Koordinierungsdienst für das einheitliche digitale Zugangstor (SDG)

Gemäß Artikel 16 des Gesetzes 4704/2020 hat der Koordinierungsdienst für das zentrale digitale Zugangstor die Aufgabe,

  • Die operative Planung neuer E-Government-Dienste und deren Umsetzung in Zusammenarbeit mit den gemeinsam zuständigen Abteilungen des Ministeriums oder mit anderen öffentlichen Diensten
  • Bereitstellung dieser Dienste über das zentrale digitale Zugangstor
  • Gewährleistung der Harmonisierung der von öffentlichen Stellen geplanten und umgesetzten Dienstleistungen mit dem EPPD
  • Erarbeitung von Normen und Dokumentationen zur Auswahl von Normen für die Umsetzung digitaler Dienste