{"id":1859,"date":"2026-05-06T12:57:51","date_gmt":"2026-05-06T12:57:51","guid":{"rendered":"https:\/\/opengovai4d.ellak.gr\/?p=1859"},"modified":"2026-05-11T13:10:49","modified_gmt":"2026-05-11T13:10:49","slug":"%ce%ac%cf%81%ce%b8%cf%81%ce%bf-8-%ce%ba%ce%b1%cf%84%ce%b1%cf%83%cf%84%ce%b1%cf%84%ce%b9%ce%ba%cf%8c","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/opengovai4d.ellak.gr\/de\/%ce%ac%cf%81%ce%b8%cf%81%ce%bf-8-%ce%ba%ce%b1%cf%84%ce%b1%cf%83%cf%84%ce%b1%cf%84%ce%b9%ce%ba%cf%8c\/","title":{"rendered":"Artikel 8 der Satzung"},"content":{"rendered":"<div class=\"wp-block-uagb-container uagb-block-d8477941 alignfull uagb-is-root-container\"><div class=\"uagb-container-inner-blocks-wrap\">\n<p><strong>Artikel 8 der Satzung<br><\/strong>Die urspr\u00fcngliche Satzung der Gesellschaft wird ratifiziert, die wie folgt lautet:<\/p>\n\n\n\n<p>\u201eSTATUTORIE<\/p>\n\n\n\n<p><strong>KAPITEL A \u2013 RECHTSFORMULAR \u2013 NAME \u2013 MASSNAHME \u2013 ZWECK \u2013 DAUER<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Artikel 1 - Kein \u00b5-Formular<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>\"Hellenic Artificial Intelligence Factory SA\" handelt im \u00f6ffentlichen Interesse nach den Regeln der Privatwirtschaft und unterliegt der vorliegenden Satzung sowie zus\u00e4tzlich dem Gr\u00fcndungsgesetz und dem Gesetz 4548\/2018 (A\u0384 104) \u00fcber Aktiengesellschaften.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Artikel 2 \u2013 Bezeichnung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Name der Soci\u00e9t\u00e9 Anonyme lautet \"Hellenic Artificial Intelligence Factory SA\" und tr\u00e4gt den unverwechselbaren Titel \"AI FACTORY FAROS\" (im Folgenden: das Unternehmen). Bei internationalen Transaktionen verwendet das Unternehmen den Namen \"PHAROS AI FACTORY\" oder eine getreue \u00dcbersetzung in eine andere Sprache und den unverwechselbaren Titel \"PHAROS AI FACTORY\".<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Artikel 3 \u2013 Sitz<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Hauptsitz des Unternehmens befindet sich in der Gemeinde Agia Paraskevi, Attika, in den Einrichtungen des Technologieparks des Nationalen Zentrums f\u00fcr wissenschaftliche Forschung \"Demokritos\". Durch Beschluss der Generalversammlung kann eine andere Gemeinde der Region Attika als Sitz der Gesellschaft bestimmt werden.<br>Die Gesellschaft kann Niederlassungen, B\u00fcros oder Agenturen \u00fcberall in Griechenland und im Ausland durch Beschl\u00fcsse des Verwaltungsrats (im Folgenden: Verwaltungsrat), der die Verantwortlichkeiten und Bedingungen f\u00fcr ihre Gr\u00fcndung und ihren Betrieb festlegt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Artikel 4 \u2013 Zweck und Gegenstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Zweck des Unternehmens ist es, als nationaler und regionaler Beschleuniger f\u00fcr k\u00fcnstliche Intelligenz (\"KI\") durch die Entwicklung und den Betrieb eines einzigen Knotens mit Zugang zu spezialisierter Rechenleistung, Daten, Modellen und spezialisierten Humanressourcen zu agieren.<br>Der Umfang des Unternehmens umfasst:<br>a) Entwicklung, Betrieb und Verwaltung des Projekts \u201ePharos \u2013 Die griechische KI-Fabrik zur Beschleunigung der KI-Innovation\u201c, das im Rahmen des Rahmenprogramms der Europ\u00e4ischen Union f\u00fcr Forschung und Innovation 2021-2027 \u201eHorizont Europa\u201c durchgef\u00fchrt und zu 50 % finanziert wird (50 %).%) durch das Gemeinsame Unternehmen f\u00fcr europ\u00e4isches Hochleistungsrechnen (EuroHPC JU) und um 50 % (50 %)%) aus nationalen Mitteln,<\/p>\n\n\n\n<p>Forschung, Entwicklung, Design, Produktion, Installation, Bereitstellung, Wartung und Unterst\u00fctzung von KI-Systemen, -Anwendungen und -Technologien und damit verbundenen Technologien, wie z. B.:<\/p>\n\n\n\n<p>ba) die Erhebung, Anonymisierung, Analyse, Verarbeitung, Steuerung und Nutzung von Daten gem\u00e4\u00df der Verordnung (EU) 2016\/679 des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz nat\u00fcrlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95\/46\/EG (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO) (L 119) und der Verordnung (EU) des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften f\u00fcr k\u00fcnstliche Intelligenz und zur \u00c4nderung der Verordnungen (EG) 300\/2008, (EU) 167\/2013, (EU) 168\/2013, (EU) 2018\/858, (EU) 2018\/1139 und (EU) 2019\/2144 sowie der Richtlinien 2014\/90\/EU, (EU) 2016\/797 und (EU) 2020\/1828 (Verordnung \u00fcber k\u00fcnstliche Intelligenz) (L 1689) und anderer anwendbarer Rechtsvorschriften;<\/p>\n\n\n\n<p>bb) Konzeption und Entwicklung von maschinellem Lernen, Deep Learning, Verarbeitung nat\u00fcrlicher