6ffentlicher Stellen gem\u00e4\u00df Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a des Gesetzes 4270\/2014 (\u0391\u0384143), die audiovisuelles Material in Griechenland sammeln, besitzen und nutzen, und c) Erstellung eines einheitlichen Katalogs aller audiovisuellen Materialien im Besitz \u00f6ffentlicher Stellen sowie juristischer Personen des Privatrechts oder nat\u00fcrlicher Personen oder Personenvereinigungen und Aufzeichnung und Digitalisierung des Programms, das von nationalen und regionalen Anbietern digitaler terrestrischer Fernsehinhalte ausgestrahlt wird, die Inhaber einer gesetzlichen Rundfunklizenz sind, mit dem Ziel, ein umfassendes und zentralisiertes Archiv des nationalen kulturellen audiovisuellen Ged\u00e4chtnisses zu erhalten, zu erhalten und zu schaffen; d) die Organisation, Digitalisierung, Verwaltung und Nutzung des nationalen Archivs audiovisueller Werke und digitaler Projektions-, Kommunikations- und Informationsmittel mit Ausnahme der Verwertungsrechte des audiovisuellen Archivs der ERT S.A., das sich rechtm\u00e4\u00dfig im Eigentum der ERT S.A. befindet.<br>2. F\u00fcr die Umsetzung des nationalen digitalen Archivs audiovisueller Werke sind der Hersteller eines audiovisuellen Werks und jeder andere Inhaber oder Besitzer eines urspr\u00fcnglichen materiellen Tr\u00e4gers eines audiovisuellen Werks verpflichtet, dem Unternehmen eine Kopie davon in digitaler Form oder auf Film zu liefern. Die Kosten f\u00fcr die Vervielf\u00e4ltigung der Kopie tr\u00e4gt das Unternehmen. Nach Erhalt der Kopie wird den Erzeugern oder Inhabern\/Rechtstr\u00e4gern eine Hinterlegungsbescheinigung ausgestellt. Die Lieferung einer Kopie des Werks verleiht dem Unternehmen keine anderen Verwertungsbefugnisse als die, die f\u00fcr die in diesem Artikel genannten Zwecke erforderlich sind.<br>3. Mit speziellen programmatischen Vertr\u00e4gen, die von der Gesellschaft erstellt wurden: a) die Stiftung \"Griechische Filmarchive - Griechisches Filmarchiv\", die durch das K\u00f6nigliche Dekret 105\/1963 (Regierungsanzeiger, Reihe I, Nr. 20) errichtet wurde und gem\u00e4\u00df Artikel 34 des Gesetzes 3905\/2010 (Regierungsanzeiger, Reihe I, Nr. \u0384219) t\u00e4tig ist, und b) das Filmfestival von Thessaloniki unabh\u00e4ngig und in Bezug auf das Filmmuseum von Thessaloniki gem\u00e4\u00df Artikel 31 des Gesetzes 3905\/2010 die Modalit\u00e4ten f\u00fcr die Beziehungen zwischen den oben genannten Stellen festlegen, um ein einziges Archiv kinematografischer und audiovisueller Werke im Allgemeinen zu schaffen, das von der Gesellschaft verwaltet wird. ERT S.A. unterst\u00fctzt das Unternehmen bei der Schaffung eines einzigen Archivs von Film- und audiovisuellen Werken im Allgemeinen, das vom Unternehmen verwaltet wird. Zu diesem Zweck unterzeichnet das Unternehmen mit ERT S.A. eine Absichtserkl\u00e4rung, in der die Bedingungen der Zusammenarbeit sowie alle erforderlichen Einzelheiten f\u00fcr diese Zusammenarbeit festgelegt sind.<br>4. Die Organisation und der Betrieb des nationalen digitalen Archivs audiovisueller Werke als offizielles nationales Archiv audiovisueller Archive ber\u00fchren nicht die Eigentums-, Besitz- und Verwertungsrechte der ERT S.A. als Eigent\u00fcmerin des gesamten audiovisuellen Archivs jedes \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalters, das in ihr Archiv aufgenommen wurde, sowie das Recht, dieses Material zu digitalisieren.