{"id":1935,"date":"2026-05-06T13:52:28","date_gmt":"2026-05-06T13:52:28","guid":{"rendered":"https:\/\/opengovai4d.ellak.gr\/?p=1935"},"modified":"2026-05-06T13:56:13","modified_gmt":"2026-05-06T13:56:13","slug":"%ce%bc%ce%b5%cf%81%ce%bf%cf%82-%ce%b2-%ce%bd%ce%bf%ce%bc%ce%b9%ce%ba%ce%bf-%cf%80%cf%81%ce%bf%cf%83%cf%89%cf%80%ce%bf-%ce%b9%ce%b4%ce%b9%cf%89%cf%84%ce%b9%ce%ba%ce%bf%cf%85-%ce%b4%ce%b9%ce%ba","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/opengovai4d.ellak.gr\/de\/%ce%bc%ce%b5%cf%81%ce%bf%cf%82-%ce%b2-%ce%bd%ce%bf%ce%bc%ce%b9%ce%ba%ce%bf-%cf%80%cf%81%ce%bf%cf%83%cf%89%cf%80%ce%bf-%ce%b9%ce%b4%ce%b9%cf%89%cf%84%ce%b9%ce%ba%ce%bf%cf%85-%ce%b4%ce%b9%ce%ba\/","title":{"rendered":"TEIL B PRIVATE RECHTLICHE PERSON MIT DEM NAMEN \"HELLENISCHES KINEMAZENTRUM, AUDIOVISUELLE MEDIEN UND CREATION S.A.-Kreatives Griechenland\" STATUTEN DES UNTERNEHMENS (Artikel 3-21)"},"content":{"rendered":"<div class=\"wp-block-uagb-container uagb-block-3cb287fe alignfull uagb-is-root-container\"><div class=\"uagb-container-inner-blocks-wrap\">\n<p class=\"wp-block-paragraph\">KAPITEL I<br>FUNKTIONELLE EMPFEHLUNG-RULES-MISSION-KOMPETENCES<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Artikel 3<br>Empfehlungs-Betriebsregeln<br>1. Es wird eine juristische Person des Privatrechts in Form einer Aktiengesellschaft mit dem Namen \"Hellenic Centre for Film, Audiovisual and Creation S.A.-Creative Greece S.A.\" und dem unverwechselbaren Titel \"Creative Greece\" gegr\u00fcndet. Der Name der Aktiengesellschaft in englischer Sprache lautet \"National Film and Audiovisual Center S.A.-Creative Greece\" (N.F.A.C.-Creative Greece). Im Sinne dieses Gesetzes wird diese juristische Person des Privatrechts als \u201eGesellschaft\u201c bezeichnet.<br>2. Das Unternehmen wird vom Kulturminister beaufsichtigt, arbeitet im \u00f6ffentlichen Interesse, verf\u00fcgt \u00fcber administrative und finanzielle Autonomie und genie\u00dft administrative und gerichtliche Ausnahmen und Unvollkommenheiten sowie die verfahrensrechtlichen und materiellen Privilegien des Staates. F\u00fcr die Mehrwertsteuer (MwSt.) gilt das Mehrwertsteuergesetz (Gesetz 2859\/2000, Amtsblatt, Reihe I, Nr. 248).<br>3. Die Gesellschaft unterliegt den Bestimmungen dieses Gesetzes, des Gesetzes 4972\/2022 (\u0391\u0384181), des Gesetzes 4548\/2018 (\u0391\u0384114) und seiner Satzung. Die Gesellschaft geh\u00f6rt Organisationen und Unternehmen des \u00f6ffentlichen Sektors im Sinne von Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a des Gesetzes 4270\/2014 (GG I 143) an.<br>4. Der Hauptsitz des Unternehmens befindet sich in Athen. Das Unternehmen kann eine Niederlassung in Thessaloniki haben.<br>5. Die Dauer der Gesellschaft ist auf f\u00fcnfzig (50) Jahre festgelegt und beginnt mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Artikel 4<br>Mission - Verantwortlichkeiten<br>1. Die Mission des Unternehmens ist:<br>Entwicklung, St\u00e4rkung und Schutz des griechischen Film-, audiovisuellen und kreativen Sektors im Allgemeinen sowie F\u00f6rderung und F\u00f6rderung dieses Sektors auf internationaler Ebene;<br>Unterst\u00fctzung inl\u00e4ndischer und Anziehung ausl\u00e4ndischer Investitionen im Film- und audiovisuellen Sektor sowie in der Kultur- und Kreativbranche im weiteren Sinne;<br>Unterst\u00fctzung der Integration neuer digitaler Technologien und Innovationen in der audiovisuellen Industrie und der Nutzung moderner digitaltechnologischer Mittel zur Hervorhebung des Kultur- und Kreativsektors des Landes sowie F\u00f6rderung und Unterst\u00fctzung der Forschung in diesen Bereichen;<br>Organisation und Betrieb des nationalen digitalen Archivs audiovisueller Werke und des Innovations- und Technologiezentrums f\u00fcr den kreativen und audiovisuellen Sektor (Creative Hub GR) sowie anderer Strukturen und Programme zur Unterst\u00fctzung, Vernetzung und Extroversion dieser Sektoren;<br>in Zusammenarbeit mit gemeinsam zust\u00e4ndigen Stellen einen Beitrag zur Bek\u00e4mpfung der Online- oder technologischen oder sonstigen Piraterie im Kino-, audiovisuellen und kreativen Sektor des Landes zu leisten;<br>Konzeption und Durchf\u00fchrung von Aus- und Weiterbildungsprogrammen f\u00fcr den audiovisuellen Sektor und F\u00f6rderung der audiovisuellen Bildung im Einklang mit den technologischen Entwicklungen;<br>die Unterst\u00fctzung der Regierung bei der Gestaltung der Film-, audiovisuellen und kreativen Industriepolitik des Landes und ihre allgemeine Unterst\u00fctzung und F\u00f6rderung in Griechenland und im Ausland.<br>2. Im Rahmen des oben genannten Auftrags nimmt das Unternehmen die folgenden Verantwortlichkeiten wahr:<br>Erhebung, Bewertung, Analyse und Ver\u00f6ffentlichung statistischer und anderer Daten in ihren T\u00e4tigkeitsbereichen \u00fcber eine Beobachtungsstelle, um Berichte und Studien \u00fcber Strategie und Dokumentation zu erstellen;<br>\u00fcberwacht und bewertet nationale, europ\u00e4ische und internationale Entwicklungen in Angelegenheiten, die in seine Zust\u00e4ndigkeit fallen, und vertritt oder beteiligt sich an der Vertretung Griechenlands in allen einschl\u00e4gigen internationalen Organisationen sowie in den Organen der Europ\u00e4ischen Union in diesen Angelegenheiten, insbesondere: ba) den nationalen Vertreter im Europ\u00e4ischen Film- und audiovisuellen Unterst\u00fctzungsfonds (EURIMAGES) des Europarats zu benennen; bb) mit der Europ\u00e4ischen Kommission bei der Arbeitsweise des Werbeb\u00fcros f\u00fcr Kreatives Europa (CREATIVE EUROPE) zusammenzuarbeiten; bc) mit der Europ\u00e4ischen Kommission bei der Arbeitsweise des Werbeb\u00fcros f\u00fcr MEDIA gem\u00e4\u00df der Verordnung (EU) 2021\/818 des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur Einrichtung des Programms Kreatives Europa (2021-2027) zusammenzuarbeiten;<br>mit allen zust\u00e4ndigen Stellen zusammenzuarbeiten und Empfehlungen zu allen Fragen im Zusammenhang mit der Verbesserung und Modernisierung des institutionellen Rahmens f\u00fcr die Entwicklung der audiovisuellen und kreativen Industrie des Landes abzugeben;<br>Ausarbeitung und Vorbereitung von Programmen und Ma\u00dfnahmen f\u00fcr Subventionen, Finanzierungen und Investitionsanreize sowie von Vorschl\u00e4gen f\u00fcr steuerliche Anreize f\u00fcr das Ministerium f\u00fcr nationale Wirtschaft und Finanzen, um den heimischen Film-, audiovisuellen, kreativen und kulturellen Sektor im Allgemeinen zu unterst\u00fctzen und direkte und indirekte ausl\u00e4ndische Investitionen in diesen Sektoren anzuziehen;<br>entwirft und implementiert Bildungs- und Berufsbildungsma\u00dfnahmen und Kompetenzentwicklung f\u00fcr die audiovisuelle und kreative Industrie und organisiert Seminare sowie Forschungs- und Bildungsprogramme im Zusammenhang mit der Einarbeitung in die gesamte Medien- und Bildkultur sowie Medienkompetenz;<br>daf\u00fcr zu sorgen, dass Griechenland durch die Arbeit der Filmkommission als geeigneter Ort f\u00fcr die Realisierung aller Arten von audiovisuellen Produktionen gef\u00f6rdert wird;<br>Entwicklung von Programmen und Ma\u00dfnahmen zur Unterst\u00fctzung aller Phasen der Produktion von Spielfilmen, vom Schreiben von Drehb\u00fcchern bis zur Vervollst\u00e4ndigung