Sprache und generativen KI-Algorithmen und<\/p>\n\n\n\n<p>bc) Erstellung, Schulung, Verbesserung, Anpassung und Gew\u00e4hrleistung der Zuverl\u00e4ssigkeit von Large Language Models (LLMs) und anderen KI-Modellen;<\/p>\n\n\n\n<p>c) die kommerzielle Verwaltung und Nutzung aller Projekte, Daten und Ergebnisse, die im Rahmen des Projekts \"Pharos - Die griechische KI-Fabrik zur Beschleunigung der KI-Innovation\" erstellt wurden, einschlie\u00dflich der Rechte des geistigen Eigentums, sowie die Erbringung aller von ihr angebotenen Dienstleistungen;<\/p>\n\n\n\n<p>die Entwicklung und Bereitstellung von sehr vertrauensw\u00fcrdigen KI-Infrastrukturen, -Produkten und -Ressourcen in Griechenland im Einklang mit dem Unionsrecht und dem nationalen Recht und die Bereitstellung von Dienstleistungen f\u00fcr die Entwicklung von KI-L\u00f6sungen, -Produkten und -F\u00e4higkeiten in gro\u00dfem Ma\u00dfstab, mit dem Ziel einer breiten Einf\u00fchrung von KI, der Verbesserung von Innovation und Wettbewerbsf\u00e4higkeit in national kritischen und strategischen Sektoren, wie in den Bereichen:<\/p>\n\n\n\n<p>da) Gesundheit zum Zwecke der Entwicklung anonymisierter Gesundheitsdaten und KI-Vorhersageinstrumente;<\/p>\n\n\n\n<p>db) Sprache und Kultur mit dem Ziel, Sprachmodelle f\u00fcr die griechische Sprache und Kultur und die digitale Dokumentation, das Studium, den Schutz, die Verwaltung und die F\u00f6rderung all ihrer materiellen und immateriellen Aspekte zu schaffen;<\/p>\n\n\n\n<p>dc) Nachhaltigkeit und Umwelt im Hinblick auf die Entwicklung von KI-Anwendungen und -L\u00f6sungen zur Bewirtschaftung nat\u00fcrlicher Ressourcen, zur Bek\u00e4mpfung des Klimawandels und zur Steigerung der Energieeffizienz;<\/p>\n\n\n\n<p>Bereitstellung von Nutzerdiensten aus verschiedenen Branchen, einschlie\u00dflich Start-up-Unternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und wissenschaftlichen Einrichtungen, f\u00fcr die Entwicklung und Einf\u00fchrung von KI-L\u00f6sungen \u00fcber eine zentrale Anlaufstelle;<\/p>\n\n\n\n<p>die Bereitstellung von Bildungs-, Ausbildungs- und Beratungsdiensten im Zusammenhang mit KI, Informationstechnologie und Innovation;<\/p>\n\n\n\n<p>die Bereitstellung von Diensten zur F\u00f6rderung des Unternehmertums mit Schwerpunkt auf Start-up-Unternehmen und KMU, um innovative KI-L\u00f6sungen zu entwickeln und zu vermarkten;<\/p>\n\n\n\n<p>h) den Vertrieb und die kommerzielle Nutzung der oben genannten Produkte und Dienstleistungen in Griechenland und im Ausland,<\/p>\n\n\n\n<p>i) Schaffung attraktiver und hochwertiger M\u00f6glichkeiten f\u00fcr griechische und internationale Experten wie Forscher, Start-ups und Technologief\u00fchrer auf dem Gebiet der KI;<\/p>\n\n\n\n<p>j) Teilnahme an Forschungs- und Handelsprojekten in Griechenland und im Ausland,<\/p>\n\n\n\n<p>St\u00e4rkung der nationalen KI-Kapazit\u00e4ten im Einklang mit den Initiativen der Europ\u00e4ischen Union, unter anderem durch die Beteiligung an den Bem\u00fchungen der europ\u00e4ischen KI-Fabriken, sowie durch die Bereitstellung des f\u00f6deralen Zugangs und der grenz\u00fcberschreitenden Zusammenarbeit mit anderen KI-Fabriken zur zentralen Drehscheibe des europ\u00e4ischen \u00d6kosystems;<\/p>\n\n\n\n<p>Einrichtung von Netzwerk- und Kooperationswegen mit anderen Initiativen der Europ\u00e4ischen Union wie den Europ\u00e4ischen Digitalen Innovationszentren (EDIH) und Datenr\u00e4umen sowie Zusammenarbeit mit internationalen Akteuren, die zu einem grenz\u00fcberschreitenden Innovations\u00f6kosystem im Bereich KI beitragen.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Rahmen seines Auftrags kann das Unternehmen:<br>a) mit nat\u00fcrlichen oder juristischen Personen in Griechenland und im Ausland zusammenarbeitet,<\/p>\n\n\n\n<p>Beteiligung an Forschungs-, Entwicklungs-, Finanzierungs- oder Investitionsprogrammen der Europ\u00e4ischen Union, internationaler Organisationen und anderer Einrichtungen;<\/p>\n\n\n\n<p>Gr\u00fcndung oder Beteiligung an anderen Unternehmen, Konsortien oder \u00f6ffentlich-privaten Partnerschaften;<\/p>\n\n\n\n<p>Marken, Patente, Urheberrechte und andere Rechte des geistigen Eigentums erwirbt, verwertet oder lizenziert.