<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 43<br>Kreativer Innovations- und Technologie-Hub f\u00fcr den kreativen und audiovisuellen Sektor - CreAtiVe Hub GR<br>1. Das Hellenische Zentrum f\u00fcr Film, Audiovisuelles und Kreativit\u00e4t-Kreatives Griechenland betreibt unter dem Namen CreAtiVe Hub GR einen Kreativen Innovations- und Technologie-Hub f\u00fcr den Kreativ- und Audiovisuellen Sektor (im Folgenden als \"Hub\" bezeichnet). Der Hub arbeitet auf Managementebene innerhalb der Organisationsstruktur des Unternehmens.<br>2. CreAtiVe Hub GR zielt darauf ab, den audiovisuellen und kreativen Sektor des Landes zu entwickeln und zu unterst\u00fctzen und weiter zur wirtschaftlichen Entwicklung beizutragen, indem Ma\u00dfnahmen zur Unterst\u00fctzung der Vernetzung von Kreativschaffenden mit dem Markt, der Verbindung des Kreativsektors mit neuen Technologien und innovativen Sch\u00f6pfungsmethoden, der Vernetzung inl\u00e4ndischer Unternehmen des Kreativ- und audiovisuellen Sektors mit dem internationalen Umfeld, der Organisation von Ausbildungs- und audiovisuellen Bildungsma\u00dfnahmen, der Verbindung lokaler und regionaler Gesellschaften mit Kreativschaffenden, der Kultivierung neuer Talente im Kreativsektor und der Teilnahme an europ\u00e4ischen und nationalen Programmen, die den audiovisuellen und kreativen Sektor verbessern und im Allgemeinen Innovation und die Integration neuer Technologien in diesen Sektoren f\u00f6rdern, ergriffen werden.<br>3. Die Plattform betreibt eine Beobachtungsstelle f\u00fcr den Kultur- und Kreativsektor, um statistische Daten und Daten \u00fcber den audiovisuellen, kulturellen und kreativen Sektor zu sammeln, um die geeigneten Strategien und Ma\u00dfnahmen zu konzipieren und umzusetzen, um die Mission der Plattform und des Unternehmens im weiteren Sinne zu erf\u00fcllen.<br>4. Die Plattform kann als Endbeg\u00fcnstigter oder Mitbeg\u00fcnstigter f\u00fcr Projekte, Programme und Ma\u00dfnahmen im Zusammenhang mit ihrem Auftrag benannt werden, um mit \u00f6ffentlichen Stellen bei der gemeinsamen Durchf\u00fchrung von Projekten, Programmen und Ma\u00dfnahmen zusammenzuarbeiten, die zur Erreichung ihrer Ziele von \u00f6ffentlichen und privaten Stellen sowie von Programmen, die von der Europ\u00e4ischen Union kofinanziert oder finanziert werden, aus anderen internationalen Programmen, aus dem ordentlichen Haushalt aller Ministerien, durch Sponsoring und aus anderen rechtlichen Quellen subventioniert werden.<br>5. Ein Wissenschaftler mit Verwaltungserfahrung und Forschungs- und Technologiet\u00e4tigkeit im Zusammenhang mit einem oder mehreren Bereichen des Hubs, mit Erfahrung in der Beschaffung von Finanzmitteln f\u00fcr Forschungs- und Technologieprogramme oder -projekte und in der Umsetzung von Forschungsergebnissen sowie mit Qualifikationen f\u00fcr die Ernennung zum B-\u0384-Forscher oder zum entsprechenden Universit\u00e4tsprofessor wird vom Verwaltungsrat des Unternehmens nach einer \u00f6ffentlichen Bekanntmachung zum Leiter des Hubs ernannt.<br>6. Die Plattform kann Mitarbeiter von Forschungszentren und Instituten gem\u00e4\u00df Artikel 18 des Gesetzes 4310\/2014 (\u0391\u0384258) f\u00fcr die Durchf\u00fchrung von Forschungs- und Innovationsprogrammen in der audiovisuellen und kreativen Industrie im Anschluss an Programmvereinbarungen zwischen der Plattform und dem Forschungszentrum oder -institut besch\u00e4ftigen.<br>7. Eine von der Plattform mit dem Generalsekretariat f\u00fcr Forschung und Innovation des Entwicklungsministeriums geschlossene programmatische Vereinbarung regelt alle spezifischen Fragen im Zusammenhang mit der Rolle und dem Betrieb der Plattform im Rahmen der Nationalen Strategie f\u00fcr Forschung, technologische Entwicklung und Innovation des Gesetzes 4310\/2014 sowie f\u00fcr die Entwicklung von Programmen, Ma\u00dfnahmen und Forschung in den Bereichen Technologie und Innovation in der audiovisuellen und kreativen Industrie.