ihrer Produktionsdaten, gem\u00e4\u00df den Bedingungen der genehmigten Programme und Ma\u00dfnahmen;<br>Entwicklung von Ma\u00dfnahmen f\u00fcr die Produktion von Kurzfilmen gem\u00e4\u00df den Bedingungen der genehmigten Programme;<br>koordiniert Ma\u00dfnahmen und Programme f\u00fcr den Vertrieb und die F\u00f6rderung von Filmwerken in Griechenland und im Ausland;<br>Konzeption und Durchf\u00fchrung von Ma\u00dfnahmen f\u00fcr Animation, digitale Spiele und andere Formen technologiebasierter audiovisueller Produktionen;<br>entwirft und f\u00fchrt Programme zur Unterst\u00fctzung, St\u00e4rkung und F\u00f6rderung von Kreativschaffenden in Kino, audiovisuellen Medien und anderen Kultur- und Kreativbranchen, insbesondere jungen Menschen, durch Initiativen und Programme wie die Einf\u00fchrung und Vergabe von Stipendien f\u00fcr Studien in Griechenland und im Ausland an junge Produzenten, Regisseure, Drehbuchautoren, K\u00fcnstler \u2013 aus\u00fcbende K\u00fcnstler, k\u00fcnstlerische Akteure und Techniker durch;<br>Programme und Ma\u00dfnahmen zur Integration neuer Technologien und Innovationen in die Film-, audiovisuelle und kreative Industrie zu formulieren, einschl\u00e4gige Forschung und Studien durchzuf\u00fchren und zu finanzieren;<br>entwirft, verwaltet und f\u00fchrt als Beg\u00fcnstigte Projekte f\u00fcr den digitalen und technologischen Wandel und f\u00fcr die Integration von Innovation und neuen Technologien in der audiovisuellen und kreativen Industrie und in den Zust\u00e4ndigkeitsbereichen des Kulturministeriums durch;<br>Programme durchf\u00fchrt oder an Programmen teilnimmt, die von der Europ\u00e4ischen Union und anderen internationalen oder nationalen Organisationen oder Einrichtungen oder juristischen Personen oder Eigenmitteln in ihren Zust\u00e4ndigkeitsbereichen finanziert werden;<br>Beitrag zur Durchf\u00fchrung einer wirksamen Kulturdiplomatie des Landes im Rahmen seiner Ziele und Verantwortlichkeiten;<br>an juristischen Personen mit \u00e4hnlichen Zwecken teilnimmt, programmatische oder andere bilaterale oder multilaterale Vertr\u00e4ge mit \u00f6ffentlichen oder privaten Einrichtungen Griechenlands und im Ausland zur Erf\u00fcllung seiner Mission abschlie\u00dft;<br>organisiert und unterst\u00fctzt inl\u00e4ndische Veranstaltungen oder Festivals f\u00fcr die Film-, audiovisuelle und kreative Industrie des Landes und f\u00f6rdert diese Sektoren bei einschl\u00e4gigen Veranstaltungen im Ausland;<br>Organisation und Betrieb des nationalen Speichers f\u00fcr digitale audiovisuelle Medien und Sicherstellung der Digitalisierung des darin enthaltenen analogen audiovisuellen Materials;<br>Organisation und Betrieb des Zentrums f\u00fcr kreative und audiovisuelle Innovation und Technologie (Creative HubGR) sowie anderer Strukturen und Programme zur Unterst\u00fctzung, Vernetzung und Extrovertierung dieser Sektoren;<br>koordiniert das Netz der B\u00fcros f\u00fcr audiovisuelle Erleichterungen auf regionaler Ebene;<br>(u)sichert die Erhaltung audiovisueller Werke und Sammlungen, entweder von Amts wegen, wenn das audiovisuelle Material unter ungeeigneten, von Zerst\u00f6rung bedrohten Bedingungen gespeichert wird, oder indem es audiovisuelles Material von Wert f\u00fcr das nationale kulturelle audiovisuelle Ged\u00e4chtnis erh\u00e4lt, wenn dies von \u00f6ffentlichen Stellen oder von privaten Eigent\u00fcmern oder Besitzern oder Erben verlangt wird;<br>Zusammenarbeit mit \u00f6ffentlichen oder privaten Einrichtungen f\u00fcr die am besten geeignete Speicherung physischer und digitaler audiovisueller Archive mit modernen technologischen Mitteln;<br>einen Beitrag zur Politik zur Bek\u00e4mpfung der Piraterie \u2013 online, technisch oder anderweitig \u2013 in audiovisuellen Medien durch Ma\u00dfnahmen und Interventionen technologischer oder nichttechnologischer Art zu leisten und den zust\u00e4ndigen Stellen des Kulturministeriums Empfehlungen zu unterbreiten;<br>Ver\u00f6ffentlichungen und Ausdrucke aller Art und Formen zu erstellen;<br>die \u00f6ffentliche Wiedergabe seiner Archive zu Bildungszwecken und f\u00fcr die Abhaltung von Veranstaltungen und Tribute;<br>schlie\u00dft programmatische oder andere Vertr\u00e4ge mit \u00f6ffentlichen oder privaten Einrichtungen in Griechenland und im Ausland, um ihre Ziele zu f\u00f6rdern, sowie programmatische Vertr\u00e4ge gem\u00e4\u00df Artikel 100 des Gesetzes 3852\/2010 (Staatsanzeiger, Reihe I, Nr. 87) und Kooperationsvereinbarungen zur Erreichung ihrer Ziele;<br>aa) entgeltlich oder unentgeltlich R\u00e4umlichkeiten und Geb\u00e4ude erwirbt, nutzt oder verwaltet, um ihre Zwecke zu erreichen;<br>koordiniert die Ma\u00dfnahmen mit allen \u00f6ffentlichen Verwaltungsbeh\u00f6rden zur Schaffung und zum Betrieb der geeigneten Infrastruktur, damit internationale audiovisuelle Produktionen in Griechenland umgesetzt werden k\u00f6nnen;<br>Ausstellung der Bescheinigung \u00fcber die griechische Staatsb\u00fcrgerschaft f\u00fcr Kino- und audiovisuelle Werke, die die Bedingungen des Artikels 3 des Gesetzes 3905\/2010 (Regierungsanzeiger, Reihe I, Nr. 219) und des Artikels 51 Absatz 3 des Gesetzes 4779\/2021 (Regierungsanzeiger, Reihe I, Nr. 27) erf\u00fcllen, sowie der Bescheinigung gem\u00e4\u00df Artikel 6 Absatz 3 des Gesetzes 3905\/2010;<br>audiovisuelle Aufnahmen, digitale und nicht-digitale, k\u00fcnstlerisch-audiovisuelle Aktivit\u00e4ten und Darbietungen, Theaterauff\u00fchrungen, Musikveranstaltungen und Konzerte im Einvernehmen mit den Rechteinhabern und in \u00dcbereinstimmung mit den spezifischen Bedingungen, die in einer einschl\u00e4gigen Verordnung des Verwaltungsrats (BoD) der Gesellschaft vorgesehen sind, die sie in ihren Archiven aufbewahrt und zur Erf\u00fcllung ihrer Zwecke verwendet,<br>jede andere ihm durch Gesetz oder einen anderen Rechtsakt \u00fcbertragene Befugnis aus\u00fcben.<br>3. Das Unternehmen kann gem\u00e4\u00df Artikel 13 des Gesetzes 4914\/2022 (GG I 61) als Endbeg\u00fcnstigter, Mitbeg\u00fcnstigter von kofinanzierten Projekten oder Programmen der operationellen Programme des NSRF 2021-2027 und als zwischengeschaltetes Verwaltungsorgan der Programme des NSRF 2021-2027 benannt werden.<br>4. Einladungen f\u00fcr nationale oder kofinanzierte Programme im Zusammenhang mit der Nutzung und F\u00f6rderung kultureller oder historischer Best\u00e4nde unter Verwendung digitaler und innovativer Technologien werden vom beaufsichtigenden Minister auf Empfehlung des Verwaltungsrats des Unternehmens genehmigt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">KAPITEL II<br>VERWALTUNG<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Artikel 5<br>Verwaltungsstellen<br>Die Leitungsorgane des Unternehmens sind: a) dem Verwaltungsrat und b) dem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Artikel 6<br>Ernennung - Zusammensetzung - Amtszeit des Verwaltungsrats<br>1. Der Verwaltungsrat des Unternehmens besteht aus sieben Mitgliedern. Vorbehaltlich des Absatzes 2 werden seine Mitglieder durch Beschluss der Generalversammlung auf Empfehlung des beaufsichtigenden Ministers, der im Regierungsblatt ver\u00f6ffentlicht wird, f\u00fcr eine verl\u00e4ngerbare Amtszeit von vier Jahren gew\u00e4hlt.