<\/p>\n\n\n\n<p>Gr\u00fcndung von Spin-off-Gesellschaften;<\/p>\n\n\n\n<p>als regulatorisches Testgel\u00e4nde f\u00fcr KI und Datentechnologien fungieren, das die kontrollierte Entwicklung, Erprobung und Bewertung innovativer Systeme im Einklang mit der Verordnung \u00fcber k\u00fcnstliche Intelligenz, der DSGVO und dem geltenden nationalen Recht und Unionsrecht erm\u00f6glicht und zur Entwicklung bew\u00e4hrter Verfahren und Standards f\u00fcr die sichere und verantwortungsvolle Einf\u00fchrung von KI in Griechenland und Europa beitr\u00e4gt;<\/p>\n\n\n\n<p>die Rechte des geistigen Eigentums, die sich aus ihrer T\u00e4tigkeit zum Zeitpunkt ihrer T\u00e4tigkeit ergeben, und die Ergebnisse, die in der Vorstufe vor ihrer Errichtung und zum Zeitpunkt ihrer T\u00e4tigkeit in ihrem Namen erzielt wurden, zu verwalten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Artikel 5 \u2013 Dauer<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Dauer der Gesellschaft ist auf zehn (10) Jahre ab ihrer Eintragung im Allgemeinen Handelsregister (GEMI) festgelegt, mit der M\u00f6glichkeit der Verl\u00e4ngerung durch Beschluss der Hauptversammlung auf der Grundlage der Bestimmungen des Gesetzes 4548\/2018 (GG I 104).<\/p>\n\n\n\n<p><strong>KAPITEL B \u2013 EQUITY CAPITAL \u2013 OPERATIVE RESSOURCEN<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Artikel 6 \u2013 Eigenkapital<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das Grundkapital der Gesellschaft betr\u00e4gt f\u00fcnfundzwanzigtausend (25.000) Euro und ist in zweihundertf\u00fcnfzig (250) Stammaktien mit einem Nennwert von jeweils hundert (100) Euro unterteilt.<br>Das Grundkapital wird innerhalb von drei\u00dfig (30) Tagen nach Gr\u00fcndung der Gesellschaft gezeichnet und gedeckt durch:<br>a) Der griechische Staat, vertreten als Anteilseigner durch den Minister f\u00fcr digitale Governance, mit einer Quote von 30 Prozent (30 %).%).<\/p>\n\n\n\n<p>b) Die \"Hellenic Corporation of Assets and Participations SA\" (HCAP), gegr\u00fcndet durch das Gesetz 4389\/2016 (\u0391\u0384 94), mit einem Prozentsatz von siebzig Prozent (70%).<\/p>\n\n\n\n<p>Das urspr\u00fcngliche Grundkapital der Gesellschaft wird, soweit angemessen, vom griechischen Staat durch gemeinsamen Beschluss der Minister f\u00fcr nationale Wirtschaft und Finanzen und digitale Governance und von der HCAP durch Beschluss ihrer zust\u00e4ndigen K\u00f6rperschaft auf einem Konto bei der Bank von Griechenland im Namen der Gesellschaft hinterlegt. Die Zahlung von Barmitteln zur Deckung etwaiger Erh\u00f6hungen des Grundkapitals der Gesellschaft sowie der Einlagen der Gr\u00fcnderaktion\u00e4re zum Zwecke der k\u00fcnftigen Erh\u00f6hung des Grundkapitals muss durch Einzahlung auf ein Sonderkonto der Gesellschaft bei der Bank von Griechenland erfolgen.<br>Das Grundkapital der Gesellschaft kann durch Beschluss der Generalversammlung auf Vorschlag des Verwaltungsrats erh\u00f6ht werden. Um den entsprechenden Beschluss der Hauptversammlung zu fassen, ist das positive Votum des griechischen Staates als Aktion\u00e4r erforderlich.<br>Die Entscheidung \u00fcber die Erh\u00f6hung des Grundkapitals muss mindestens den Betrag der Kapitalerh\u00f6hung, ihre Deckung, die Anzahl und Art der zu emittierenden Aktien, ihren Nennwert und Ver\u00e4u\u00dferungspreis sowie die Deckungsfrist enthalten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Artikel 7 \u2013 Aktien<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Aktien sind g\u00e4ngig und eingetragen und werden im Gesellschaftsregister eingetragen.<br>Die \u00dcbertragung der Aktien der Gesellschaft durch HCAP bedarf der Zustimmung der Hauptversammlung. Um den entsprechenden Beschluss der Hauptversammlung zu fassen, ist das positive Votum des griechischen Staates als Aktion\u00e4r erforderlich.<br>Jede Aktie gibt das Recht auf eine (1) Stimme an der Hauptversammlung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>KAPITEL C \u2013 EINRICHTUNGEN DES UNTERNEHMENS<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Artikel 8 \u2013 Verwaltungsorgane<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Leitungsorgane der Gesellschaft sind die Generalversammlung und der Verwaltungsrat.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Artikel 9 \u2013 Generalversammlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Unternehmens.<br>Bei der Aus\u00fcbung seiner Aktion\u00e4rsrechte wird der griechische Staat auf der Hauptversammlung durch den Minister f\u00fcr Digital Governance oder seinen gesetzlichen Vertreter vertreten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Artikel 10 \u2013 Zust\u00e4ndigkeiten der Generalversammlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Hauptversammlung hat die im Gesetz 4548\/2018 (Amtsblatt, Reihe I, Nr. 104), dieser Satzung und dem Gr\u00fcndungsgesetz der Gesellschaft vorgesehenen Befugnisse.<br>Sie ist insbesondere zust\u00e4ndig f\u00fcr:<\/p>\n\n\n\n<p>a) den Verwaltungsrat zu w\u00e4hlen.<\/p>\n\n\n\n<p>b) Ernennt:<br>(ba) die Rechnungspr\u00fcfer.<br>bb) Liquidatoren.<\/p>\n\n\n\n<p>c) Zu genehmigen:<br>(ca) die \u00c4nderung der Satzung.<br>cb) Die Erh\u00f6hung oder Abnahme des Grundkapitals.