<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 44<br>Programm f\u00fcr audiovisuelle \u00d6ffentlichkeitsarbeit<br>1. Das audiovisuelle Extroversionsprogramm wird vom Verwaltungsrat des Unternehmens \"Hellenic Centre of Film, Audiovisual and Creation S.A.-Creative Greece S.A.\" nach einer entsprechenden Empfehlung des CEO im Oktober jedes Jahres genehmigt und betrifft das Jahr, das auf das Jahr der Genehmigung folgt.<br>2. Der Vorschlag des Programms umfasst: die vom Unternehmen geplanten Extroversions- und Absatzf\u00f6rderungsma\u00dfnahmen sowie die auf die Extroversion des Unternehmens und der audiovisuellen Industrie ausgerichteten Bildungsma\u00dfnahmen, b) die Teilnahme des Unternehmens an Festivals, Workshops, Treffen und anderen Veranstaltungen in Griechenland und im Ausland, die eine entwicklungspolitische oder k\u00fcnstlerische Ausrichtung haben, die den Entwicklungszielen des Landes dient, c) das Budget jeder in der Programmplanung enthaltenen Ma\u00dfnahme sowie ein Budget f\u00fcr au\u00dferordentliche Ma\u00dfnahmen, d) die geplanten programmatischen Vertr\u00e4ge, Vereinbarungen und Kooperationen mit anderen \u00f6ffentlichen und privaten Stellen, die erforderlich sind, um die Extroversion des audiovisuellen Sektors des Landes zu f\u00f6rdern und Investitionen in die audiovisuelle Industrie anzuziehen, e) die H\u00f6he der Unterst\u00fctzung, die das Unternehmen Festivals, Workshops und Veranstaltungen im Zusammenhang mit der audiovisuellen Industrie zum Zwecke ihrer Unterst\u00fctzung und Entwicklung im Einklang mit den Vorschriften \u00fcber staatliche Beihilfen gew\u00e4hrt.<br>3. Wie f\u00fcr ca. Absatz 1 gew\u00e4hrt das Unternehmen auf der Grundlage der oben genannten Planung Betr\u00e4ge f\u00fcr die Unterst\u00fctzung und Entwicklung von Festivals, Organisationen und anderen Veranstaltungen auf der Grundlage spezifischer Kriterien, die vom Verwaltungsrat des Unternehmens genehmigt wurden. Diese Betr\u00e4ge werden auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem RECHTSTR\u00c4GER und dem Unternehmen gew\u00e4hrt, die das Festival oder die Veranstaltung organisiert, in der die Verpflichtungen beider Parteien sowie die gegenseitigen Vorteile beider Parteien im Einklang mit den Vorschriften \u00fcber staatliche Beihilfen beschrieben werden.<br>4. Jede au\u00dferordentliche Aktion oder Teilnahme der Organisation an Veranstaltungen in Griechenland oder im Ausland wird vom Verwaltungsrat des Unternehmens auf Empfehlung des CEO genehmigt.<br>5. Das Unternehmen kann seine Marke f\u00fcr Produktionen gew\u00e4hren, die nicht durch seine Finanzinstrumente als Schirmherrschaft finanziert wurden, wenn dies von einer Produktionsfirma beantragt wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 45<br>B\u00fcros f\u00fcr audiovisuelle Produktionserleichterungen<br>1. In den Regionen Griechenlands sowie in der Gemeinde Athen k\u00f6nnen B\u00fcros zur Erleichterung der audiovisuellen Produktion (nachstehend \u201eDOP-B\u00fcros\u201c genannt) eingerichtet werden, deren Hauptaufgabe darin besteht, die Bereiche ihrer territorialen Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die Durchf\u00fchrung von Investitionen im audiovisuellen Sektor zu f\u00f6rdern und hervorzuheben und die Durchf\u00fchrung solcher Investitionen zu erleichtern. F\u00fcr ihre internationalen Beziehungen k\u00f6nnen I.O.P. Offices den Titel Film Office verwenden, indem sie ihren Titel in englischer Sprache hinzuf\u00fcgen. Die genannten \u00c4mter k\u00f6nnen alternativ zu juristischen Personen des \u00f6ffentlichen oder privaten Rechts in Gemeinden oder Regionen eingerichtet werden.