<br>2. Der Pr\u00e4sident und der CEO der Gesellschaft werden durch Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft gem\u00e4\u00df den Verfahren gew\u00e4hlt, die in Teil A des Gesetzes 5062\/2023 (Amtsblatt, Reihe I, Nr. 183) \u00fcber die Auswahl von Verwaltungen im \u00f6ffentlichen Sektor festgelegt sind. Artikel 8 Absatz 3 des Gesetzes 4972\/2022 (GG I 181) gilt f\u00fcr die Qualifikation der Mitglieder des Verwaltungsrats. Ausnahmsweise k\u00f6nnen Personen von anerkanntem Ansehen aus dem Film-, audiovisuellen oder kreativen Sektor als Mitglieder des Verwaltungsrats ausgew\u00e4hlt werden, mit Ausnahme des Pr\u00e4sidenten und des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers.<br>3. Der Verwaltungsrat besteht aus gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden und nicht gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Mitgliedern, darunter bis zu zwei (2) unabh\u00e4ngige nicht gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Mitglieder im Sinne von Artikel 9 des Gesetzes 4706\/2020 (\u0391\u0384136). Der Status der Mitglieder als gesch\u00e4ftsf\u00fchrende oder nicht gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Mitglieder wird vom EZB-Rat festgelegt. Anschlie\u00dfend w\u00e4hlt die Hauptversammlung der Gesellschaft durch ihren Beschluss die unabh\u00e4ngigen nicht gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Mitglieder gem\u00e4\u00df Artikel 7 Absatz 5 des Gesetzes 4972\/2022. In jedem Fall ist der Vorsitzende des Verwaltungsrats ein nicht gesch\u00e4ftsf\u00fchrendes Mitglied und der CEO ein gesch\u00e4ftsf\u00fchrendes Mitglied. Um die unabh\u00e4ngigen nicht gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Mitglieder zu bestimmen, ist eine feierliche Erkl\u00e4rung des vorgeschlagenen unabh\u00e4ngigen Mitglieds erforderlich, dass die Bedingungen des Artikels 9 des Gesetzes 4706\/2020 in seiner Person nicht erf\u00fcllt sind und dass er andernfalls den Verwaltungsrat unverz\u00fcglich unterrichtet. Wird zu irgendeinem Zeitpunkt festgestellt, dass die Voraussetzungen in der Person des unabh\u00e4ngigen nicht gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Mitglieds nicht mehr erf\u00fcllt sind, so trifft der EZB-Rat die erforderlichen Ma\u00dfnahmen, um dieses Mitglied zu ersetzen.<br>4. Erlischt aus irgendeinem Grund ein (1) oder mehrere Mitglieder des Verwaltungsrats, so werden die neuen Mitglieder f\u00fcr die verbleibende Amtszeit der nicht mehr bestehenden Mitglieder ernannt. Bis zur Ernennung neuer Mitglieder tritt der Verwaltungsrat rechtm\u00e4\u00dfig zusammen, sofern die Zahl seiner Mitglieder nicht unter drei (3) gesunken ist.<br>5. Die Mitglieder des Verwaltungsrats, mit Ausnahme des Pr\u00e4sidenten und des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Direktors, werden durch Beschluss der Generalversammlung auf Empfehlung des beaufsichtigenden Ministers f\u00fcr den Staat unentgeltlich ihres Amtes enthoben, wenn dies f\u00fcr das ordnungsgem\u00e4\u00dfe Funktionieren der Gesellschaft als notwendig erachtet wird.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Artikel 7<br>Hindernisse, Inkompatibilit\u00e4ten und Disqualifikation von Mitgliedern des Verwaltungsrats<br>1. Keine Person darf ernannt werden oder Mitglied des Verwaltungsrats der Gesellschaft sein, wenn ein Ernennungshindernis oder ein Ausschlussgrund gem\u00e4\u00df dem Gesetzbuch \u00fcber den Status von Beamten und Angestellten juristischer Personen des \u00f6ffentlichen Rechts (Gesetz 3528\/2007, Regierungsanzeiger, Reihe I, Nr. 26) sowie ein Hindernis oder eine Unvereinbarkeit gem\u00e4\u00df den Artikeln 69 und 70 des Gesetzes 4622\/2019 (Regierungsanzeiger, Reihe I, Nr. 133) besteht und eine Person, die durch eine rechtskr\u00e4ftige Verf\u00fcgung wegen eines Verbrechens verurteilt oder angeklagt wurde.<br>2. Die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat ist unvereinbar mit der Mitgliedschaft im Verwaltungsrat einer Gewerkschaft oder Berufsvereinigung im audiovisuellen Sektor und im Kultur- und Kreativsektor im Allgemeinen oder eines Mitglieds der Leitung einer Organisation f\u00fcr die kollektive Rechtewahrnehmung, einer Organisation f\u00fcr den kollektiven Schutz oder einer unabh\u00e4ngigen Verwaltungseinrichtung oder eines im audiovisuellen Sektor t\u00e4tigen Unternehmens. Es ist nicht erlaubt, eine Person, die mit einem Angestellten- oder Angestelltenverh\u00e4ltnis zur Gesellschaft verbunden ist, als Mitglied des Verwaltungsrats zu ernennen.<br>3. Die Mitglieder des Verwaltungsrats d\u00fcrfen unter Androhung der Nichtigkeit des betreffenden Vertrags keinen Vertrag mit der Gesellschaft schlie\u00dfen.<br>4. Dem Mitglied, dessen Mitgliedschaft im Verwaltungsrat gem\u00e4\u00df Artikel 149 des Gesetzbuchs \u00fcber die Rechtsstellung der zivilen Verwaltungsangestellten und der Angestellten juristischer Personen des \u00f6ffentlichen Rechts den Bedingungen f\u00fcr den Ausschluss eines Beamten unterliegt oder das wegen eines Verbrechens rechtskr\u00e4ftig verurteilt oder \u00fcberwiesen wird, wird sein Status als Mitglied des Verwaltungsrats entzogen.<br>5. Ein Mitglied des Verwaltungsrats, das seit mehr als drei (3) Monaten nicht an Sitzungen teilnimmt oder aus irgendeinem Grund daran gehindert ist, verf\u00e4llt automatisch und wird durch Beschluss des Kulturministers ersetzt.<br>6. In jedem Fall gelten zus\u00e4tzlich die Bestimmungen des Teils D Kapitel A des Gesetzes 4622\/2019 \u00fcber Hindernisse, Unvereinbarkeiten und Regeln zur Vermeidung von Interessenkonflikten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Artikel 8<br>Aufgaben des Verwaltungsrats<br>1. Der Verwaltungsrat formuliert die Strategie und Entwicklungspolitik der Gesellschaft, ist f\u00fcr ihre gerichtliche und au\u00dfergerichtliche Vertretung sowie f\u00fcr alle Handlungen im Zusammenhang mit der Verwaltung, Verwaltung und Verfolgung ihres Zwecks verantwortlich, mit Ausnahme von Angelegenheiten, f\u00fcr die der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer gem\u00e4\u00df den Bestimmungen dieses Teils allein verantwortlich ist.<br>2. Der Verwaltungsrat der Gesellschaft nimmt die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der F\u00fchrung und dem Betrieb der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Erreichung ihrer Ziele wahr und insbesondere:<br>seine Strategie und Entwicklungspolitik sowie die strategischen und operativen Pl\u00e4ne des Unternehmens auf der Grundlage der einschl\u00e4gigen Empfehlungen des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers zu billigen;<br>die Gesch\u00e4ftsordnung des Verwaltungsrats zu billigen, die Folgendes umfassen muss: ba) die Zust\u00e4ndigkeiten der gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden, nicht gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden und unabh\u00e4ngigen nicht gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Mitglieder des Verwaltungsrats, bb) die Zust\u00e4ndigkeiten des Pr\u00e4sidenten und des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Direktors, bc) die Verpflichtungen aus Transaktionen mit nahe stehenden Unternehmen und Personen im Sinne von Anhang A\u0384 des Gesetzes 4308\/2014 (\u0391\u0384251),<br>die