<br>cc) die Gesch\u00e4ftsordnung des Unternehmens,<br>cd) Verg\u00fctungs- und Verg\u00fctungspolitik der Mitglieder des Verwaltungsrats<br>Der strategische und Businessplan.<br>cg) Genehmigung des Jahresabschlusses.<br>Land) Die Zuteilung von Jahresgewinnen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Artikel 11 \u2013 Sitzungen der Generalversammlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Generalversammlung wird vom Verwaltungsrat einberufen. Sie trifft sich regelm\u00e4\u00dfig am Hauptsitz der Gesellschaft einmal (1) j\u00e4hrlich, sp\u00e4testens bis zum zehnten (10.) Kalendertag des neunten Monats nach Ende des Gesch\u00e4ftsjahres.<br>Der Verwaltungsrat kann, wann immer er dies f\u00fcr erforderlich h\u00e4lt, die Generalversammlung zu einer au\u00dferordentlichen Sitzung einberufen.<br>Die Einladung zur Generalversammlung muss mindestens die nach Artikel 121 des Gesetzes 4548\/2018 (GG I 104) erforderlichen Angaben enthalten.<br>Die Hauptversammlung kann auch von Aktion\u00e4ren einberufen werden, die mindestens f\u00fcnf Prozent (5%) das Grundkapital.<br>Die Generalversammlung, mit Ausnahme von sich wiederholenden Versammlungen und solchen, die als solche betrachtet werden, muss mindestens zwanzig (20) Tage vor dem f\u00fcr die Sitzung festgelegten Datum einberufen werden. Der Tag der Ver\u00f6ffentlichung der Einladung zur Hauptversammlung und der Tag dieser Hauptversammlung werden nicht auf die im vorstehenden Absatz genannte Frist angerechnet.<br>Eine Einladung zur Einberufung der Hauptversammlung ist nicht erforderlich, wenn Aktion\u00e4re, die das gesamte Kapital vertreten, anwesend oder vertreten sind und keine von ihnen der Realisierung und Entscheidungsfindung widerspricht.<br>Der Vorsitzende des Verwaltungsrats f\u00fchrt vorl\u00e4ufig den Vorsitz der Hauptversammlung und w\u00e4hlt einen (1) Sekret\u00e4r aus, bis die endg\u00fcltige Liste der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigten Aktion\u00e4re von der Hauptversammlung ratifiziert und das endg\u00fcltige Pr\u00e4sidium gew\u00e4hlt wird, bestehend aus dem Vorsitzenden und dem Sekret\u00e4r, der auch als W\u00e4hler fungiert.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Artikel 12 \u2013 Beschl\u00fcsse der Hauptversammlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Beschl\u00fcsse der Generalversammlung werden nach einer Sitzung der Generalversammlung oder durch Abstimmung, jedoch ohne Sitzung, gem\u00e4\u00df Artikel 135 des Gesetzes 4548\/2018 (Amtsblatt, Reihe I, Nr. 104) gefasst. Dies gilt unbeschadet der n\u00e4heren Bestimmungen dieser Satzung und des Gr\u00fcndungsgesetzes der Gesellschaft.<br>Ein Beschluss der Hauptversammlung entspricht den Beschl\u00fcssen der Aktion\u00e4re, die durch die Erstellung und Unterzeichnung eines Protokolls gem\u00e4\u00df Artikel 136 des Gesetzes 4548\/2018 gefasst werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Artikel 13 \u2013 Protokoll der Hauptversammlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das Protokoll der Generalversammlung wird vom Pr\u00e4sidenten und vom Sekret\u00e4r der Versammlung unterzeichnet. Kopien und Ausz\u00fcge des Protokolls werden vom Vorsitzenden des Verwaltungsrats oder von einer anderen vom Verwaltungsrat ernannten Person ausgestellt.<br>Die Kopien und Ausz\u00fcge des Protokolls der Generalversammlung sind gem\u00e4\u00df Artikel 93 Absatz 3 des Gesetzes 4548\/2018 (GG I 104) der zust\u00e4ndigen GEMI-Abteilung vorzulegen.<br>Die Gesellschaft stellt ihren Aktion\u00e4ren Kopien des Protokolls der Hauptversammlungen zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Artikel 14 \u2013 Zusammensetzung des Verwaltungsrats<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Verwaltungsrat besteht aus sieben (7) Mitgliedern, die f\u00fcr eine Amtszeit von vier (4) Jahren gem\u00e4\u00df dieser Satzung und zus\u00e4tzlich gem\u00e4\u00df dem Gesetz 4548\/2018 (Amtsblatt, Reihe I, Nr. 104) gew\u00e4hlt werden.<br>Dem Verwaltungsrat geh\u00f6ren an:<\/p>\n\n\n\n<p>a) f\u00fcnf (5) Mitglieder, die von den Aktion\u00e4ren der Gesellschaft wie folgt benannt werden:<br>aa) ein (1) Mitglied wird vom griechischen Staat \u00fcber den Minister f\u00fcr digitale Governance ernannt;<br>ab) vier (4) Mitglieder werden vom HCAP ernannt, darunter der Pr\u00e4sident und der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Direktor;<\/p>\n\n\n\n<p>dem Generalsekret\u00e4r f\u00fcr Informationssysteme und digitale Governance des Ministeriums f\u00fcr digitale Governance;<\/p>\n\n\n\n<p>c) der Sondersekret\u00e4r f\u00fcr k\u00fcnstliche Intelligenz und Daten-Governance des Ministeriums f\u00fcr digitale Governance.<\/p>\n\n\n\n<p>Die unter den Buchstaben b und c genannten Mitglieder erhalten keine Verg\u00fctung oder Entsch\u00e4digung.