In Art. 5 Abs. 2 des Gesetzes 3607/2007 (Amtsblatt, Reihe I, Nr. 245) über den Sitz der Gesellschaft werden die Worte „der Hauptversammlung“ durch die Worte „des Verwaltungsrats“ ersetzt, und Art. 5 Abs. 2 lautet:
„Artikel 2
Sitzplatz
Sitz der Gesellschaft ist die Stadt Athen. Auf Beschluss des Verwaltungsrats der Gesellschaft kann der Sitz der Gesellschaft verlegt werden.

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