Betriebsordnung der Gesellschaft auf Empfehlung des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Direktors und nach Stellungnahme des beaufsichtigenden Ministers sowie jeden Bericht oder jedes Dokument im Zusammenhang mit den Verpflichtungen der Gesellschaft gem\u00e4\u00df Artikel 19 des Gesetzes 4972\/2022 (GG I 188) zu genehmigen;<br>nimmt Spenden, Beitr\u00e4ge, Sponsorings an und unternimmt jede legale Nutzung der Einnahmen;<br>Aus\u00fcbung der Disziplinargewalt zweiten Grades \u00fcber das gesamte Personal des Unternehmens;<br>auf Empfehlung des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Direktors den Jahreshaushalt, den j\u00e4hrlichen T\u00e4tigkeitsbericht und den Finanzbericht zu genehmigen, die dann dem beaufsichtigenden Minister vorgelegt werden;<br>auf Empfehlung des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Direktors Subventions- und F\u00f6rderprogramme sowie deren Regelungen zu genehmigen;<br>vertritt das Unternehmen sowohl gerichtlich als auch au\u00dfergerichtlich;<br>bewertet gemeinsam j\u00e4hrlich seine Wirksamkeit, die Erf\u00fcllung seiner Aufgaben sowie seiner Aussch\u00fcsse und legt der Generalversammlung einen entsprechenden Bericht vor;<br>den beratenden Lesern und Bewertungsaussch\u00fcssen die Antr\u00e4ge auf Finanzierung an das Unternehmen gem\u00e4\u00df den Bestimmungen der jeweiligen Subventions- und F\u00f6rderprogramme f\u00fcr die Bewertungsgremien zuzuweisen;<br>Genehmigung des Filmbeihilfesatzes;<br>Stipendienprogramme zu genehmigen.<br>3. Der Verwaltungsrat kann dem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Direktor durch Beschluss die Aus\u00fcbung einer oder mehrerer seiner Aufgaben \u00fcbertragen. Der CEO hat kein Stimmrecht, wenn es darum geht, eine Entscheidung \u00fcber die \u00dcbertragung der Zust\u00e4ndigkeiten des Verwaltungsrats auf ihn zu treffen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Artikel 9<br>Arbeitsweise des Verwaltungsrats<br>1. Der Verwaltungsrat tagt entweder pers\u00f6nlich am Hauptsitz der Gesellschaft oder auf elektronischem Wege (Telekonferenz), auf schriftliche oder elektronische Einladung des Pr\u00e4sidenten, regelm\u00e4\u00dfig einmal im Monat und au\u00dferordentlich, wann immer dies f\u00fcr notwendig erachtet wird. Die Einberufung des Verwaltungsrats in eine au\u00dferordentliche Sitzung ist f\u00fcr den Vorsitzenden des Verwaltungsrats obligatorisch, wenn ein entsprechender Antrag von mindestens zwei (2) Mitgliedern des Verwaltungsrats gestellt wird. Der Antrag nach Unterabsatz 2 bezieht sich notwendigerweise auf die zu er\u00f6rternde Angelegenheit und ist dem Vorsitzenden des Verwaltungsrats schriftlich vorzulegen; dieser beruft den Verwaltungsrat innerhalb von drei (3) Arbeitstagen zu einer au\u00dferordentlichen Sitzung ein.<br>2. Die Einladung, die den Mitgliedern zwei (2) Tage vor der Sitzung \u00fcbermittelt wird, legt den Tag, die Uhrzeit und die Art der Sitzung sowie die Themen und Berichterstatter der Tagesordnung fest, die vom gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Direktor erstellt werden.<br>3. Berichterstatter f\u00fcr die Tagesordnungspunkte ist der CEO, der ein anderes Mitglied des Verwaltungsrats oder den Leiter einer Organisationseinheit oder ein anderes Mitglied des Personals der Gesellschaft zum Berichterstatter ernennen kann, wenn ihm dies aufgrund seiner Position bekannt ist. Schriftliche Beitr\u00e4ge zu den Tagesordnungspunkten werden zusammen mit den entsprechenden Begleitdokumenten den Mitgliedern des Verwaltungsrats mindestens vierundzwanzig (24) Stunden vor der Sitzung auf geeignete Weise \u00fcbermittelt.<br>4. An den Sitzungen des Verwaltungsrats nimmt ein Sekret\u00e4r teil, der f\u00fcr die F\u00fchrung der Protokolle verantwortlich ist. Der Sekret\u00e4r ist Angestellter der Gesellschaft und wird durch Beschluss des Verwaltungsrats auf Vorschlag des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers ernannt.<br>5. Der Verwaltungsrat ist beschlussf\u00e4hig und tagt rechtm\u00e4\u00dfig, wenn der Pr\u00e4sident anwesend ist, oder, in Ermangelung oder Behinderung, der CEO und drei (3) Mitglieder. Es ist nicht gestattet, ein Mitglied des Verwaltungsrats in seinen Sitzungen zu vertreten.<br>6. Der Pr\u00e4sident kann durch Beschluss seinen gesetzlichen Stellvertreter im Falle seiner Abwesenheit oder Behinderung ernennen, seine Aufgaben ganz oder teilweise einem anderen Mitglied des Verwaltungsrats oder einem Leiter einer Organisationseinheit jeder Ebene \u00fcbertragen, der in der Lage ist festzustellen, dass er die \u00fcbertragenen Aufgaben weiterhin gleichzeitig aus\u00fcbt, und die oben genannten Organe erm\u00e4chtigen, durch Beschluss Handlungen oder andere Dokumente seiner Zust\u00e4ndigkeit zu unterzeichnen. Dieser Beschluss ist f\u00fcr alle oder einen Teil der \u00fcbertragenen Befugnisse frei widerruflich.<br>7. Die Artikel 13 bis 15 der Verwaltungsverfahrensordnung (Gesetz 2690\/1999, Regierungsanzeiger, Reihe I, Nr. 45) gelten sinngem\u00e4\u00df f\u00fcr alle anderen Angelegenheiten im Zusammenhang mit den Sitzungen des Verwaltungsrats und der Beschlussfassung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Artikel 10<br>gesch\u00e4ftsf\u00fchrender Direktor<br>Der CEO ist vollzeitbesch\u00e4ftigt und exklusiv und hat im Rahmen der geltenden Bestimmungen folgende Verantwortlichkeiten:<br>dem Verwaltungsrat die Strategie- und Entwicklungspolitik sowie die strategischen und operativen Pl\u00e4ne des Unternehmens zu empfehlen, sie dem Verwaltungsrat zur Genehmigung vorzulegen und die Umsetzung von Artikel 18 des Gesetzes 4972\/2022 (Regierungsblatt, Reihe I, Nr. 188) sicherzustellen;<br>die erforderlichen Ma\u00dfnahmen zu ergreifen und die Umsetzung der Entscheidungen des Verwaltungsrats und der Gesamtarbeit des Unternehmens sicherzustellen, unterst\u00fctzt von den zust\u00e4ndigen Diensten des Unternehmens;<br>vertritt das Unternehmen rechtlich in seinen Beziehungen zu den Verwaltungsbeh\u00f6rden sowie in seinen Beziehungen zu privaten und \u00f6ffentlichen Einrichtungen und Organisationen in Griechenland und im Ausland;<br>Unterzeichnung von Protokollen \u00fcber die Zusammenarbeit mit Dritten und Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Politik und den strategischen Zielen des Unternehmens nach Genehmigung durch den Verwaltungsrat;<br>Empfehlungen zu den Tagesordnungspunkten der Sitzungen des Verwaltungsrats abzugeben;<br>dem Verwaltungsrat die internen Organisations- und Arbeitsweisen, die Gesch\u00e4ftsordnung des Verwaltungsrats, den j\u00e4hrlichen Haushalt, f\u00fcr den er zust\u00e4ndig ist, alle Fragen im Zusammenhang mit dem Personal sowie Projekte, die aus nationalen oder kofinanzierten Mitteln finanziert werden, zu empfehlen;<br>leitet alle Dienstleistungen des Unternehmens und koordiniert ihre Arbeit;<br>dem Verwaltungsrat die j\u00e4hrliche Planung der Ma\u00dfnahmen des Unternehmens, die es in Zusammenarbeit mit den zust\u00e4ndigen Dienststellen plant, den j\u00e4hrlichen T\u00e4tigkeitsbericht und den Bericht \u00fcber seine Arbeit sowie Vorschl\u00e4ge und Empfehlungen f\u00fcr die Umsetzung der Ziele des Unternehmens zur Genehmigung vorzulegen;<br>dem Verwaltungsrat Vorschl\u00e4ge, Vorschl\u00e4ge und Unterlagen vorzulegen, die f\u00fcr die Planung und Durchf\u00fchrung der Arbeit der Gesellschaft erforderlich sind;<br>alle entstandenen Ausgaben zu bestellen und zu unterzeichnen und alle Bankkonten des Unternehmens zu er\u00f6ffnen;<br>schlie\u00dft, unterzeichnet und f\u00fchrt jeden vom Verwaltungsrat genehmigten Vertrag aus;<br>jeden Vertrag und jedes andere relevante Dokument \u00fcber die Einstellung und Entlassung von Mitarbeitern und den Abschluss oder die Beendigung von Vertr\u00e4gen von assoziierten Unternehmen und Anw\u00e4lten mit angestelltem Mandat des Unternehmens nach Zustimmung des Boards zu unterzeichnen.