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Wahl der Mitglieder wird von der Generalversammlung in einer zu diesem Zweck einberufenen Sondersitzung best\u00e4tigt.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Pr\u00e4sident oder sein gesetzlicher Vertreter sowie der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Direktor haben die in dieser Satzung und in der Gesch\u00e4ftsordnung vorgesehenen Zust\u00e4ndigkeiten.<br>Die Hindernisse, Unvereinbarkeiten und F\u00e4lle, in denen ein Ausschluss vom Amt des Mitglieds des Verwaltungsrats vorliegt, werden in der Gesch\u00e4ftsordnung genannt.<br>Die Generalversammlung kann eine Teilerneuerung des Verwaltungsrats und sukzessive Beendigung der Amtszeit ihrer Mitglieder ernennen.<br>Die Mitglieder des Verwaltungsrats, die ihre Amtszeit beendet haben, sind immer wieder w\u00e4hlbar und frei widerrufbar.<br>Der Verwaltungsrat tritt unmittelbar nach seiner Wahl durch die Generalversammlung zusammen und wird in einem Gremium gebildet und legt die Befugnisse und Verantwortlichkeiten seiner Mitglieder fest.<br>Eine vom Verwaltungsrat ernannte Person fungiert als Sekret\u00e4r des Verwaltungsrats.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Artikel 15 \u2013 Zust\u00e4ndigkeiten des Verwaltungsrats<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Verwaltungsrat ist f\u00fcr die F\u00fchrung der Gesellschaft und die Erreichung ihrer satzungsm\u00e4\u00dfigen Ziele verantwortlich. Er entscheidet \u00fcber alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung der Gesellschaft, mit Ausnahme derjenigen, die nach dem Gr\u00fcndungsgesetz und dem Gesetz 4548\/2018 (Amtsblatt, Reihe I, Nr. 104) in die Zust\u00e4ndigkeit der Hauptversammlung fallen. Zus\u00e4tzlich zu den Aufgaben nach Artikel 86 des Gesetzes 4548\/2018 \u00fcbt der Verwaltungsrat Folgendes aus:<br>a) \u00fcbernimmt vertragliche Verpflichtungen im Namen der Gesellschaft, einschlie\u00dflich der Vergabe von Auftr\u00e4gen \u00fcber die Lieferung von Waren und Dienstleistungen, in \u00dcbereinstimmung mit den Bestimmungen der Bau-, Liefer- und Dienstleistungsverordnung;<\/p>\n\n\n\n<p>b) die allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr die Besch\u00e4ftigung der Mitarbeiter des Unternehmens zu genehmigen, einschlie\u00dflich der Verg\u00fctungspolitik, die wettbewerbsf\u00e4hig sein muss, um Personen mit Erfahrung und angemessener Qualifikation anzuziehen und ihren Aufenthalt im Unternehmen zu f\u00f6rdern;<\/p>\n\n\n\n<p>c) auf Vorschlag des Vorstandsvorsitzenden den Strategie- und Gesch\u00e4ftsplan der Gesellschaft erstellt und der Hauptversammlung zur Genehmigung vorlegt,<\/p>\n\n\n\n<p>d) der Hauptversammlung den Jahresabschluss der Gesellschaft zur Genehmigung vorzulegen;<\/p>\n\n\n\n<p>e) der Hauptversammlung die Erh\u00f6hung des Grundkapitals der Gesellschaft vorzuschlagen,<\/p>\n\n\n\n<p>f) empfiehlt der Hauptversammlung die \u00c4nderung der Satzung der Gesellschaft,<\/p>\n\n\n\n<p>g) der Generalversammlung die \u00c4nderung der Gesch\u00e4ftsordnung vorzuschlagen;<\/p>\n\n\n\n<p>h) Einsetzung von Aussch\u00fcssen zur Erreichung der Ziele der Gesellschaft, wie z.B. eines Pr\u00fcfungsausschusses, der sich aus nicht gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Mitgliedern des Verwaltungsrats zusammensetzt, von denen die Mehrheit unabh\u00e4ngig ist, gem\u00e4\u00df Gesetz 4706\/2020 (A \u0384 136) oder eines Beratenden Ausschusses und legt deren Zusammensetzung und Zust\u00e4ndigkeiten fest;<\/p>\n\n\n\n<p>i) die Umsetzung des j\u00e4hrlichen Gesch\u00e4ftsplans des Unternehmens zu \u00fcberwachen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Verwaltungsrat kann einen Teil seiner Zust\u00e4ndigkeiten, einschlie\u00dflich der Vertretungs- und Verpflichtungsbefugnis der Gesellschaft, mit Ausnahme der gemeinsam ausge\u00fcbten Befugnisse, an ein oder mehrere Mitglieder des Verwaltungsrats oder nicht, delegieren und gleichzeitig in seiner oben genannten Entscheidung und dem Umfang der entsprechenden Erm\u00e4chtigung angeben.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Artikel 16 \u2013 Sitzungen des Verwaltungsrats<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Verwaltungsrat tagt am Sitz des Unternehmens oder an einem anderen Ort im griechischen Hoheitsgebiet. In jedem Fall tritt der Verwaltungsrat g\u00fcltig au\u00dferhalb seines Hauptsitzes an einem anderen Ort, in Griechenland oder im Ausland zusammen, sofern alle seine Mitglieder bei dieser Sitzung anwesend oder vertreten sind und niemand Einw\u00e4nde gegen die Sitzung erhebt und Beschl\u00fcsse gefasst werden.