<br>2. Das oben genannte B\u00fcro der Gemeinde Athen dient dem Bereich der Verwaltungskompetenz der Gemeinde, und bis zur Einrichtung eines B\u00fcros in der Region Attika, sofern es eingerichtet ist, dient der Metropolregion der Hauptstadt. Mit der Einrichtung eines DOP-B\u00fcros durch die Region Attika werden die Beziehungen zwischen den beiden (2) B\u00fcros durch einen speziellen programmatischen Vertrag zwischen der Gemeinde Athen und der Region Attika geregelt.<br>3. Die \u00c4mter f\u00fcr geistiges Eigentum haben folgende Zust\u00e4ndigkeiten: die F\u00f6rderung und F\u00f6rderung der Bereiche ihrer territorialen Zust\u00e4ndigkeit als Ziel f\u00fcr die Durchf\u00fchrung von Investitionen im audiovisuellen Sektor, b) die F\u00f6rderung und St\u00e4rkung der Rahmenbedingungen f\u00fcr die Unterst\u00fctzung audiovisueller Produktionen, c) den Verwaltungsdienst und die Erleichterung audiovisueller Produktionen, d) die Organisation von Bildungs- und Ausbildungsprogrammen im Zusammenhang mit dem audiovisuellen Sektor und seine Entwicklung in den Bereichen ihrer Zust\u00e4ndigkeit, e) die Gestaltung und Umsetzung von Programmen, Ma\u00dfnahmen und Initiativen zur Gewinnung und Bedienung in- und ausl\u00e4ndischer audiovisueller Produktionen auf lokaler Ebene mit dem Ziel, die Entwicklung des Kulturprodukts und des Tourismus zu f\u00f6rdern und die Bereiche ihrer Zust\u00e4ndigkeit zu f\u00f6rdern.<br>4. Die IOP-B\u00fcros entwickeln geeignete Kooperationen und koordinieren lokale Beh\u00f6rden und Organisationen im Rahmen ihrer territorialen Zust\u00e4ndigkeit. Sie k\u00f6nnen Vereinbarungen mit lokalen professionellen, sozialen und wirtschaftlichen Akteuren schlie\u00dfen, um Investitionen in den audiovisuellen Sektor zu erleichtern, sich an Unternehmen oder Konsortien oder anderen juristischen Personen im Zusammenhang mit dem audiovisuellen Mediensektor zu beteiligen und Programmvertr\u00e4ge zur Durchf\u00fchrung von Ma\u00dfnahmen oder Initiativen abzuschlie\u00dfen.<br>5. Das Unternehmen \u201eNational Centre for Film, Audiovisual and Creation S.A. \u2013 Creative Greece S.A.\u201c fungiert in seinem Zust\u00e4ndigkeitsbereich als Koordinator des Netzes der DOP-B\u00fcros (DOP Office Network Coordinator).<\/p>\n<\/div><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Artikel 42Nationales digitales Archiv audiovisueller Werke1. Das nationale digitale Archiv f\u00fcr audiovisuelle Werke wird in dem in Teil B genannten Unternehmen eingerichtet und betrieben und zielt darauf ab, a) die Sammlung, Bewahrung, Digitalisierung, Archivierung, Wartung, Verwaltung, Rettung, Restaurierung, Aufzeichnung, Dokumentation, Katalogisierung, Indexierung und F\u00f6rderung von audiovisuellen und kinematografischen Dateien und Werken, Audio- und Musikdateien, Fotografien, Grafik, Videos, online [\u2026]<\/p>","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_uag_custom_page_level_css":"","footnotes":""},"categories":[1],"tags":[71,73,72],"class_list":["post-1939","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-uncategorized","tag-71","tag-73","tag-72"],"uagb_featured_image_src":{"full":false,"thumbnail":false,"medium":false,"medium_large":false,"large":false,"1536x1536":false,"2048x2048":false,"etm-custom-language-flag":false,"gamipress-points":false,"gamipress-achievement":false,"gamipress-rank":false},"uagb_author_info":{"display_name":"admin","author_link":"https:\/\/opengovai4d.ellak.gr\/de\/author\/admin\/"},"uagb_comment_info":10,"uagb_excerpt":"\u0386\u03c1\u03b8\u03c1\u03bf 42\u0395\u03b8\u03bd\u03b9\u03ba\u03cc \u03a8\u03b7\u03c6\u03b9\u03b1\u03ba\u03cc \u0391\u03c0\u03bf\u03b8\u03b5\u03c4\u03ae\u03c1\u03b9\u03bf \u039f\u03c0\u03c4\u03b9\u03ba\u03bf\u03b1\u03ba\u03bf\u03c5\u03c3\u03c4\u03b9\u03ba\u03ce\u03bd \u0388\u03c1\u03b3\u03c9\u03bd1. \u03a4\u03bf \u0395\u03b8\u03bd\u03b9\u03ba\u03cc \u03a8\u03b7\u03c6\u03b9\u03b1\u03ba\u03cc \u0391\u03c0\u03bf\u03b8\u03b5\u03c4\u03ae\u03c1\u03b9\u03bf \u039f\u03c0\u03c4\u03b9\u03ba\u03bf\u03b1\u03ba\u03bf\u03c5\u03c3\u03c4\u03b9\u03ba\u03ce\u03bd \u0388\u03c1\u03b3\u03c9\u03bd \u03c3\u03c5\u03c3\u03c4\u03ae\u03bd\u03b5\u03c4\u03b1\u03b9 \u03ba\u03b1\u03b9 \u03bb\u03b5\u03b9\u03c4\u03bf\u03c5\u03c1\u03b3\u03b5\u03af \u03c3\u03c4\u03b7\u03bd \u0395\u03c4\u03b1\u03b9\u03c1\u03b5\u03af\u03b1 \u03c4\u03bf\u03c5 \u039c\u03ad\u03c1\u03bf\u03c5\u03c2 \u0392\u2019, \u03ba\u03b1\u03b9 \u03ad\u03c7\u03b5\u03b9 \u03c9\u03c2 \u03c3\u03ba\u03bf\u03c0\u03cc: \u03b1) \u03c4\u03b7 \u03c3\u03c5\u03b3\u03ba\u03ad\u03bd\u03c4\u03c1\u03c9\u03c3\u03b7, \u03b4\u03b9\u03b1\u03c6\u03cd\u03bb\u03b1\u03be\u03b7, \u03c8\u03b7\u03c6\u03b9\u03bf\u03c0\u03bf\u03af\u03b7\u03c3\u03b7, \u03b1\u03c1\u03c7\u03b5\u03b9\u03bf\u03b8\u03ad\u03c4\u03b7\u03c3\u03b7, \u03c3\u03c5\u03bd\u03c4\u03ae\u03c1\u03b7\u03c3\u03b7, \u03b4\u03b9\u03b1\u03c7\u03b5\u03af\u03c1\u03b9\u03c3\u03b7, \u03b4\u03b9\u03ac\u03c3\u03c9\u03c3\u03b7, \u03b1\u03c0\u03bf\u03ba\u03b1\u03c4\u03ac\u03c3\u03c4\u03b1\u03c3\u03b7, \u03ba\u03b1\u03c4\u03b1\u03b3\u03c1\u03b1\u03c6\u03ae, \u03c4\u03b5\u03ba\u03bc\u03b7\u03c1\u03af\u03c9\u03c3\u03b7, \u03ba\u03b1\u03c4\u03b1\u03bb\u03bf\u03b3\u03bf\u03b3\u03c1\u03ac\u03c6\u03b7\u03c3\u03b7, \u03b5\u03c5\u03c1\u03b5\u03c4\u03b7\u03c1\u03af\u03b1\u03c3\u03b7 \u03ba\u03b1\u03b9 \u03b1\u03bd\u03ac\u03b4\u03b5\u03b9\u03be\u03b7 \u03bf\u03c0\u03c4\u03b9\u03ba\u03bf\u03b1\u03ba\u03bf\u03c5\u03c3\u03c4\u03b9\u03ba\u03ce\u03bd \u03ba\u03b1\u03b9 \u03ba\u03b9\u03bd\u03b7\u03bc\u03b1\u03c4\u03bf\u03b3\u03c1\u03b1\u03c6\u03b9\u03ba\u03ce\u03bd \u03b1\u03c1\u03c7\u03b5\u03af\u03c9\u03bd \u03ba\u03b1\u03b9 \u03ad\u03c1\u03b3\u03c9\u03bd, \u03b1\u03c1\u03c7\u03b5\u03af\u03c9\u03bd \u03ae\u03c7\u03bf\u03c5 \u03ba\u03b1\u03b9 \u03bc\u03bf\u03c5\u03c3\u03b9\u03ba\u03ae\u03c2, \u03c6\u03c9\u03c4\u03bf\u03b3\u03c1\u03b1\u03c6\u03b9\u03ce\u03bd, \u03b3\u03c1\u03b1\u03c6\u03b9\u03c3\u03c4\u03b9\u03ba\u03ae\u03c2 \u03c4\u03ad\u03c7\u03bd\u03b7\u03c2, \u03b2\u03af\u03bd\u03c4\u03b5\u03bf, \u03b4\u03b9\u03b1\u03b4\u03b9\u03ba\u03c4\u03c5\u03b1\u03ba\u03ce\u03bd&hellip;","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/opengovai4d.ellak.gr\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1939","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/opengovai4d.ellak.gr\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/opengovai4d.ellak.gr\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/opengovai4d.ellak.gr\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/opengovai4d.ellak.gr\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1939"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/opengovai4d.ellak.gr\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1939\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1940,"href":"https:\/\/opengovai4d.ellak.gr\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1939\/revisions\/1940"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/opengovai4d.ellak.gr\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1939"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/opengovai4d.ellak.gr\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1939"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/opengovai4d.ellak.gr\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1939"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}