<br>ist der disziplinarische Leiter des Personals der Gesellschaft aller Art;<br>ist verantwortlich f\u00fcr die Vorbereitung, Organisation und Durchf\u00fchrung aller Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit den zust\u00e4ndigen Diensten der Gesellschaft;<br>f\u00fcr die Suche nach Ressourcen in Zusammenarbeit mit den zust\u00e4ndigen Dienststellen verantwortlich sein;<br>Ausarbeitung und Ausarbeitung von Entw\u00fcrfen f\u00fcr Programme, Finanzhilfen und Finanzierungen, die dem Verwaltungsrat zur Genehmigung empfohlen werden;<br>auf Empfehlung der zust\u00e4ndigen Abteilung jede Finanzierungshandlung oder die Gew\u00e4hrung von Anreizen f\u00fcr die Beg\u00fcnstigten der Programme des Unternehmens genehmigen und ausstellen;<br>auf Empfehlung der zust\u00e4ndigen Dienststelle festzustellen, dass es sich bei einem Filmwerk oder audiovisuellen Werk um ein schwieriges audiovisuelles Werk gem\u00e4\u00df Artikel 23 Absatz 3 handelt;<br>auf Empfehlung der zust\u00e4ndigen Dienststelle die Bescheinigung \u00fcber die griechische Staatsangeh\u00f6rigkeit des Filmschaffens sowie alle sonstigen einschl\u00e4gigen Bescheinigungen f\u00fcr Film- und audiovisuelle Werke im Allgemeinen ausstellen;<br>jede andere ihm durch dieses oder andere Gesetze ausdr\u00fccklich \u00fcbertragene Befugnis auszu\u00fcben und die ihm durch Beschluss des Verwaltungsrats \u00fcbertragenen Befugnisse auszu\u00fcben.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Artikel 11<br>Verg\u00fctungen und Verg\u00fctungen der Mitglieder des Verwaltungsrats - Verg\u00fctungsausschuss<br>1. Artikel 11 des Gesetzes 4972\/2022 (GG I 181) gilt f\u00fcr die Verg\u00fctungen und Verg\u00fctungen der Mitglieder des Verwaltungsrats der Gesellschaft und der Mitglieder des Pr\u00fcfungsausschusses nach Artikel 7 Absatz 6 dieses Gesetzes.<br>2. In der Gesellschaft wird gem\u00e4\u00df Artikel 12 des Gesetzes 4972\/2022 ein Verg\u00fctungsausschuss eingerichtet.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Artikel 12<br>Generalversammlung<br>Artikel 13 des Gesetzes 4972\/2022 (GG I 181) findet auf die Generalversammlung Anwendung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">KAPITEL C<br>EQUITY - RESSOURCEN - FINANZMANAGEMENT<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Artikel 13<br>Anteilseigner<br>1. Das Grundkapital der Gesellschaft betr\u00e4gt drei Millionen (3.000.000) Euro, aufgeteilt in dreitausend (3.000) Aktien mit einem Nennwert von jeweils eintausend (1.000) Euro und vollst\u00e4ndig vom griechischen Staat gedeckt, mit der M\u00f6glichkeit einer Erh\u00f6hung auf Vorschlag des Verwaltungsrats an die Generalversammlung.<br>2. Der griechische Staat wird in der Generalversammlung durch den Minister f\u00fcr Wirtschaft und Finanzen und den \u00fcberwachenden Minister vertreten.<br>3. Das Grundkapital wird innerhalb von sechs (6) Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes einmalig auf ein Sonderkonto im Namen der Gesellschaft eingezahlt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Artikel 14<br>Ressourcen-Einnahmen<br>Die Ressourcen des Unternehmens sind:<br>die j\u00e4hrliche Finanzhilfe aus dem ordentlichen Haushalt des Kulturministeriums und des nationalen oder kofinanzierten Teils des Programms f\u00fcr \u00f6ffentliche Investitionen;<br>Finanzierungen anderer \u00f6ffentlicher oder privater Einrichtungen f\u00fcr spezifische Ma\u00dfnahmen oder Finanzierungen aus Programmen oder Zusch\u00fcssen der Europ\u00e4ischen Union und internationaler Organisationen;<br>unentgeltliche Leistungen;<br>Einnahmen aus der Erbringung seiner Dienstleistungen f\u00fcr den Staat, juristische Personen des \u00f6ffentlichen oder privaten Rechts und Privatpersonen;<br>Einnahmen aus der Verwertung der Werke und Verm\u00f6genswerte der Gesellschaft sowie aus dem Verkauf von Ver\u00f6ffentlichungen;<br>Einnahmen aus den Betr\u00e4gen gem\u00e4\u00df Artikel 17 des Gesetzes 4779\/2021 (Staatsanzeiger, Reihe I, Nr. 27) \u00fcber die St\u00e4rkung der nationalen und europ\u00e4ischen Produktion audiovisueller Werke durch in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassene Anbieter von Mediendiensten auf Abruf;<br>eine zus\u00e4tzliche Finanzhilfe des Ministeriums f\u00fcr Volkswirtschaft und Finanzen an das Unternehmen von h\u00f6chstens 50 % (50%) Einnahmen aus den Pay-TV-Geb\u00fchren gem\u00e4\u00df Artikel 54 des Gesetzes 4389\/2016 (GG I 94), die zwei (2) Jahre vor dem Bezugsjahr des Haushaltsplans erhoben wurden, und<br>Eink\u00fcnfte aus anderen Quellen und aus anderen legalen Eink\u00fcnften.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Artikel 15<br>Finanzmanagement-Finanzkontrolle<br>1. Das Gesch\u00e4ftsjahr des Unternehmens beginnt am 1. Januar eines jeden Jahres und endet am 31. Dezember desselben Jahres.<br>2. Am Ende eines jeden Gesch\u00e4ftsjahres schlie\u00dft der Verwaltungsrat die Rechnungen ab, erstellt eine Bestandsaufnahme der Verm\u00f6genswerte und erstellt den Jahresabschluss gem\u00e4\u00df den Artikeln 145 bis 157 des Gesetzes 4548\/2018 (\u0391\u0384104) und erstellt einen j\u00e4hrlichen T\u00e4tigkeitsbericht, der diesen beigef\u00fcgt ist.<br>3. Der Jahresabschluss und der j\u00e4hrliche T\u00e4tigkeitsbericht werden von der Gesch\u00e4ftsleitung der Gesellschaft auf der Grundlage der geltenden Rechnungslegungsstandards bis zum 10. Juli des folgenden Jahres erstellt und der Hauptversammlung zur Genehmigung vorgelegt, zusammen mit einem Bericht des Verwaltungsrats und einer Bescheinigung der zertifizierten Buchhalter gem\u00e4\u00df dem Gesetz 4548\/2018 bis zum 31. Juli des folgenden Jahres. Nach der Genehmigung des Jahresabschlusses werden diese zusammen mit dem Zertifikat der zertifizierten Buchhalter auf der Website des Unternehmens ver\u00f6ffentlicht, wo sie f\u00fcr mindestens f\u00fcnf (5) Jahre verbleiben.<br>4. Der Jahresabschluss der Gesellschaft unterliegt der Abschlusspr\u00fcfung durch Abschlusspr\u00fcfer gem\u00e4\u00df Gesetz 4449\/2017 (Staatsanzeiger, Reihe I, Nr. 7), die durch Beschluss des beaufsichtigenden Ministers ernannt werden.