<br>Der Verwaltungsrat wird vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter einberufen, wobei seine Mitglieder vor der Sitzung mindestens zwei (2) Arbeitstage und mindestens f\u00fcnf (5) Arbeitstage eingeladen werden, wenn die Sitzung au\u00dferhalb des Hauptsitzes der Gesellschaft stattfinden soll. In der Einladung sind die Tagesordnungspunkte deutlich angegeben, andernfalls ist eine Entscheidungsfindung nur zul\u00e4ssig, wenn alle Mitglieder des Verwaltungsrats anwesend oder vertreten sind und niemand der Entscheidungsfindung widerspricht.<br>Der Verwaltungsrat kann gem\u00e4\u00df Artikel 91 Absatz 3 des Gesetzes 4548\/2018 (GG I 104) auf Antrag des Pr\u00e4sidenten von mindestens zwei (2) seiner Mitglieder einberufen werden.<br>Der Verwaltungsrat kann auch in folgenden F\u00e4llen per Telefonkonferenz zusammentreten:<br>a) wenn aus der Einladung an die Mitglieder des Verwaltungsrats hervorgeht, dass die Sitzung im Wege einer Telekonferenz f\u00fcr einige oder alle Mitglieder des Verwaltungsrats abgehalten wird. In diesem Fall enth\u00e4lt die Einladung die erforderlichen Informationen und technischen Anweisungen f\u00fcr die Teilnahme der Mitglieder an der Sitzung;<\/p>\n\n\n\n<p>b) wenn alle ihre Mitglieder zustimmen,<\/p>\n\n\n\n<p>wenn ein Mitglied dies beantragt, wenn es seinen Wohnsitz in einem anderen Land hat als dem, in dem die Sitzung stattfindet, oder wenn es einen anderen wichtigen Grund wie Krankheit, Behinderung oder Epidemie gibt.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Verwaltungsrat tritt zusammen, wenn das Gesetz, die vorliegende Satzung oder die Bed\u00fcrfnisse der Gesellschaft dies erfordern.<\/p>\n\n\n\n<ol start=\"6\" class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Beratungen und Entscheidungen des Verwaltungsrats sind in einem speziellen Buch zusammengefasst, das auch im EDV-System (elektronisch) aufbewahrt werden kann. Die Sitzungsprotokolle werden von allen anwesenden Mitgliedern unterzeichnet. Kein Mitglied darf sich weigern, das Protokoll einer Sitzung zu unterzeichnen, an der es teilgenommen hat.<br>Kopien oder Ausz\u00fcge der Protokolle der Sitzungen des Verwaltungsrats werden vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter und jedem anderen Mitglied des Verwaltungsrats oder jeder anderen Person, die vom Verwaltungsrat dazu erm\u00e4chtigt wurde, ausgestellt.<br>Die Erstellung und Unterzeichnung des Protokolls durch alle Mitglieder des Verwaltungsrats oder ihre Vertreter entspricht einer Entscheidung des Verwaltungsrats, auch wenn keine vorherige Sitzung stattgefunden hat. Diese Vereinbarung gilt auch, wenn alle Berater oder ihre Vertreter vereinbaren, dass ihre Mehrheitsentscheidung ohne Sitzung in einem Protokoll festgehalten wird. Das Protokoll ist von allen Mitgliedern des Verwaltungsrats zu unterzeichnen. Die Unterschriften der Mitglieder oder ihrer Vertreter k\u00f6nnen durch einen Nachrichtenaustausch per E-Mail oder auf andere elektronische Weise ersetzt werden.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>Artikel 17 \u2013 Beschlussf\u00e4higkeit \u2013 Beschlussfassung des Verwaltungsrats<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Verwaltungsrat ist beschlussf\u00e4hig und tritt g\u00fcltig zusammen, wenn mehr als die H\u00e4lfte der Mitglieder pers\u00f6nlich anwesend oder vertreten ist. In jedem Fall darf die Zahl der anwesenden oder vertretenen Mitglieder mindestens drei (3) betragen, und mindestens ein (1) vom griechischen Staat ernanntes Mitglied muss an der Sitzung teilnehmen. Um die Quorumzahl zu ermitteln, wird jeder resultierende Bruch weggelassen.<br>Wenn Mitglieder des Verwaltungsrats aufgrund von Tod, R\u00fccktritt oder Verlust ihres Status aus einem anderen Grund abwesend sind, k\u00f6nnen die verbleibenden Mitglieder des Verwaltungsrats vor\u00fcbergehend die Aufgaben des Verwaltungsrats wahrnehmen, sofern eine Beschlussf\u00e4higkeit besteht. Die freie Stelle muss innerhalb von sechzig (60) Tagen nach der Ernennung eines neuen Mitglieds und gem\u00e4\u00df dem im Gr\u00fcndungsgesetz der Gesellschaft festgelegten Verfahren und f\u00fcr die verbleibende Amtszeit des zu ersetzenden Mitglieds besetzt werden.<br>Die Beschl\u00fcsse des Verwaltungsrats werden mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst, sofern in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Pr\u00e4sident.<br>Jedes Mitglied des Vorstands hat eine (1) Stimme, aber wenn es ein anderes Mitglied vertritt, kann es zwei (2) Stimmen haben, wenn dies ausdr\u00fccklich durch schriftliche Anordnung des abwesenden Mitglieds, einschlie\u00dflich elektronischer, genehmigt wurde. Diese Genehmigung kann sich auf mehr als eine Sitzung beziehen. Jedes Mitglied des Verwaltungsrats kann nur ein (1) abwesendes Mitglied vertreten.<br>Die Vertretung eines Vorstandsmitglieds durch eine Person, die kein Vorstandsmitglied ist, ist untersagt.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>Artikel 18 \u2013 Haftung und Pflichten des Verwaltungsrats<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben die in den Artikeln 77 bis 115 des Gesetzes 4548\/2018 (GG I 104) vorgesehenen Verpflichtungen gegen\u00fcber dem Verwaltungsrat.<br>Jedes Mitglied des Verwaltungsrats haftet der Gesellschaft gem\u00e4\u00df Artikel 102 des Gesetzes 4548\/2018 f\u00fcr die Haftung der Mitglieder des Verwaltungsrats.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Artikel 19 \u2013 Gesch\u00e4ftsf\u00fchrender Direktor<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der CEO hat folgende Aufgaben:<br>a) vertritt die Gesellschaft gerichtlich und au\u00dfergerichtlich, insbesondere bei den Hauptversammlungen der Gesellschaften, an denen die Gesellschaft teilnimmt, in der vom Verwaltungsrat genehmigten Weise;<\/p>\n\n\n\n<p>b) leitet alle Dienstleistungen des Unternehmens, leitet seine Aktivit\u00e4ten und trifft alle notwendigen Entscheidungen, um die t\u00e4glichen Probleme zu bew\u00e4ltigen;<\/p>\n\n\n\n<p>c) dem Verwaltungsrat Vorschl\u00e4ge und Empfehlungen zu unterbreiten, die f\u00fcr die Verwirklichung der Ziele des Unternehmens erforderlich sind,<\/p>\n\n\n\n<p>d) f\u00fchrt alle Handlungen im Zusammenhang mit dem normalen Management der Gesellschaft durch und f\u00fchrt die Entscheidungen des Verwaltungsrats aus;<\/p>\n\n\n\n<p>e) die Mitarbeiter des Unternehmens rekrutiert, alle Ma\u00dfnahmen ergreift, um die F\u00e4higkeiten des Personals zu f\u00f6rdern und zu nutzen, und dem Verwaltungsrat das Organigramm zur Genehmigung vorlegt,<\/p>\n\n\n\n<p>f) empfiehlt dem Verwaltungsrat die Erh\u00f6hung des Grundkapitals der Gesellschaft,<\/p>\n\n\n\n<p>g) dem Verwaltungsrat den Gesch\u00e4ftsplan des Unternehmens und das Jahresbudget zur Genehmigung vorzulegen;<\/p>\n\n\n\n<p>hat jede andere ihm vom Verwaltungsrat \u00fcbertragene Befugnis.<\/p>\n\n\n\n<p>Der CEO kann einige seiner Befugnisse durch besondere Genehmigung an Dritte delegieren.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Artikel 20 \u2013 Pr\u00fcfungsausschuss<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Ein Pr\u00fcfungsausschuss wird durch Beschluss des Verwaltungsrats eingesetzt und eingerichtet und arbeitet gem\u00e4\u00df Artikel 44 Absatz 1 Buchstabe a Buchstabe ab des Gesetzes 4449\/2017 (Amtsblatt, Reihe I, Nr. \u0384 7) in einem Pr\u00fcfungsausschuss. Der Ausschuss besteht aus drei (3) Mitgliedern. Der Vorsitzende des Ausschusses ist ein unabh\u00e4ngiges, nicht gesch\u00e4ftsf\u00fchrendes Mitglied des Verwaltungsrats mit speziellen Kenntnissen und Erfahrungen in den Bereichen Rechnungspr\u00fcfung oder Rechnungslegung, Risikomanagement und interne Kontrolle. Die anderen beiden (2) Mitglieder k\u00f6nnen Dritte, unabh\u00e4ngige Sachverst\u00e4ndige mit einschl\u00e4giger fachlicher Kompetenz und Erfahrung sein.<br>Der Pr\u00fcfungsausschuss ist f\u00fcr die \u00dcberwachung des Rechnungslegungsprozesses und die Gew\u00e4hrleistung der Integrit\u00e4t des Abschlusses, die \u00dcberwachung der Leistung und Unabh\u00e4ngigkeit des Rechnungspr\u00fcfers sowie f\u00fcr die \u00dcberwachung des internen Kontrollsystems, des Risikomanagements und des Compliance-Systems zust\u00e4ndig. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben arbeitet sie auch mit dem jeweiligen Pr\u00fcfungsausschuss der HCAP zusammen.<br>Der Pr\u00fcfungsausschuss gibt sich eine Gesch\u00e4ftsordnung, in der die Zust\u00e4ndigkeiten und die Rolle des Ausschusses festgelegt sind, und wird dem Verwaltungsrat zur Genehmigung vorgelegt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Artikel 21 \u2013 Beratender Ausschuss<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Beratende Ausschuss wird durch Beschluss des Verwaltungsrats eingesetzt und setzt sich aus f\u00fcnf (5) unbezahlten Mitgliedern zusammen. Seine Mitglieder sind Personen von anerkanntem Prestige mit Spezialisierung und Berufserfahrung im Zusammenhang mit den gesetzlichen Zwecken des Unternehmens. Der Beirat hat eine rein beratende Funktion f\u00fcr den Verwaltungsrat der Gesellschaft, ohne Exekutivbefugnisse, und zielt darauf ab, den Verwaltungsrat in Fragen der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung der Gesellschaft zu unterst\u00fctzen. Der Beratende Ausschuss legt dem Beratenden Ausschuss unverbindliche Stellungnahmen zu den vom Verwaltungsrat aufgeworfenen Fragen vor und kann in der Gesch\u00e4ftsordnung n\u00e4her bestimmt werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>KAPITEL D \u2013 VERWALTUNG \u2013 PR\u00dcFUNG<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Artikel 22 \u2013 Verwaltung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr des Unternehmens f\u00e4llt mit dem Kalenderjahr zusammen. Das erste Gesch\u00e4ftsjahr umfasst den Zeitraum von der Gr\u00fcndung des Unternehmens bis zum 31. Dezember des auf die Gr\u00fcndung folgenden Jahres.