<br>5. Innerhalb der Gesellschaft wird ein Pr\u00fcfungsausschuss eingesetzt, der aus mindestens drei (3) nicht gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Mitgliedern des Verwaltungsrats besteht. Ein Mitglied nimmt in jedem Fall an den Mitgliedern des Ausschusses teil, die nachweislich \u00fcber ausreichende Kenntnisse in den Bereichen Rechnungspr\u00fcfung oder Rechnungsf\u00fchrung oder in einem anderen Wirtschaftsbereich verf\u00fcgen, die gem\u00e4\u00df Artikel 9 des Gesetzes 4706\/2020 (\u0391\u0384136) \u00fcber unabh\u00e4ngige nicht gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Mitglieder des Verwaltungsrats auf dieses Mitglied angewandt werden. Die Mitglieder des Pr\u00fcfungsausschusses werden durch Beschluss der Hauptversammlung der Aktion\u00e4re der Gesellschaft ernannt und entlassen. Der Pr\u00fcfungsausschuss hat insbesondere folgende Aufgaben:<br>\u00dcberwachung des Prozesses der Finanzberichterstattung und Abgabe von Empfehlungen oder Vorschl\u00e4gen zur Gew\u00e4hrleistung seiner Integrit\u00e4t;<br>das wirksame Funktionieren des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems sowie das ordnungsgem\u00e4\u00dfe Funktionieren des Referats Interne Pr\u00fcfung in Bezug auf die Finanzberichterstattung zu \u00fcberwachen, ohne seine Unabh\u00e4ngigkeit zu verletzen;<br>den Verlauf der Abschlusspr\u00fcfung von Unternehmens- und Konzernabschl\u00fcssen zu \u00fcberwachen.<br>Der Pr\u00fcfungsausschuss tritt in regelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden, mindestens vier (4) Mal j\u00e4hrlich und in Ausnahmef\u00e4llen, wenn erforderlich, zusammen. In jeder Sitzung wird ein Protokoll erstellt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">KAPITEL D<br>ORGANISATIONELLE AUSGABEN<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Artikel 16<br>Verwaltungsstruktur<br>1. Das Unternehmen ist strukturiert: a) Generaldirektionen und b) Dienstleistungen unter der direkten Kontrolle des CEO des Unternehmens.<br>2. Die Generaldirektionen des Unternehmens sind:<br>a) Generaldirektion Kino mit dem strategischen Ziel, die Politik f\u00fcr den heimischen Filmsektor zu unterst\u00fctzen und international zu f\u00f6rdern;<br>b) die Generaldirektion Audiovisuelle Medien, Technologie und Sch\u00f6pfung mit dem strategischen Ziel, den audiovisuellen und den kreativen Sektor zu unterst\u00fctzen, ausl\u00e4ndische Investitionen in diesen Sektoren anzuziehen, neue Technologien und innovative Methoden in die audiovisuelle Industrie zu integrieren, zur Bek\u00e4mpfung der Piraterie im audiovisuellen Sektor beizutragen, den nationalen digitalen Speicher und andere Unterst\u00fctzungsstrukturen f\u00fcr den audiovisuellen und den kreativen Sektor zu organisieren und zu betreiben und die audiovisuelle Aus- und Weiterbildung zu unterst\u00fctzen; und<br>c) Generaldirektion f\u00fcr finanzielle und administrative Unterst\u00fctzung mit dem strategischen Ziel, das reibungslose Funktionieren der Gesellschaft in Bezug auf ihre horizontalen unterst\u00fctzenden Funktionen zu gew\u00e4hrleisten.<br>3. Die Dienstleistungen, die direkt dem CEO des Unternehmens untergeordnet sind, sind die folgenden:<br>a) Verwaltungsb\u00fcro auf Direktionsebene, das f\u00fcr die Unterst\u00fctzung der Mitglieder des Verwaltungsrats und des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Direktors, die Unterst\u00fctzung der Organisation und des Betriebs des Verwaltungsrats, die Untersuchung von Fragen und die Erhebung von Daten zur Bereitstellung geeigneter Informationen f\u00fcr die Leitungsgremien, die Bearbeitung von Korrespondenz, die F\u00fchrung von Protokollen sowie die Sicherstellung der Erf\u00fcllung der Verpflichtungen des Verwaltungsrats zust\u00e4ndig ist.<br>b) Referat Kommunikation und \u00d6ffentlichkeitsarbeit auf der Ebene der Direktion, die f\u00fcr die Information der Medien \u00fcber die Aktivit\u00e4ten des Unternehmens und die F\u00f6rderung seiner Arbeit, die Koordinierung der Dienstleistungen des Unternehmens in Kommunikations- und \u00d6ffentlichkeitsarbeitsfragen, die Organisation der \u00d6ffentlichkeitsarbeit des Unternehmens in Griechenland und im Ausland, die Organisation und Unterst\u00fctzung von Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Mission des Unternehmens, die Organisation und Unterst\u00fctzung der Strategie und Extroversionsma\u00dfnahmen verantwortlich ist.<br>c) B\u00fcro f\u00fcr rechtliche Unterst\u00fctzung auf der Ebene der Direktion, die f\u00fcr die rechtliche Unterst\u00fctzung der Gesellschaft sowie des Verwaltungsrats, die Koordinierung der Dienstleistungen der Gesellschaft in Bezug auf den Gesetzgebungs- und Regulierungsprozess sowie f\u00fcr die Bewertung der gesetzlichen und regulatorischen Vorschriften im Rahmen der Zust\u00e4ndigkeit der Gesellschaft zust\u00e4ndig ist, auf Anfrage, die Koordinierung der Dienstleistungen f\u00fcr die rechtzeitige und wirksame Reaktion der Gesellschaft in Fragen der parlamentarischen Kontrolle, die Koordinierung der Dienstleistungen der Gesellschaft f\u00fcr die Durchf\u00fchrung von Konsultationen in allen Angelegenheiten, die in die Zust\u00e4ndigkeit der Gesellschaft fallen, die Bearbeitung von Gerichtsverfahren und die Bereitstellung von Rechtsberatung und Gutachten.<br>d) Referat Interne Revision, Abteilungsebene, organisiert und t\u00e4tig gem\u00e4\u00df Gesetz 4795\/2021 (\u0391\u0384 62).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Artikel 17<br>Einrichtung von Planstellen<br>1. Einhundertzwanzig (120) Stellen werden in der Gesellschaft im Rahmen eines unbefristeten privatrechtlichen Arbeitsverh\u00e4ltnisses eingerichtet, das nach Kategorie, Zweigniederlassung und Fachgebiet nach der Organisations- und Betriebsordnung der Gesellschaft gem\u00e4\u00df dem Pr\u00e4sidialdekret 85\/2022 (Regierungsanzeiger, Reihe I, Nr. 232) aufgeschl\u00fcsselt ist.<br>2. Zus\u00e4tzlich zu den in Absatz 1 genannten Positionen werden dem Unternehmen folgende Positionen empfohlen:<br>f\u00fcr die Personalausstattung der in Artikel 16 Absatz 3 Buchstaben a bis c genannten B\u00fcros wird Folgendes festgelegt: aa) vier (4) Stellen f\u00fcr Mitarbeiter mit einem befristeten privatrechtlichen Arbeitsverh\u00e4ltnis, deren Amtszeit die Amtszeit des Pr\u00e4sidenten und des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers des Verwaltungsrats nicht \u00fcberschreiten darf; ab) eine (1) Stelle f\u00fcr einen Journalisten mit einem befristeten privatrechtlichen Arbeitsverh\u00e4ltnis, in der er durch Beschluss des Verwaltungsrats auf Empfehlung des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers eingestellt wird, der entweder Mitglied einer anerkannten Berufsjournalistenorganisation in Griechenland sein muss oder \u00fcber mindestens zwei (2) Jahre Erfahrung in einer politischen Tageszeitung oder Finanzzeitung oder in einer weit verbreiteten Zeitschrift oder im Radio oder Fernsehen oder im Internet verf\u00fcgen muss, nachgewiesen durch die Zahlung seiner Beitr\u00e4ge an die zust\u00e4ndige Versicherungsorganisation als Journalist oder in einem privaten Amt gem\u00e4\u00df den Artikeln 45 bis 47 des Gesetzes 4622\/2019 und deren Amtszeit die Amtszeit des Pr\u00e4sidenten und des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers des Verwaltungsrats nicht \u00fcberschreiten darf;<br>b) F\u00fcr die Bed\u00fcrfnisse der Gesellschaft und des Legal Support Office werden insgesamt zwei (2) Positionen von Rechtsanw\u00e4lten mit angestelltem Mandat und zwei (2) Positionen von Rechtsberatern festgelegt, die gem\u00e4\u00df Artikel 43 des Anwaltsgesetzes (Gesetz 4194\/2013, Regierungsanzeiger, Reihe I, Nr. 208) besetzt werden.