<br>Am Ende eines jeden Gesch\u00e4ftsjahres erstellt der Verwaltungsrat den Jahresabschluss (Jahresabschluss) gem\u00e4\u00df dem Gesetz 4548\/2018 (GG I 104). Der Jahresabschluss muss ein den tats\u00e4chlichen Verh\u00e4ltnissen entsprechendes Bild der Verm\u00f6gensstruktur, der Finanzlage und des Gewinns oder Verlusts des Unternehmens vermitteln.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Artikel 23 \u2013 Rechnungspr\u00fcfer<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Eine Gesellschaft von Rechnungspr\u00fcfern\/Rechnungspr\u00fcfern, die in den in Artikel 13 Absatz 5 des Pr\u00e4sidialdekrets 226\/1992 (Amtsblatt, Reihe I, Nr. \u0384 120) genannten Registern eingetragen sind, wird von der Generalversammlung zum Rechnungspr\u00fcfer der Gesellschaft ernannt.<br>Hinsichtlich der Pflicht zur Rotation von Abschlusspr\u00fcfern gelten die Bestimmungen des Artikels 17 der Verordnung (EU) Nr. 537\/2014 des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 \u00fcber besondere Anforderungen an die Abschlusspr\u00fcfung bei Unternehmen von \u00f6ffentlichem Interesse und zur Aufhebung der Entscheidung 2005\/909\/EG der Kommission (ABl. L 158) f\u00fcr b\u00f6rsennotierte Gesellschaften.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>KAPITEL E \u2013 INTERNE AGENTUR <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Artikel 24 \u2013 Gesch\u00e4ftsordnung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Gesch\u00e4ftsordnung der Gesellschaft wird von der Hauptversammlung genehmigt, regelt den Betrieb der Gesellschaft und umfasst insbesondere folgende Angelegenheiten:<br>a) die Art und Weise der Corporate Governance;<\/p>\n\n\n\n<p>b) die Verg\u00fctungs- und Verg\u00fctungspolitik der Mitglieder des Verwaltungsrats, die ausschlie\u00dflich f\u00fcr die Genehmigung der Generalversammlung zust\u00e4ndig ist,<\/p>\n\n\n\n<p>Verhaltenskodex und Richtlinie zu Interessenkonflikten;<\/p>\n\n\n\n<p>eine abweichend vom Gesetz 4412\/2016 (GG I 147) erlassene Verordnung \u00fcber Bauleistungen, Lieferungen und Dienstleistungen, unbeschadet des Unionsrechts;<\/p>\n\n\n\n<p>Strategien gem\u00e4\u00df der Verordnung \u00fcber k\u00fcnstliche Intelligenz und allen einschl\u00e4gigen geltenden nationalen Rechtsvorschriften oder Rechtsvorschriften der Union.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Gesch\u00e4ftsordnung der Gesellschaft wird durch Beschluss der Hauptversammlung auf Vorschlag des Verwaltungsrats ge\u00e4ndert.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>KAPITEL F \u2013 L\u00d6SUNG UND REINIGUNG<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Artikel 25 \u2013 L\u00f6sung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Gesellschaft wird gem\u00e4\u00df den Artikeln 164 bis 166 des Gesetzes 4548\/2018 (GG I 104) abgewickelt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Artikel 26 \u2013 Liquidation<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Au\u00dfer im Falle eines Konkurses folgt auf die Aufl\u00f6sung der Gesellschaft die Liquidation.<br>Die Liquidatoren werden von der Generalversammlung ernannt. W\u00e4hrend der Liquidation \u00fcben die Liquidatoren gem\u00e4\u00df den Beschl\u00fcssen der Generalversammlung alle Verantwortlichkeiten des Verwaltungsrats aus, die mit dem Verfahren und dem Zweck der Liquidation zusammenh\u00e4ngen.<br>Im Falle der Aufl\u00f6sung der Gesellschaft aufgrund von Artikel 164 Absatz 1 Buchstabe d des Gesetzes 4548\/2018 (GG I 104) ist der Verwaltungsrat bis zur Bestellung der Liquidatoren durch die Hauptversammlung als Liquidator t\u00e4tig.\u201c<\/p>\n<\/div><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u0386\u03c1\u03b8\u03c1\u03bf 8 \u039a\u03b1\u03c4\u03b1\u03c3\u03c4\u03b1\u03c4\u03b9\u03ba\u03cc\u039a\u03c5\u03c1\u03ce\u03bd\u03b5\u03c4\u03b1\u03b9 \u03c4\u03bf \u03b1\u03c1\u03c7\u03b9\u03ba\u03cc \u03ba\u03b1\u03c4\u03b1\u03c3\u03c4\u03b1\u03c4\u03b9\u03ba\u03cc \u03c4\u03b7\u03c2 \u0395\u03c4\u03b1\u03b9\u03c1\u03b5\u03af\u03b1\u03c2, \u03c4\u03bf \u03bf\u03c0\u03bf\u03af\u03bf \u03ad\u03c7\u03b5\u03b9 \u03c9\u03c2 \u03b5\u03be\u03ae\u03c2: \u00ab\u039a\u0391\u03a4\u0391\u03a3\u03a4\u0391\u03a4\u0399\u039a\u039f \u039a\u0395\u03a6\u0391\u039b\u0391\u0399\u039f \u0391\u2019 &#8211; 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