<br>3. Artikel 51 des Gesetzes 4622\/2019 \u00fcber die j\u00e4hrliche Einstellungsplanung gilt f\u00fcr das in Absatz 2 genannte Personal.<br>4. Der in Artikel 21 Absatz 3 des Gesetzes 4704\/2020 (GG I 133) vorgesehene Standpunkt bleibt in Kraft.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Artikel 18<br>Personalausstattung<br>1. Die in Artikel 17 Absatz 1 genannten Stellen k\u00f6nnen im Einklang mit dem Gesetz 4440\/2016 (GG I 224) durch Einstellung, Versetzung oder Abordnung von Bediensteten im Rahmen eines unbefristeten privatrechtlichen Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnisses oder durch Abordnung von Dauerbediensteten im Dienst bei staatlichen Stellen im Sinne von Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b des Gesetzes 4270\/2014 (GG I 143) besetzt werden.<br>2. F\u00fcr die Durchf\u00fchrung von Programmen, die aus EU-Mitteln finanziert oder kofinanziert werden, kann das Unternehmen gem\u00e4\u00df Artikel 6 des Gesetzes 2527\/1997 (GG I 206), Artikel 1 Buchstabe q des Gemeinsamen Beschlusses Nr. DIPAAD\/\u03a6.EP.1\/934\/6966\/21.4.2023 des Finanzministers und des Innenministers (GG II \u0384 2614) in der geltenden Fassung und Artikel 8 Absatz 3 des Gesetzes 4325\/2015 (GG I 47) Personal im Rahmen eines Projektleasingvertrags besch\u00e4ftigen. Um den Bed\u00fcrfnissen fachlicher oder technischer Art oder der Evaluierung gerecht zu werden, kann das betreffende Projekt oder die betreffende Dienstleistung durch Beschluss des Verwaltungsrats gem\u00e4\u00df dem Gesetz 4412\/2016 (\u0391\u0384 147) an einen Auftragnehmer oder Dienstleister vergeben werden. Die entsprechenden Ausgaben werden von dem kofinanzierten Teil des \u00f6ffentlichen Investitionsprogramms des Kulturministeriums getragen.<br>3. Die Einstellung von Dauerbediensteten im Rahmen eines unbefristeten privatrechtlichen Arbeitsvertrags und von Bediensteten im Rahmen eines befristeten privatrechtlichen Arbeitsvertrags oder eines Projektmietvertrags zur Deckung eines saisonalen und periodischen oder sonstigen vor\u00fcbergehenden oder vor\u00fcbergehenden Bedarfs ist in der j\u00e4hrlichen Personalplanung der \u00f6ffentlichen Verwaltung gem\u00e4\u00df Artikel 51 des Gesetzes 4622\/2019 (GG I 133) vorgesehen, f\u00e4llt in die Zust\u00e4ndigkeit des Obersten Rates f\u00fcr Personalauswahl und erfolgt gem\u00e4\u00df dem Gesetz 4765\/2021 (GG I 6).<br>4. Die Gesellschaft kann gem\u00e4\u00df Artikel 6 des Gesetzes 2527\/1997 Bauleasingvertr\u00e4ge mit nat\u00fcrlichen Personen abschlie\u00dfen, die zur Unterst\u00fctzung der Verwaltung, \u00dcberwachung und Durchf\u00fchrung von Projekten im Zusammenhang mit den in Artikel 4 Absatz 1 Buchstaben b und c genannten Verantwortlichkeiten der Gesellschaft sowie zur Unterst\u00fctzung der Verwaltung, \u00dcberwachung und Durchf\u00fchrung von IT-, Kommunikations- und neuen Technologieprojekten eingesetzt werden, die entweder aus dem nationalen oder dem kofinanzierten Teil des \u00f6ffentlichen Investitionsprogramms oder aus einer anderen Quelle finanziert werden. Die aktuellen Bauleasingvertr\u00e4ge, auf die hierin Bezug genommen wird, d\u00fcrfen zehn Prozent pro Jahr nicht \u00fcberschreiten (10).%) die Gesamtzahl der in Artikel 17 Absatz 1 genannten Stellen. Die oben genannten Bauleasingvertr\u00e4ge decken keine festen und dauerhaften Bed\u00fcrfnisse des Unternehmens ab und verbergen in keinem Fall einen Arbeitsvertrag. Die Auswahl der Personen, die das Projekt mit einem entsprechenden Vertrag durchf\u00fchren werden, erfolgt durch das Unternehmen nach Ver\u00f6ffentlichung eines entsprechenden Aufrufs zur Interessenbekundung. Diese Vertr\u00e4ge fallen unter die j\u00e4hrliche Personalplanung der \u00f6ffentlichen Verwaltung gem\u00e4\u00df Artikel 51 des Gesetzes 4622\/2019.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Artikel 19<br>Besetzung von Planstellen der Leiter<br>1. Die Stellen der Leiter der in Artikel 16 Absatz 2 genannten Generaldirektionen und der zu ihnen geh\u00f6renden Direktionen werden in Anwendung von Artikel 23 Abs\u00e4tze 1 bis 5 des Gesetzes 4972\/2022 (GG I 188) durch unbefristete Bedienstete privatrechtlicher Einrichtungen des Staates im Sinne von Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b des Gesetzes 4270\/2014 (GG I 143) oder durch Fachpersonal des privaten Sektors durch Abschluss eines befristeten privatrechtlichen Arbeitsvertrags von bis zu drei (3) Jahren besetzt, f\u00fcr den Artikel 51 des Gesetzes 4622\/2019 (GG I 133) gilt. Die Stellen der Abteilungsleiter der in Artikel 16 Absatz 2 genannten Generaldirektionen werden durch Beschluss des Verwaltungsrats von Mitarbeitern der Gesellschaft besetzt, die im Rahmen eines Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnisses t\u00e4tig sind.<br>2. Die Stellen der Leiter der in Artikel 16 Absatz 3 genannten Organisationseinheiten werden durch Beschluss des Verwaltungsrats, auf Empfehlung des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers, durch Bedienstete der Gesellschaft mit unbefristetem Arbeitsverh\u00e4ltnis oder auf Abordnung, durch Bedienstete \u00f6ffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher K\u00f6rperschaften des Staates mit unbefristetem Arbeitsverh\u00e4ltnis oder durch spezialisierte F\u00fchrungskr\u00e4fte des Privatsektors durch Abschluss eines befristeten privatrechtlichen Arbeitsvertrags mit einer Dauer von bis zu drei (3) Jahren gem\u00e4\u00df Artikel 51 des Gesetzes 4622\/2019 besetzt. Insbesondere wird die in Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe c genannte Stelle des Leiters des Rechtsberatungsb\u00fcros von einem Rechtsberater besetzt und unterliegt den Artikeln 42 bis 46 des Rechtsanwaltsgesetzbuchs (Gesetz 4194\/2013, Regierungsanzeiger, Reihe I, Nr. 208) und den Bestimmungen des entsprechenden Einstellungsvertrags.<br>3. Wird ein Bediensteter einer \u00f6ffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen K\u00f6rperschaft auf unbestimmte Zeit als Leiter einer Organisationseinheit ausgew\u00e4hlt, so wird die Stelle durch Abordnung besetzt, die durch gemeinsamen Beschluss des beaufsichtigenden Ministers und des zust\u00e4ndigen Ministers f\u00fcr die Dauer seiner Amtszeit als Leiter erfolgt. Wird ein abgeordneter Mitarbeiter des Unternehmens als Leiter einer Organisationseinheit ausgew\u00e4hlt, verl\u00e4ngert sich die Dauer seiner Abordnung automatisch bis zum Ende seiner Amtszeit als Leiter.<br>4. Die Amtszeit der Leiter der Organisationseinheiten auf jeder Ebene betr\u00e4gt drei Jahre und kann einmal um einen gleichen Zeitraum verl\u00e4ngert werden. Die Amtszeit des Leiters des Rechtsbeistands ist in Artikel 46 Absatz 2 des Rechtsanwaltsgesetzes geregelt.<br>5. Der Leiter der Generaldirektion Film ist der Filmkommissar des Landes mit folgenden Aufgaben: f\u00f6rdert die Programme zur Unterst\u00fctzung und Finanzierung von Film- und audiovisuellen Produktionen in Griechenland und im Ausland, b) sorgt f\u00fcr die Planung von Pr\u00e4sentationen, die Organisation von Kontakten und die F\u00f6rderung der Vorteile des Landes f\u00fcr die Akteure des internationalen Film- und audiovisuellen Marktes, c) arbeitet mit den zust\u00e4ndigen Diensten f\u00fcr die Organisation und Pr\u00e4sentation des j\u00e4hrlichen Budgets f\u00fcr Finanzinstrumente und die Pr\u00e4senz Griechenlands in internationalen Ausstellungen und Veranstaltungen zusammen und schl\u00e4gt Vorschl\u00e4ge f\u00fcr neue Finanzinstrumente vor, d) unterst\u00fctzt und unterst\u00fctzt die Durchf\u00fchrung internationaler Filmaufnahmen im Land durch die Zusammenarbeit mit zust\u00e4ndigen \u00f6ffentlichen Diensten, Unternehmen des Privatsektors und anderen Einrichtungen und die Erleichterung audiovisueller und kinematografischer Produktionen, e) koordiniert die Werbung auf internationalen M\u00e4rkten und Veranstaltungen, f) in Zusammenarbeit mit den zust\u00e4ndigen Diensten, sorgt f\u00fcr die digitale Werbung f\u00fcr Griechenland als geeigneten Ort f\u00fcr Dreharbeiten, g) arbeitet mit den lokalen Beh\u00f6rden zusammen, um die Realisierung ausl\u00e4ndischer Film- und audiovisueller Produktionen zu erleichtern, h) entwirft Werbekampagnen und organisiert Medienaktuelle Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit den zust\u00e4ndigen Diensten des Unternehmens.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Artikel 20<br>Verg\u00fctung des Personals<br>1. Die Verg\u00fctungsregelung f\u00fcr alle Arten von Bediensteten ist in den Artikeln 7 bis 35 des Gesetzes 4354\/2015 (GG I 176) geregelt. Die nicht gehaltsabh\u00e4ngigen Leistungen sind in Artikel 43 des Gesetzes 4484\/2017 (GG I 110) geregelt.<br>2. Die Verg\u00fctung der Leiter der Generaldirektionen richtet sich nach Artikel 23 Absatz 6 des Gesetzes 4972\/2022 (GG I 181) und darf die Verg\u00fctung f\u00fcr die Kategorie der Sonderpositionen der 1. Besoldungsgruppe gem\u00e4\u00df Kapitel B des Gesetzes 4354\/2015 nicht \u00fcbersteigen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Artikel 21<br>Gesch\u00e4ftsordnung<br>Die Gesch\u00e4ftsordnung der Gesellschaft regelt die interne Struktur, die Verteilung der Stellen nach Kategorien, Zweigen und Fachgebieten, das Einstellungsverfahren und die Qualifikationen nach Zweigen und Fachgebieten, das Verfahren f\u00fcr die Zuweisung von Leitern, die Organisation und den Betrieb der Einrichtung, den Sitz jeder Organisationseinheit, den Status des Personals, die Disziplinarorgane und die entsprechenden Befugnisse, Disziplinarvergehen, Sanktionen, Gr\u00fcnde und das Verfahren f\u00fcr die vorzeitige Beendigung der Amtszeit der Leiter von Organisationseinheiten auf jeder Ebene, die Methode der Finanzverwaltung und im Allgemeinen alle Fragen im Zusammenhang mit der Organisation und dem Betrieb der Gesellschaft.<\/p>\n<\/div><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>KAPITEL I EMPFEHLUNG - BETRIEBSORDNUNG - MISSION - VERANTWORTUNG Artikel 3Empfehlung - Gesch\u00e4ftsordnung1. Es wird eine juristische Person des Privatrechts in Form einer Aktiengesellschaft mit dem Namen \"Hellenic Centre for Film, Audiovisual and Creation S.A.-Creative Greece S.A.\" und dem unverwechselbaren Titel \"Creative Greece\" gegr\u00fcndet. Der Name der Aktiengesellschaft in englischer Sprache lautet \"National Film and Audiovisual Center S.A.-Creative Greece\" (N.F.A.C.-Creative Greece). Informationen zu [\u2026]<\/p>","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_uag_custom_page_level_css":"","footnotes":""},"categories":[1],"tags":[71,73,72],"class_list":["post-1935","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-uncategorized","tag-71","tag-73","tag-72"],"uagb_featured_image_src":{"full":false,"thumbnail":false,"medium":false,"medium_large":false,"large":false,"1536x1536":false,"2048x2048":false,"etm-custom-language-flag":false,"gamipress-points":false,"gamipress-achievement":false,"gamipress-rank":false},"uagb_author_info":{"display_name":"admin","author_link":"https:\/\/opengovai4d.ellak.gr\/de\/author\/admin\/"},"uagb_comment_info":22,"uagb_excerpt":"\u039a\u0395\u03a6\u0391\u039b\u0391\u0399\u039f \u0391\u2019\u03a3\u03a5\u03a3\u03a4\u0391\u03a3\u0397-\u039a\u0391\u039d\u039f\u039d\u0395\u03a3 \u039b\u0395\u0399\u03a4\u039f\u03a5\u03a1\u0393\u0399\u0391\u03a3-\u0391\u03a0\u039f\u03a3\u03a4\u039f\u039b\u0397-\u0391\u03a1\u039c\u039f\u0394\u0399\u039f\u03a4\u0397\u03a4\u0395\u03a3 \u0386\u03c1\u03b8\u03c1\u03bf 3\u03a3\u03cd\u03c3\u03c4\u03b1\u03c3\u03b7-\u039a\u03b1\u03bd\u03cc\u03bd\u03b5\u03c2 \u03bb\u03b5\u03b9\u03c4\u03bf\u03c5\u03c1\u03b3\u03af\u03b1\u03c21. \u03a3\u03c5\u03c3\u03c4\u03ae\u03bd\u03b5\u03c4\u03b1\u03b9 \u03bd\u03bf\u03bc\u03b9\u03ba\u03cc \u03c0\u03c1\u03cc\u03c3\u03c9\u03c0\u03bf \u03b9\u03b4\u03b9\u03c9\u03c4\u03b9\u03ba\u03bf\u03cd \u03b4\u03b9\u03ba\u03b1\u03af\u03bf\u03c5, \u03c5\u03c0\u03cc \u03c4\u03b7 \u03bc\u03bf\u03c1\u03c6\u03ae \u03c4\u03b7\u03c2 \u03b1\u03bd\u03ce\u03bd\u03c5\u03bc\u03b7\u03c2 \u03b5\u03c4\u03b1\u03b9\u03c1\u03b5\u03af\u03b1\u03c2, \u03bc\u03b5 \u03c4\u03b7\u03bd \u03b5\u03c0\u03c9\u03bd\u03c5\u03bc\u03af\u03b1 \u00ab\u0395\u03bb\u03bb\u03b7\u03bd\u03b9\u03ba\u03cc \u039a\u03ad\u03bd\u03c4\u03c1\u03bf \u039a\u03b9\u03bd\u03b7\u03bc\u03b1\u03c4\u03bf\u03b3\u03c1\u03ac\u03c6\u03bf\u03c5, \u039f\u03c0\u03c4\u03b9\u03ba\u03bf\u03b1\u03ba\u03bf\u03c5\u03c3\u03c4\u03b9\u03ba\u03ce\u03bd \u039c\u03ad\u03c3\u03c9\u03bd \u03ba\u03b1\u03b9 \u0394\u03b7\u03bc\u03b9\u03bf\u03c5\u03c1\u03b3\u03af\u03b1\u03c2 \u0391.\u0395.-Creative Greece S.A.\u00bb \u03ba\u03b1\u03b9 \u03b4\u03b9\u03b1\u03ba\u03c1\u03b9\u03c4\u03b9\u03ba\u03cc \u03c4\u03af\u03c4\u03bb\u03bf \u00abCreative Greece\u00bb. \u0397 \u03b5\u03c0\u03c9\u03bd\u03c5\u03bc\u03af\u03b1 \u03c4\u03b7\u03c2 \u03b1\u03bd\u03ce\u03bd\u03c5\u03bc\u03b7\u03c2 \u03b5\u03c4\u03b1\u03b9\u03c1\u03b5\u03af\u03b1\u03c2 \u03c3\u03c4\u03b7\u03bd \u03b1\u03b3\u03b3\u03bb\u03b9\u03ba\u03ae \u03b3\u03bb\u03ce\u03c3\u03c3\u03b1 \u03b5\u03af\u03bd\u03b1\u03b9 \u00abNational Film and Audiovisual Center S.A.-Creative Greece\u00bb (N.F.A.C.-Creative Greece). \u0393\u03b9\u03b1 \u03c4\u03bf\u03c5\u03c2&hellip;","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/opengovai4d.ellak.gr\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1935","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/opengovai4d.ellak.gr\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/opengovai4d.ellak.gr\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/opengovai4d.ellak.gr\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/opengovai4d.ellak.gr\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1935"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/opengovai4d.ellak.gr\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1935\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1936,"href":"https:\/\/opengovai4d.ellak.gr\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1935\/revisions\/1936"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/opengovai4d.ellak.gr\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1935"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/opengovai4d.ellak.gr\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1935"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/opengovai4d.ellak.gr\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1935"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}